Gegen den oben zitierten Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluss vom 12. Juni 2007 ablehnte und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abtrat. Gegen den oben zitierten Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluss vom 12. Juni 2007 ablehnte und sie gemäß Artikel 144, Absat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. August 2005 um ca. 16.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr von L nach G bis N-Straße Nr. xx in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt; der Test am geeichten Alkomaten (Anmerkung: um 18.41 Uhr) habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 1,05 mg/l ergeben, wobei u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Oktober 2005 um 22.37 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1b StVO begangen; es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0139 E 28. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;
Rechtssatz: Hatte der Zeuge, dessen Einvernahme der Besch vermisst, den Besch nicht lückenlos beobachtet, weshalb es dem Besch durchaus möglich gewesen sein könnte, in der Zeit nach "absetzen" des Zeugen bis zum Unfall unbeobachtet alkoholische Getränke zu sich zu nehmen (E 18. Juni 1997,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;VStG §3;
Rechtssatz: Hat der Besch sämtliche an ihn gestellte Fragen, wie etwa nach dem vor dem Lenken genossenen Alkohol oder den eingenommenen Medikamenten detailgetreu beantwortet und war er in der Lage, in der niederschriftlichen Einvernahme (kurz nach der Messung) eine Schilderung des Unfallherganges zu g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1b;VStG §51e;VStG §51i;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat darf im Hinblick auf den Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 51i VStG nur auf das Rücksicht nehmen, was in der Verhandlung vorgekommen ist. Die belangte Behörde hätte daher insbesonde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;VStG §24;
Rechtssatz: Hat der Besch im Zusammenhang mit der konsumierten Alkoholmenge seine Verantwortung mehrfach geändert, so kann die Behörde schon auf Grund der im Verfahren wechselnden Angaben des Besch die spätere Nachtrunkbehauptung zu Recht als unglaubwürdig erachten (E 30. Oktober... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. April 2007 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe am 21. Juli 2006 um 21.00 Uhr an einem näher angeführten Ort die Untersuchung ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass sie in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt habe. S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. März 2006 (Richtigstellung des Datums durch die belangte Behörde) um 23.35 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug mit einem Atemluftalkoholgehalt von 0,34 mg/l gelenkt und dadurch gegen § 14 Abs. 8 FSG verstoßen. Es wurde daher über ihn gemäß § 37a FSG eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0056 E 11. Mai 2004 RS 5
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der VwGH hat ausgesprochen (Hinweis E 27.3.1985, 84/03/0210; E 14.5.1986, 86/03/0047; E 29.1.1987, 86/02/0142; E 14.6.1996, 96/02/0020), dass für die Behörde die Verpflichtung besteht, in der
Begründung: ihres Bescheides ersichtlich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 7. August 2004 gegen 21.05 Uhr an einem näher genannten Ort einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe und der Alkohol 0,78 mg/l, somit 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als 0,8 mg/l betragen habe. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der geprüfte Fahrzeuglenker muss über die Gefährlichkeit des Alkohols Bescheid wissen (E 23. März 1988, 88/02/0001). Von einem mangelnden Verschulden kann somit keine Rede sein. Schlagworte Allgemein
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpol... mehr lesen...
Zur Klarstellung sei zunächst im Hinblick auf die Zuständigkeit des erkennenden Senates des Verwaltungsgerichtshofes gesagt, dass mit dieser Erledigung lediglich über die Beschwerde gegen den im Spruch: zitierten Bescheid (und nicht etwa gegen jenen vom selben Tag, Zl. uvs-2007/20/0288-3, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung ...) abgesprochen wird. I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde der Beschwerdeführer (Spruc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. März 2006 um 23.05 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 1,04 mg/l ergeben. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a iVm § 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §24;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Besch mit der Angabe "zwei Flaschen Bier und zusammen mit dem Onkel eine Flasche Wein" konsumiert zu haben, die Menge des konsumierten Alkohols nicht entsprechend "konkret" im Sinne der Rechtsprechung behauptet hat. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/03/0308 E 27. Februar 2002 RS 3
(Hier nur erster Satz; wobei Gleiches auch für das "in Betrieb
nehmen" eines Fahrzeuges iSd § 5 Abs 1 StVO 1960 zu gelten hat.) Stammrechtssatz Das Lenken eines Fahrzeuges im Sinne des § 5 Abs. 1 StVO 1960 setzt nicht voraus, dass sich das Fahrzeug zur Gänze auf einer öffentlichen Verk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit a StVO 1960 ist es rechtlich unerheblich, ob der Besch den Motor lediglich deshalb gestartet und im Stand laufen gelassen hat, "um sich aufzuwärmen" (E 29. April 1976, 2264/65 = ZVR 1977/91; E 16. März 1994, 93/03/0204). Schlagworte Lenke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Februar 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 11. Dezember 2003 um 07.20 Uhr an einem näher genannten Ort nach Verlangen eines dazu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, dass er ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde nach einer Anzeige der Polizeiinspektion Neustift im Stubaital vorgeworfen, er habe am 7. Mai 2006 um 2.11 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug am Tatort "Gemeinde: Neustift im Stubaital, Art des Tatortes: Privatstrasse-Ortsgebiet, Orts-/Gemeindegebiet: 6166 Fulpmes, Waldrasterstraße 2a, Straßenbezeichnung: Öffentlicher Parkplatz des Lebensmittelmarktes SPAR" am nördlichen Ende des Parkplatzes in einem durch Alkohol beeinträchtigten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0142 E 23. Februar 2001 RS 2(Hier ohne den letzten Satz; mit dem Zusatz, dass es auch rechtlich unerheblich ist, ob der Besch nicht "alkoholisiert" war (Hinweis E 11. Mai 2004, 2004/02/0005).) Stammrechtssatz Bereits mit dem hg. Erkenntnis vom 23. Februar 1996, Zl. 95/02/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Lenkung und der Inbetriebnahme handelt es sich um zwei voneinander getrennte Tatbestände (Hinweis E 7. November 1963, VwSlg 6143 A/1963), die auch unabhängig voneinander erfüllt sein können. Bereits das Ingangsetzen des Motors stellt eine vollendete Inbetriebnahme de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. Oktober 2005 um 2.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkomatmessung 0,55 mg/l) gelenkt. Er habe dadurch § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1b StVO übertreten, weshalb über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 872,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefoc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer (Spruchpunkt 1.) für schuldig befunden, er habe am 29. März 2006 um 01.20 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (relevantes Messergebnis 0,56 mg/l Atemluftalkoholgehalt, d.i. 1,12 Promille Blutalkoholgehalt). Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/02/0220 E 21. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Verwertung des zu Stande gekommenen Messergebnisses ist auch zulässig, wenn es entgegen der Bestimmung des § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu Stande gekommen ist (Hinweis E 24. April 2001, 2000/02/0098). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;StVO 1960 §99 Abs1b;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0011 E 30. Jänner 2004 RS 3
(Hier: Übertretung gemäß § 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1b StVO 1960) Stammrechtssatz § 99 Abs. 1a StVO 1960 stellt - so wie etwa auch § 99 Abs. 1 lit... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 2006 um 23.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Ortsgebiet von Niederkreuzstetten an einem näher angeführten Ort gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe und der Alkoh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Dezember 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 11. Februar 2006 gegen 20:45 Uhr an einem näher genannten Ort ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholgehalt der Atemluf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/02/0124 E 23. Mai 2006 RS 1 Stammrechtssatz Umstände, die einen einem Beweis gar nicht zugänglichen Sachverhalt betreffen, können in der Regel einer behördlichen Entscheidung nicht zugrundegelegt werden (Hinweis E 20. April 2004, 2003/02/0270)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/02/0158 E 25. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ohne konkrete Behauptungen, worin die Mangelhaftigkeit des Alkomaten gelegen sein sollte, war die belangte Behörde nicht gehalten, einen (unzulässigen) Erkundungsbeweis vorzunehmen (Hinweis E 25.3.1992, 91/02/0134). ... mehr lesen...