RS Vwgh 1988/12/14 88/03/0053

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Eine Hinweistafel auf dem Gasteiner Heilstollen stellt inhaltlich eine Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO dar. Eine solche Ankündigung an der Abzweigung der Zufahrtsstraße zum Gasteiner Heilstollen von der Gasteiner Bundesstraße B 167 liegt im erheblichen Interesse der Straßenbenützer. Gerade für Ankündigungen der in Rede stehenden Art wurde durch die StVO-Novelle BGBl 1964/104 die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen gem § 84 Abs 3 StVO geschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030053.X01

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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