RS Vwgh 1996/11/8 96/02/0325

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2

Stammrechtssatz

Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/0250).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020325.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten