RS Vwgh 1990/3/19 89/18/0136

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;
StVO 1960 §84 Abs4;

Rechtssatz

Ein Ansuchen um Ausnahmebewilligung iSd § 84 Abs 3 StVO bewirkt nicht, daß vor Erteilung einer solchen Bewilligung eine Werbung oder Ankündigung dergestalt aufgestellt werden könnte, daß ein Entfernungsauftrag für die Zeit des Bewilligungsverfahrens nicht nach § 84 Abs 4 StVO erteilt werden dürfte (Hinweis E VS 8.5.1979, 886/78, VwSlg 9831 A/1979; E 21.9.1988, 87/03/0031; E 18.1.1989, 88/02/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180136.X03

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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