RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0053

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Aus § 84 Abs 3 StVO ist nicht ableitbar, dass eine Ankündigung, wenn sie von erheblichem Interesse für die Straßenbenützer ist, nicht wiederholt werden dürfte (hier zweimalige Wiederholung in Abständen von je 6 km).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X02

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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