Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §4 Abs2;StGB §34 Abs1 Z16;StGB §34 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2;VStG §19;VStG §24;VStG §50;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat bei der Strafbemessung nach den Kriterien des § 19 VStG vorzugehen und ist nicht an Zusage... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirks in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von 2 Stunden für ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 abgewiesen. G... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein neuer RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996020180.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 9. September 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers als Inhaber eines näher genannten Unternehmens vom 3. April 1997 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im "4./5." Wiener Gemeindebezirk (laut Antrag vom 3. April 1997 nur für den "4. Bezirk") innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit vom Montag bis Freitag (werktags) geltenden höchstzulässigen Parkdauer von zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0484
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur
Begründung: seines Antrages tauglich ist (Hinweis E 18.7.1997, 96/02/0289). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0484
Rechtssatz: Um das nach § 45 Abs 2 StVO erforderliche wirtschaftliche Interesse darzutun, bedarf es eines KONKRETEN, einer Überprüfung zugänglichen Vorbringens des ASt über die wirtschaftlichen Auswirkungen, die d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführer vom 31. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von den in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 4. Juli 1995 für die Güterwege Eigelsberg I, II und III festgelegten Gewichtsbeschränkungen in der Weise, daß für sämtliche Schotter -, Kies- und Sandtransporte nur mehr die gesetzlichen Gewichtsbeschränkungen Patz greifen sollten, gemäß § 45... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung an einen nach Name und Zahl nicht bestimmten Personenkreis (hier: für eine ungewisse Anzahl von Transporten bzw. Transportfahrzeugen) kommt nicht in Frage. Hiefür bedürfte es vielmehr einer durch Anbringung einer Zusatztafel an den bestehenden Verkehrszeichen kundgemachten gener... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurden die Anträge des Beschwerdeführers vom 30. Mai 1997 auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen - soweit sich diese auf Gemeindestraßen bezogen - von der im 4. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von zwei Stunden für zwei dem Kennzeichen nach bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß § 45 Abs. 2 Straßenverkeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0070 1 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur
Begründung: seines Antrages tauglich ist; die Manuduktionspflicht der Behörde gemäß § 13a AVG bezieht sich... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörden wurde der Antrag der Beschwerdeführerinnen vom 6. Juni 1997 auf Erteilung einer Ausnahmebewiligung von der im 4./5. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO - soweit sich diese Beschränkung auf Gemeindestraßen bezieht, durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1996 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 14. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 7. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO abgewiesen. Gegen diesen Bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/02/0033
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020032.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996020279.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Besscheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1997 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 8. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von 2 Stunden für ein Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwalt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020170.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1996 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 7. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 1., 6., 7., 8. und 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr bzw. von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von eineinhalb bzw. zwei Stunden für ein dem Kennzeichen nach bestimmte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0070 1 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur
Begründung: seines Antrages tauglich ist; die Manuduktionspflicht der Behörde gemäß § 13a AVG bezieht sich nicht au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. September 1996 auf Erteilung einer straßenpolizeilichen Ausnahmebewilligung für das zeitlich uneingeschränkte Parken in den Kurzparkzonen in der Nähe des Betriebes der Beschwerdeführerin in G, für ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 abgewiesen. In der Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt, daß die Bewäl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996030361.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 1. Oktober 1993 hat der Magistrat der Stadt Wien die Anträge der Beschwerdeführerin vom 17. Juni 1993 auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen von der im 1. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der flächendeckenden Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von eineinhalb Stunden für zwei dem Kennzeichen nach näher bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 abgewiesen. Aufgrund der d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/02/0182 E 20. Dezember 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0070 1 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur
Begründung: sein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. September 1995 wies der Wiener Magistrat - MA 46 - den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 2 StVO von der im 6., 7., 8. und 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09.00 bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von zwei Stunden für ein dem nach Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug ab. Aufgrund der von der Beschwerdeführerin gegen dies... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0177 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0070 1 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur
Begründung: seines Antrages tauglich ist; die ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0177 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0016 E 20. März 1987 VwSlg 12425 A/1987; RS 4(hier: Röntgenbefund eines Facharztes für Radiologie ersetzt nicht den vom Ausnahmebewilligungswerber initiativ zu erbringenden Nachweis einer schweren Körperbehinderung durch das behau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Dezember 1993 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im I. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr 19.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von 1 1/2 Stunden für ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995020181.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Feber 1994 wies die belangte Behörde den mit Eingabe der Beschwerdeführerin vom 5. Oktober 1993 gestellten Antrag, ihr zum Zweck der Beförderung von Gütern verschiedener, näher bezeichneter Art für mehrere nach dem Kennzeichen bestimmte Lastkraftfahrzeuge (jeweils mit Anhänger) eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründ... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/17 95/03/0269 2
(hier: Baummaterialien) Stammrechtssatz Der Hinweis auf die bei Nichtdurchführung der beabsichtigten Transporte zu befürc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Oktober 1995 hat der Wiener Magistrat - Magistratsabteilung 46 - den Antrag des Beschwerdeführers vom 1. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 7. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von 2 Stunden für ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 abgewiesen. Auf Grund der dagegen... mehr lesen...