RS Vwgh 1989/3/8 88/03/0104

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;
StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Am konkreten Aufstellungsort wird dem Informationsbedürfnis der Straßenbenützer durch die ANKÜNDIGUNG DES ORTES ausreichend Rechnung getragen und es bedarf mehrere km vor der Örtlichkeit noch keines Hinweises auf das spezielle Schigebiet (Seilbahn).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030104.X01

Im RIS seit

27.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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