RS Vwgh 1998/9/30 98/02/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1998
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs1 litd;
StVO 1960 §89 Abs7;
StVO 1960 §89a Abs2a litd;

Rechtssatz

Für die Annahme einer Verkehrsbehinderung im Grunde des § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO, die die Entfernung des Fahrzeuges rechtfertigt, kommt es nur auf das unberechtigte Abstellen des Fahrzeuges in der "Behindertenzone" (§ 43 Abs 1 lit d StVO) an, ohne daß zu prüfen ist, ob eine begründete Besorgnis einer Verkehrsbehinderung besteht oder gar eine konkrete Behinderung der abstellberechtigten Verkehrsteilnehmer vorliegt (Hinweis VS E 3.10.1990, 89/02/0195, VwSlg 13275 A/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998020302.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten