RS Vwgh 2005/2/25 2005/02/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2005
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0007 E 31. Jänner 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Alkomat liefert kein Messergebnis, sondern zeigt "RST" an, wenn die Atemluft des Probanden bei Durchführung des Tests durch einen im Mund befindlichen Alkohol beeinträchtigt gewesen war.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005020033.X01

Im RIS seit

13.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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