RS Vwgh 1997/2/28 95/02/0591

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Veröffentlicht am 28.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 5

Stammrechtssatz

Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernung desselben an. Die Nichtdurchführung des vom ASt beantragten Ortsaugenscheines durch die belBeh war daher nicht rechtswidrig, da die Situation, die im relevanten Zeitpunkt bestanden hatte, nicht mehr in allen wesentlichen Phasen wiederherstellbar ist (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995020591.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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