Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 84 Abs 3 StVO dürfen Ankündigungen dann nicht bewilligt werden, wenn bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten ist. Ob eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und hat die Behörde vor der Erteilung der Bewilligung, erforderliche... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Februar 1989, Zl. 88/18/0351, wird hingewiesen. Im zweiten Rechtsgang entschied die Berufungsbehörde abermals im gleichen Sinn. In der Begründung: dieses Bescheides wurde unter anderem ausgeführt, es handle sich bei den zwei Reklameschildern mit bestimmter Aufschrift und bestimmten fotografischen Abbildungen um eine Werbung im Sinne des § 84 Abs. 2 der Straßenve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4;
Rechtssatz: Ein Ansuchen um Ausnahmebewilligung iSd § 84 Abs 3 StVO bewirkt nicht, daß vor Erteilung einer solchen Bewilligung eine Werbung oder Ankündigung dergestalt aufgestellt werden könnte, daß ein Entfernungsauftrag für die Zeit des Bewilligungsverfahrens nicht nach § 84 Abs 4 StVO erteilt werden dürfte (Hinweis E VS 8.5.1979, 8... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 26. Mai 1988 suchte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan um die straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung zur Aufstellung von insgesamt sechs Hinweistafeln mit der Aufschrift "X-Werk I bzw. II bzw. III" im Zuge der Kärntner Bundesstraße (Autostraße) im Bereich der jeweiligen Umfahrungsknoten St. Veit an der Glan - Nord, Mitte und Süd - sowie im Zuge der T-straße in Z (Freilandgebiet) an. Mit Bescheid vom 18. Oktober 1988 gab die ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Das im § 84 Abs 3 StVO für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung geforderte vordringliche Bedürfnis oder immerhin erhebliche Interesse der Straßenbenützer ist allein in bezug auf die Straßenbenützer zu prüfen, für die die Ankündigung oder Werbung bestimmt ist. Die mit der Erteilung der Bewilligung gegebenenfalls eintretende Entlastung vom ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Die Auslegung des § 84 Abs 3 StVO wird nur dann der Absicht des Gesetzgebers gerecht, wenn darnach einerseits solche in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Ausnahmebewilligungen überhaupt möglich sind und andererseits diese nicht schon in Fällen zu erteilen sind, in denen die Werbung bzw Ankündigung lediglich die speziellen Bedürfnisse einzel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. Oktober 1989 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Errichtung von drei näher beschriebenen Hinweistafeln auf einem bestimmten Ort gemäß § 84 Abs. 2 StVO abgewiesen und gleichzeitig der Beschwerdeführerin aufgetragen, diese bereits errichteten drei Hinweistafeln innerhalb von zwei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides zu entfernen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versagung einer Ausnahmebewilligung gem § 84 Abs 3 StVO und Erteilung eines Entfernungsauftrages gem § 84 Abs 4 StVO - Die belBeh erachtete nach der
Begründung: des angefochtenen Bescheides die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entfernung von drei näher beschri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 18. August 1989 wurde gemäß § 84 Abs. 3 StVO 1960 der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Oktober 1988 "auf Erteilung einer Bewillung zur Anbringung einer Ankündigung im Ausmaß von 115 x 31 cm mit grünem Grund und gelber Aufschrift XY 4 km' im Sinne der Kilometrierung der N-Landstraße im Gemeindegebiet Z außerhalb des Ortsgebietes in einer Entfernung von weniger als 10... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß "sämtlichen anderen Gewerbebetrieben der Umgebung gleichartige Schilder an der Landesstraße bewilligt wurden" kann der ASt keine Rechte für sich ableiten (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch An... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Eine Ausnahmebewilligung nach dieser Gesetzesstelle ist nicht zu erteilen, wenn die Werbung bzw Ankündigung lediglich die speziellen Bedürfnisse einzelner Straßenbenützer anzusprechen geeignet ist (Hinweis E 12.10.1972, 955/71, VwSlg 8296 A/1972). Daran vermag auch der Umstand, daß der Betrieb (ohne derartige Ankündigung) schwer auffindbar i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der im § 84 Abs 3 StVO genannten Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020167.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 StVO genannten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Ausnahmebewilligung von dem im Abs 2 des § 84 StVO enthaltenen Verbot (Hinweis E 4.6.1987, 87/02/0007). Ist aber bereits eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, so kommt eine solche Bewilligung nicht i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Erhebungen darüber, ob durch die Ankündigung eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten sei, sind dann nicht erforderlich, wenn die Beh bereits die erste der im § 84 Abs 3 StVO normierten Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung, nämlich das Vorliegen eines vordri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Am konkreten Aufstellungsort wird dem Informationsbedürfnis der Straßenbenützer durch die ANKÜNDIGUNG DES ORTES ausreichend Rechnung getragen und es bedarf mehrere km vor der Örtlichkeit noch keines Hinweises auf das spezielle Schigebiet (Seilbahn). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0116 E 14. März 1985 RS 5 Stammrechtssatz Das Fehlen einer der beiden in § 84 Abs 3 StVO normierten Voraussetzungen hat zur Versagung der angestrebten Bewilligung zu führen (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jedes Interesse rechtfertigt eine Ausnahmegenehmigung, sondern es muss im Sinne des § 84 Abs 3 StVO zumindest erheblich sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X06 Im ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0031 E 21. September 1988 RS 6 Stammrechtssatz Ein Entfernungsauftrag gem § 84 Abs 4 StVO ist rechtsrichtig ausgesprochen, wenn es sich um eine nach § 84 Abs 2 StVO verbotene Ankündigung handelt, die ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 84 Abs 3 StVO angebracht worde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gem § 84 Abs 3 StVO zu verneinen, weil kein erhebliches Interesse der Straßenbenützer an der Ankündigung gegeben ist, so ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Betrieb im Wege einer "Innenwerbung" gekennzeichnet werden könnte, und welche Rechtsfo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Einer "Befürwortung" durch eine Handelskammer kommt bei der Bewilligung gem § 84 Abs 3 StVO keine Rechtserheblichkeit zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X08 Im RIS seit 13.09.2006 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass der gewerbliche Betrieb (hier: Gasthof), für welchen die Ankündigung erfolgt, der nach einer Autobahnabfahrt örtlich "erste" von in nicht erheblichem Abstand vorhandenen, gleichartigen Betrieben ist, kommt hins. der Frage, ob ein erhebliches Interesse der Straßenbenützer für den konkreten Betrieb angenommen werden kann, kei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Eine Hinweistafel auf dem Gasteiner Heilstollen stellt inhaltlich eine Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO dar. Eine solche Ankündigung an der Abzweigung der Zufahrtsstraße zum Gasteiner Heilstollen von der Gasteiner Bundesstraße B 167 liegt im erheblichen Interesse der Straßenbenützer. Gerade für Ankündigungen der in Rede ste... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 84 Abs 3 StVO ist nicht ableitbar, dass eine Ankündigung, wenn sie von erheblichem Interesse für die Straßenbenützer ist, nicht wiederholt werden dürfte (hier zweimalige Wiederholung in Abständen von je 6 km). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: In Hinsicht auf den Zweck des § 84 Abs 3 StVO ist wegen der erhöhten Inanspruchnahme der Aufmerksamkeit von Fahrzeuglenkern durch derartige Maßnahmen bei der Beurteilung der nach dieser Gesetzesstelle für die Erteilung der Ausnahmebewilligung erforderlichen Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1985, 85/02/0116). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4;
Rechtssatz: Ein Entfernungsauftrag gem § 84 Abs 4 StVO ist rechtsrichtig ausgesprochen, wenn es sich um eine nach § 84 Abs 2 StVO verbotene Ankündigung handelt, die ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 84 Abs 3 StVO angebracht worden ist. Nur im Falle des Vorliegens einer rechtswirksamen Ausnahmegenehmigu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Wesentliche Kriterien für die Erteilung einer Bewilligung nach § 4 Abs 3 StVO sind einerseits das Bedürfnis nach bzw das Interesse an derartigen Werbungen UND Ankündigungen seitens der Straßenbenützer und andererseits das Fehlen einer zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: L00047 Amt der Landesregierung Tirol10/02 Ämter der Landesregierungen90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AdLRegOrgG 1925 §2 Abs5;Geschäftseinteilung AdLReg Tir 1983;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Ansuchen um Genehmigung von Ankündigungen iSd § 84 Abs 3 StVO handelt es sich um eine Angelegenheit der Straßenpolizei, die entsprechend gem § 1 der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregieru... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Verkehrsbeeinträchtigung durch Ankündigungen kann nicht mit dem Umstand, es hätten sich trotz Bestehen der Tafeln keine Unfälle ereignet, entkräftet werden. Auch wenn sich vor Anbringung der Ankündigungstafeln Schwierigkeiten für die das angekündigte Ziel suchenden Straßenbenützer ergeben hätten, so stellt dies lediglich ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4;
Rechtssatz: Mehr als 4 - 5 Ankündigungen (hier Ortsnamen) überfordern die Autobahnbenützer und bewirken eine Verkehrsbeeinträchtigung, sodass die weitere Anbringung einer Hinweistafel (Ankündigung auf Gletscherskigebiet) auf einem Vorwegweiser unzulässig ist. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...