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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Rechtssatz
Wesentliche Kriterien für die Erteilung einer Bewilligung nach § 4 Abs 3 StVO sind einerseits das Bedürfnis nach bzw das Interesse an derartigen Werbungen UND Ankündigungen seitens der Straßenbenützer und andererseits das Fehlen einer zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030031.X03Im RIS seit
11.07.2001