RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0194

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §84 Abs3;
StVO 1960 §84 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0031 E 21. September 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Entfernungsauftrag gem § 84 Abs 4 StVO ist rechtsrichtig ausgesprochen, wenn es sich um eine nach § 84 Abs 2 StVO verbotene Ankündigung handelt, die ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 84 Abs 3 StVO angebracht worden ist. Nur im Falle des Vorliegens einer rechtswirksamen Ausnahmegenehmigung hat ein Entfernungsauftrag zu unterbleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020194.X02

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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