Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a Straßenverkehrsordnung 1960 die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 14. April 1997 um 9.25 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien III, Göschlgasse 8, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §89 Abs7;StVO 1960 §89a Abs2a litd;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Verkehrsbehinderung im Grunde des § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO, die die Entfernung des Fahrzeuges rechtfertigt, kommt es nur auf das unberechtigte Abstellen des Fahrzeuges in der "Behindertenzone" (§ 43 Abs 1 lit d StVO) an, ohne daß zu prüfen ist, ob eine begründ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die am 26. September 1996 um 08.13 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher genannten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.163,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Besch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litd;StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: Eine Fahrbahnbreite von 4,83 m in einer Nebengasse mit einer teilweisen Verengung der Fahrbahn auf EINEN Fahrstreifen, wobei in dieser Gasse nur mit geringer Geschwindigkeit gefahren werden kann, ist in der Regel ausreichend, um den dort zulässigen Gegenverkehr abwickeln zu können. Es ist für die Unzulässigkeit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 2. Mai 1996 um 17.20 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien V, Kohlgasse 38, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Entsprechend der Begründung: dieses Bescheides nahm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 3 Stammrechtssatz Die Einzeichnung des entfernten Fahrzeuges in maßstabgerechter Weise in einer Skizze ist nicht erforderlich, wenn durch die Zeugenaussage des Meldungslegers die allein wesentliche Abstellposition feststeht (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064)... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 2 Stammrechtssatz Werden die Fußgänger durch ein im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24 Abs 1 lit d StVO) abgestelltes Fahrzeug gehindert, die Fahrbahn ohne wesentliche Abweichung von der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung nach § 89a Abs 2 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, dass die Verkehrsbehinderung bereits eingetreten ist. Vielmehr genügt grundsätzlich die begründete Besorgnis, dass eine Verkehrsbehinderung eint... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 1 Stammrechtssatz § 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 15.11.1989, 88/02/0163). Der Umstand, daß die Verbotszone des § 24 Abs 1 lit d StVO dort nicht erwähnt ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 5 Stammrechtssatz Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 verpflichtet, die Kosten für die Entfernung seines gemäß § 89a Abs. 2 und Abs. 2a lit. d erster Fall StVO 1960 am 30. Dezember 1995 um ca. 19.32 Uhr in Innsbruck im Halteverbot auf einem Behindertenparkplatz am Südtirolerplatz gegenüber Hausnummer 7 verkehrsbehindernd abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in der Höhe von S 1.524,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Auch eine Dauer des (hier: verkehrsbehindernden) Abstellens von sieben Minuten rechtfertigt den Abschleppvorgang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030059.X05 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/09 94/02/0489 2 VwSlg 14267 a/1995 Stammrechtssatz Gemäß § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO darf ein Fahrzeug, bei dem kein Ausweis iSd § 29b Abs 3 StVO angebracht ist, ohne weiteres entfernt werden, während es gemäß § 89a Abs 2a lit d zweiter Fall StVO, weil ein solch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 1 (hier: Behindertenzone) Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist ZUR GÄNZE für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 26.7.1981, 81/02/0077, E 27.2.1992, 92/0... mehr lesen...
Der Stadtsenat hat namens des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Oktober 1995 den Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 i.V.m. § 89a Abs. 2, 2a lit. d und Abs. 3 StVO 1960 verpflichtet, der Stadtgemeinde Salzburg binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides Kosten in der Höhe von S 1.560,-- zu bezahlen. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 30. November 1995 wurde die dagegen vom Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §89 Abs7;StVO 1960 §89a Abs2a litd;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Verkehrsbehinderung im Grunde des § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO, die die Entfernung des Fahrzeugs rechtfertigt, kommt es nur auf das unberechtigte Abstellen des Fahrzeuges in der "Behindertenzone" (§ 43 Abs 1 lit d StVO) an, ohne daß zu prüfen ist, ob eine begründe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug namens des Gemeinderates ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Salzburg vom 18. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges gemäß § 89a Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 2, 2a lit. d und Abs. 3 StVO 1960 verpflichtet, der Stadtgemeinde Salzburg Kosten in der Höhe von S 1.920,-- für die am 9. Februar 1994 um 21.25 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Salzburg veran... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44b Abs1;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: "Unaufschiebbarkeit" iSd § 89a Abs 3 StVO liegt dann vor, wenn die mit der Einschaltung der Behörde verbundene Verzögerung der Entfernung eines verkehrsbeeinträchtigend aufgestellten oder gelagerten Gegenstandes eine Vereitelung des Zweckes der Maßnahme besorgen läßt. Die Unaufschiebbarkeit eine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44b Abs1;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: Bei der im Grunde des § 89a Abs 2a lit d StVO von einem Organ der Straßenaufsicht angeordneten Entfernung eines Kfz handelt es sich um einen Fall der Unaufschiebbarkeit iSd § 89a Abs 3 StVO (Hinweis E VS 3.10.1990, 89/02/0195, VwSlg 13275 A/1990). European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 2 sowie § 89a Abs. 2a lit. d erster Fall in Verbindung mit § 89a Abs. 7 StVO 1960 der Ersatz der Kosten der am 23. Juni 1995 um ca. 11.47 Uhr erfolgten Entfernung seines nach dem Kennzeichen bestimmten PKWs in Innsbruck und anschließender Aufbewahrung in Höhe von S 1.524,-- vorgeschrieben. Die belangte Behörde ging in der Begründung: ihres Bescheides d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs3;StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2a litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/09 94/02/0489 2
VwSlg 14267 A/1995
(auf einem gem § 43 Abs 1 lit d StVO freigehaltenen
Abstellplatz) Stammrechtssatz Gemäß § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO darf ein Fahrzeug, bei dem kein Ausweis iSd § 29b Abs 3 StVO angebracht ist, ohne weiteres entfer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 1995 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7a StVO die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 9. März 1995 um 14.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien I, Habsburgergasse 16, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 5 Stammrechtssatz Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Schwechat vom 31. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer (in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer) unter Berufung auf § 89a Abs. 2 StVO der Ersatz von Kosten für die Entfernung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, welches am 1. Juli 1994 um 16.00 Uhr auf dem Gelände des Flughafens Wien-Schwechat, Frachtring Süd (im Kurvenbereich), wo ein Halte- und Parkverbot angeordnet und ordnungsgemäß kundgemac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 5 Stammrechtssatz Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die am 25. August 1995 um 18.20 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher umschriebenen Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.102,-- vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet si... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 90/02/0010 1 Stammrechtssatz § 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/02... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1996 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die von der Magistratsabteilung 48 am 2. Oktober 1995 um 12.01 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einen näher umschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs ein Kostenersatz vorgeschrieben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der einschr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: Die Beseitigung des für den Bf zugelassenen Fahrzeuges im Grunde des § 89a Abs 2a lit c StVO erfolgt auch dann zu Recht, wenn der Aufforderer auch durch die Art der Abstellung seines Fahrzeuges "knapp" hinter seinem "Vordermann" - aber eben ERST durch das "knappe" zusätzliche Abstellen des Fahrzeuges des Bf hinter dem Fahrzeug des Au... mehr lesen...