Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;
Rechtssatz: Die Entfernung eines Fahrzeuges findet schon dann Deckung in den gesetzlichen Vorschriften, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, dass das Fahrzeug den Verkehr behindern werde; eine bereits konkret eingetretene Verkehrsbehinderung ist daher nicht erforderlich. (Hinweis auf E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §89a Abs2a litb;
Rechtssatz: Verhindert das Verhalten des Beschuldigten ein der Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO 1960 ("parallel") entsprechendes Zufahren des Autobusses in den Haltestellenbereich, so ist damit eine Hinderung im Sinne des § 89 a Abs 2 a lit b StVO 1960 gegeben. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Zur Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung durch einen abgestellten PKW ist es nicht erforderlich, dass durch den PKW zur Zeit der Veranlassung der Abschleppung und deren Durchführung bereits konkret ein Fahrzeuglenker, der berechtigterweise eine Ladetätigkeit beabsichtigt, an deren Vornahme gehindert wird (Hinweis E 12... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §89a Abs2a litb;
Rechtssatz: Die Feststellung der Behörde, ein freibleibender Haltestellenbereich von 23,40 m reiche nicht aus, um das Heck eines an den Fahrbahnrand zufahrenden, 18 m langen Gelenksautobusses der Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO 1960 entsp... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 a Abs 2 StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: § 9 Abs 1 leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch möglich sein. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §89a Abs2a lita;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Ist der Gehsteig als abgegrenzter Teil der Straße, etwa wegen Schneelage, nicht erkennbar, (darf die Abschleppung nicht gem § 89a Abs 2a lit e und Abs 3 StVO veranlasst und) dürfen für die Entfernung eines darauf abgestellten Fahrzeuges keine Kosten gem § 89a Abs 7 StVO vorgeschrieben werden. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §89a Abs2a lite;StVO 1960 §89a Abs3;StVO 1960 §94d Z15;
Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug auf einem Gehsteig so abgestellt, dass für die Fußgänger lediglich 30 cm frei bleiben, liegt Unaufschiebbarkeit der Entfernung im Sinne des § 89a Abs 3 StVO vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lith;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit der Entfernung des KFZ kommt es nicht auf die Rechtswidrigkeit der Abstellung, sondern ausschließlich auf die dadurch bewirkte Verkehrsbeeinträchtigung an (Hinweis E 19.10.1978, 1353/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020184.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a lith;StVO 1960 §89a Abs7 vorletzter Satz;
Rechtssatz: Für den Lenker ist der Eintritt der Verkehrsbeeinträchtigung durch Abstellung (und Belassen) des Fahrzeuges in einer Buszone für den Zeitpunkt seiner Entfernung auf Grund des Verkehrszeichens "Buszone" (§ 89 a Abs 2 a lit a StVO) objektiv vorhersehbar und daher im Zeitpunkt der Aufstellung des Fahrz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: An der Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der 10. StVO-Novelle, BGBl Nr 174/1983 nichts geändert. Die im § 89 a Abs 2 a StVO 1960 demonstrativ aufgezählten, eine Abschleppung rechtfertigenden Tatbestände, schließen es nicht aus, die zu § 89 a in der Fassung vor der 10. Novelle geprägten Rechtsätze auch auf nach dem Inkrafttreten d... mehr lesen...