RS Vwgh 1996/10/4 96/02/0176

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Veröffentlicht am 04.10.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/02/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0070 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO hat der ASt initiativ alles darzulegen, was zur Begründung seines Antrages tauglich ist; die Manuduktionspflicht der Behörde gemäß § 13a AVG bezieht sich nicht auf inhaltliches Vorbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020176.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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