RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0194

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Dem Umstand, dass der gewerbliche Betrieb (hier: Gasthof), für welchen die Ankündigung erfolgt, der nach einer Autobahnabfahrt örtlich "erste" von in nicht erheblichem Abstand vorhandenen, gleichartigen Betrieben ist, kommt hins. der Frage, ob ein erhebliches Interesse der Straßenbenützer für den konkreten Betrieb angenommen werden kann, kein entscheidendes Gewicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X07

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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