Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/6, S 27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 3 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 63 Abs 3 AVG hat den Sinn, daß einerseits das Berufungsbegehren und andererseits die
Begründung: hiefür ersichtlich sein müssen; keinesfalls sollte damit ein dem Geist des Allgemeinen... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl etwa die hg E vom 24. September 1987, 87/02/0100 und vom 19. Februar 1988, 88/18/0016) muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen, erkennen lassen, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt. Bei der Auslegung des Merkmales eines "begrün... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Dem Mangel des begründeten Berufungsantrages kann nach Ablauf der Berufungsfrist nicht mehr abgeholfen werden, weil eine zulässige Ergänzung des Berufungsvorbringens das Vorliegen einer innerhalb der Berufungsfrist wirksam erhobenen Berufung voraussetzt (Hinweis auf E 17.12.1985, 85/07/0327). European Case Law Id... mehr lesen...
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Norm: AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2858/54 E 14. Dezember 1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungswerber ist nicht verpflichtet, von vornherein alle Umstände anzuführen, aus denen er die Rechtzeitigkeit seiner Berufung ableitet (Hinweis E 11.12.1951, 1175/51, VwSlg 2367 A/1951). Schlagworte ... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/05/0114 E 11. Dezember 1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des Merkmals eines "begründeten" Berufungsantrages soll kein strenger Maßstab angelegt werden, weil es sich um eine Vorschrift handelt, die sich auch an rechtskundige Parteien richtet; es genügt, dass die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und wo... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37165 Kanalabgabe Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 §1;
Rechtssatz: Läßt ein Schriftsatz mit genügender Deutlichkeit erkennen, daß sich der Einschreiter durch einen Bescheid beschwert erachtet und dessen Nachprüfung auf seine Rechtmäßigkeit begehrt, so ist dieser Schriftsatz als Ber... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1234/67 E 2. Oktober 1967 RS 3 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, daß die
Begründung: stichhältig ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987170345.X04 Im RIS seit 26.02... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37165 Kanalabgabe Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 §1;
Rechtssatz: Eine Eingabe, die erkennen läßt, daß sich der Einschreiter durch eine bestimmte Entscheidung in einer Verwaltungssache beschwert fühlt und deren Nachprüfung begehrt, ist als Berufung zu werten; da es auf den Inhalt ... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0067/78 E 15. Februar 1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufung ist nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthält. § 63 Abs 3 AVG 1950 darf im Geiste des Gesetzes nicht formalistisch ausgelegt werden; die Berufung muß aber wenigstens erkennen lassen, was die Partei anstrebt... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer
Begründung: nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1869/68 E 12. Dezember 1969 VwSlg 7697 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Wird der begründete Berufungsantrag erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgebracht, so ist die Berufung als verspätet zurückzuweisen (Hinweis E 31.5.1946, 0026/46, VwSlg 7 A/1946). Schlagworte Inhalt de... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erf... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Werden zwar vor Erlassung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, nicht jedoch in der Berufung selbst begründete Einwendungen erhoben, so ist die Berufung zurückzuweisen, da § 63 Abs 3 AVG ausdrücklich vorsieht, dass die BERUFUNG selbst einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten hat. Schlagworte Inhalt de... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0123 E 1. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, selbst wenn die
Begründung: nicht als stichhältig anzusehen ist (Hinweis E 25.3.1983, 82/04/0154, E ... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0327 E 17. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Eingabe nicht einmal eine Andeutung darüber, worin die Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides gelegen sein soll, dann fehlt es an einem begründeten Berufungsantrag; die Eingabe muss - ohne dass auf anderweitige Parteierklärungen zurückgegriffen werden darf - zumin... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muss einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 12.1.1965, 0345/64, VwSlg 6544 A/1964) Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren telegraphische
Berufung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2059/63 E 29. Jänner 1964 RS 1 Stammrechtssatz Eine schriftliche Berufung muss nicht nur im allgemeinen Verwaltungsverfahren, sondern auch im Verwaltungsstrafverfahren einen begründeten Berufungsantrag enthalten (Hinweis E 9.4.1927, 573/26 VwSlg 14752 A/1927). European Ca... mehr lesen...
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Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss aber aus einer Berufung doch eindeutig zu entnehmen sein, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, das heißt, es muss aus der Berufung eindeutig erkennbar sein, aus welchen - wenn auch nicht stichhältigen - GRÜNDEN der angefochtene Bescheid bekämpf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0099 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind,... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1 impl;LAO Bgld 1963 §195;
Rechtssatz: Das Fehlen eines der inhaltlichen Bestandteile der Berufung stellt nach den Vorschriften des AVG - zum Unterschied von der Bgld LAO oder der BAO - keinen verbesserungsfähigen Formmangel, sondern einen inhaltlichen Fehler dar, der zur Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 Abs2;AgrBehG 1950 §6 Abs2;AgrVG §7 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §68;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Wird aufgrund der Bekämpfung eines Zusammenlegungsplanes durch eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens der Zusammenlegungsplan durch Bescheid des Landes-Agrarse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §49 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, die ihm angelasteten Geschwindigkeitsüberschreitungen seien "wohl kaum möglich" gewesen, bekämpft der Beschuldigte (auch) den Schuldspruch. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030237.X02 Im RIS seit 28.09.2005 Zulet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0067/78 E 15. Februar 1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufung ist nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthält. § 63 Abs 3 AVG 1950 darf im Geiste des Gesetzes nicht formalistisch ausgelegt werden; die Berufung muß aber wenigstens erkennen lassen, was die Partei anstrebt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0345/64 E 12. Jänner 1965 VwSlg. 6544 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muß einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 26.4.1962, Zl. 1398/60 und E vom 6.4.1962, Zl. 2180/60). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Eine telegraphische Berufung mit dem Wortlaut, dass Berufung gegen einen bestimmten Bescheid erhoben wird, und mit dem Bemerken: "
Begründung: folgt", wird dem Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags nicht gerecht. (Hinweis auf E vom 25.11.1974, 1441/74) Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Vorauss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0080 E 9. Juli 1985 VwSlg 11832 A/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des Merkmales eines begründeten Berufungsantrages soll kein strenger (formalistischer) Standpunkt angelegt werde, weil es sich um eine Vorschrift handelt, die sich auch an rechtsunkundige Parteien richtet (Hinweis auf Mannlicher-Quell, Das Verwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis E 28.6.1972, 242/72 und di... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;BauRallg;B-VG Art119a Abs5;GdO Slbg 1976 §63 Abs4;
Rechtssatz: Wendet sich eine als "Einspruch" bezeichnete Eingabe (in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde) gegen einen Bescheid (der letzten Gemeindeinstan... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;BauRallg;B-VG Art119a Abs5;GdO Slbg 1976 §63 Abs4;
Rechtssatz: Nach der Rechtssprechung des VwGH zu § 63 Abs 3 AVG dürfen die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages nicht formalistisch ausgelegt werden, es genügt vielm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs3;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG findet keine Anwendung, wenn dem Bf im Verwaltungsverfahren keine Gelegenheit eröffnet war, zu der von der belangten Behörde vorgenommenen Sachverhaltsfeststellung Stellung zu nehmen (Hin... mehr lesen...