Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §359 Abs4;
Rechtssatz: Das Berufungsbegehren eines Nachbarn in einem Verfahren betreffend Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage auf "Erteilung eines Halte- und Parkverbotes ...." zielt auf die Anordnung einer straßenpolizeilichen Maßnahme ab. Da ein derartiges Begehren nicht Gegenstand des Abspruches der Beh ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0784/68 E 9. Oktober 1969 VwSlg 7655 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Ein Berufungsantrag, mit dem von der Berufungsinstanz die Entscheidung ausschließlich in einer "Sache" begehrt wird, die nicht Gegenstand der Entscheidung der Unterinstanz war, stellt keinen zulässigen Berufungsantrag dar. Eine einen derartigen Antrag ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §24;
Rechtssatz: Ist eine Berufung in der "Ich-Form" abgefasst und mit der Unterschrift des Berufungswerbers versehen, dann besteht für die Berufungsbehörde keinerlei Veranlassung, dieses Schriftstück als vom Zentralbetriebsrat eingebracht und nicht dem Berufungswerber zurechenbar anzusehen; deshalb erübrigt sich auch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Eine unzulässige Berufung liegt dann vor, wenn ihr ein begründeter Berufungsantrag mangelt. Auf eine Bezeichnung des Rechtsmittels als "Einspruch" oder als "Berufung" kommt es hingegen in diesem Zusammenhang nicht an. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs1 lite;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs1 impl;
Rechtssatz: Es besteht kein Grund für die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig, wenn der angefochtene (die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung aussprechende) Bescheid mit Zahl und Datum richtig bezeichnet wurde, jedoch - infolge der ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0946/65 E 2. März 1966 VwSlg 6877 A/1966 RS 2 Stammrechtssatz Eine Eingabe kann nur dann als Berufung im Sinne des § 63 AVG 1950 angesehen werden, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeichnete Bescheid angefochten wird, das heißt, daß die Partei des Verwaltungsverfahrens mit der Erledigung der erkennenden Behörde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988010341.X02 Im RIS seit 05.09.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine bloße "Berufung wegen Rechtswidrigkeit" ohne eine weitere Ausführung entspricht nicht dem Mindesterfordernis des § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 27.6.1980, 1244/80, 10.9.1982, 81/08/0057, 11.2.1984, 83/03/0123, 19.2.1988, 88/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der vom Gesetz geforderte Inhalt einer Berufung (begründeter Berufungsantrag) kann nicht durch einen bloßen Hinweis auf ein anderes, in den Akten befindliches Schriftstück substituiert werden, wenn aus diesem Schriftstück nicht ohne weiteres erkennbar ist, womit der Berufungswerber seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein begründeter Vorstellungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0345 E 26. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Eine Eingabe, die erkennen läßt, daß sich der Einschreiter durch eine bestimmte Entscheidung in einer Verwaltungssache beschwert fühlt und deren Nachprüfung begehrt, ist als Berufung zu werten; da es auf den Inhalt der Eingabe ankommt, ist eine ausdrückliche Bezeichnung der Eing... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine Eingabe mit dem Wortlaut "Ich möchte ihnen mitteilen, dass ich heute mit der Sozialversicherungsanstalt Wien eine Ratenvereinbarung getroffen habe, ich werde die Vereinbarung genauest einhalten, mit freundlichen Grüßen" ist nicht als Rechtsmittel, das die Sachentscheidung der Oberbehörde herbeiführen will, und damit nicht als Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0139 E 22. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muss einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 12.1.1965, 0345/64, VwSlg 6544 A/1964) Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren tele... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0185 E 21. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss aber aus einer Berufung doch eindeutig zu entnehmen sein, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, das heißt, es muss aus der Berufung eindeutig erkennbar sein, aus welchen - ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Der in einer Berufung gegen ein Überprüfungsverfahren (WRG) gestellte Antrag einer Partei, ihr den Bewilligungsbescheid zuzustellen, ist ein nicht zur Berufung gehörendes Begehren eigener Art. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Er... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;BauO Wr §129 Abs4 idF 1976/018;BauRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann, muss und darf sich nur mit den Berufungsan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;VStG §24;
Rechtssatz: Eine schriftliche Berufung gegen ein Straferkenntnis hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Das Fehlen eines solchen Antrages - eine dahingehende Erklärung vorausgesetzt - ist kein bloßer Formmangel, sondern ein unbehebbarer inhaltlicher Mangel, der die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hat. (Hinwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Verweist der erstinstanzliche Bescheid auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages; so ist das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen gem § 13 Abs 3 AVG 1950 zu werten. Die Zurückweisung einer derart unbegründeten Berufung entspricht dem Gesetz (Hinweis auf E 23.10.1986, 86/02/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Einer Berufung des Inhaltes: "Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass mittlerweile eine Rechtsperson in die Angelegenheit beigezogen wurde, bezüglich der oben angeführten Aktenzahl (ein Rechtsvertreter). Bei diesem befindet sich ebenso auch der Taxi-Ausweis. Hochachtungsvoll und vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis." Gegen die bescheid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Der Berufungsantrag stellt einen wesentlichen sachlichen Bestandteil der Berufung dar. Anbringen, welche trotz des Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis eines begründeten Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Satz in der Berufung des Bf "Grundlage für diese Entscheidung des Kammervorstandes sind zwei Gutachten - Beilage B/1 + 2 vom 12.11.1985 und 17.3.1987 - des Ehrengerichtes - und Disziplinarausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder" enthält eine bloße Feststellung, aus der eine dem Bfr zuzurechnende Aussage über die Richtigkeit dieser Gutac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs3;ZustG §6;ZustG §7;
Rechtssatz: Durch die bloße Anordnung einer neuerlichen Zustellung der Ausfertigung eines Bescheides durch die erstinstanzliche Behörde und die erfolgte Zustellung dieser inhaltlich nicht geänderten Ausfertigung wird die nach § 6 ZustellG an die erste gültige Zustellung geknüpfte Rechtsfolge selbst dann nicht aufgehoben, wenn die ersti... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO Stmk 1967 §45 Abs1 idF 1986/087;
Rechtssatz: Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Ob eine Beschlussfassung des zuständigen Gemeindeorganes für die Beschwerdeerhebung vorliegt, ist für die Beschwerdelegitimation ohne Bedeutung. Es kommt auf das Innenverhältnis nicht... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/6, S 27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie... mehr lesen...