RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0031

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Wesentliche Kriterien für die Erteilung einer Bewilligung nach § 4 Abs 3 StVO sind einerseits das Bedürfnis nach bzw das Interesse an derartigen Werbungen UND Ankündigungen seitens der Straßenbenützer und andererseits das Fehlen einer zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030031.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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