RS Vwgh 1986/7/3 86/02/0072

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §58 Abs1;
AVG §61 Abs1;
AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0125).

Schlagworte

Rechtsmittelbelehrung Verbesserungsauftrag Ausschluß

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020072.X01

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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