RS Vwgh 1998/5/29 97/02/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 3

Stammrechtssatz

Die Einzeichnung des entfernten Fahrzeuges in maßstabgerechter Weise in einer Skizze ist nicht erforderlich, wenn durch die Zeugenaussage des Meldungslegers die allein wesentliche Abstellposition feststeht (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).

Schlagworte

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020319.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten