RS Vwgh 1990/2/26 AW 89/03/0061

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;
StVO 1960 §84 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versagung einer Ausnahmebewilligung gem § 84 Abs 3 StVO und Erteilung eines Entfernungsauftrages gem § 84 Abs 4 StVO - Die belBeh erachtete nach der Begründung des angefochtenen Bescheides die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entfernung von drei näher beschriebenen Hinweistafeln auf einem bestimmten Ort gem § 84 Abs 2 StVO als gegeben, weil nur dadurch eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs hintangehalten werden könne. Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist aber unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öff Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen den Vollzug eines Bescheides, mit dem einer solchen Gefahr begegnet werden soll, vom G verwehrt ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Straßenpolizei Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989030061.A01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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