RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0089

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;

Rechtssatz

Die Entfernung eines Fahrzeuges findet schon dann Deckung in den gesetzlichen Vorschriften, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, dass das Fahrzeug den Verkehr behindern werde; eine bereits konkret eingetretene Verkehrsbehinderung ist daher nicht erforderlich. (Hinweis auf E vom 1.4.1987, 85/03/0138)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180089.X01

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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