Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/10 89/01/0339 1 Stammrechtssatz Eine Eingabe ist nur dann als Berufung iSd § 63 AVG anzusehen, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeichnete Bescheid angefochten wird, dh, daß die Partei mit der Erledigung der erkennenden Beh nicht einverstanden ist. Des we... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 29. August 1988 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 81 GewO 1973 in Verbindung mit den §§ 74, 75, 77, 78 Abs. 1, 333 und 356 GewO 1973 und in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch a) Errichtung einer Isotopendichtemessung in der Säurestation, b) Ausbau der Rindenaufbereitungsanlage, c) Errichtung eines Kühlwasserkanals, d) Erneuerung des Laugenauffangbott... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 26. August 1988 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 81 GewO 1973 in Verbindung mit den §§ 74, 75, 77 und 78 Abs. 2, 333 und 356 GewO 1973 und in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung 1. einer Eindampfanlage und 2. einer Chemikalienrückgewinnung (Rauchgaswäsche) "bei Einhaltung nachstehend angeführter Auflagen" die Genehmigung erteilt. Unter Pun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/04/0252 2 Stammrechtssatz Unverzichtbarer Bestandteil einer Berufung iSd § 63 Abs 3 AVG sind ein Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung. Der Berufungsantrag bezeichnet das Thema, über das die Berufungsbehörde abzusprechen hat und muß sinngemäß dahin lauten, den Bescheid zu beheben oder in bestimmter W... mehr lesen...
Rechtssatz: Unverzichtbarer Bestandteil einer Berufung iSd § 63 Abs 3 AVG sind ein Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung. Der Berufungsantrag bezeichnet das Thema, über das die Berufungsbehörde abzusprechen hat und muß sinngemäß dahin lauten, den Bescheid zu beheben oder in bestimmter Weise abzuändern (Hinweis auf E 23.5.1989, 87/04/0193). Im RIS seit 24.04.1990 mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Berufung der Bfin gegen den gewerbebehördlichen Bescheid, mit dem der mitbeteiligten Partei gem §§ 74, 75, 77, 78 Abs 2 und 81 GewO die Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlge (Zellstoffwerk) erteilt worden war, von der belBeh deshalb zurückgewiesen, weil ihrer Meinung nach die Bfin nach dem Wortlaut der Berufungsausführungen nicht die Sache des vorliegenden Verfahrens getroffen habe (Der Bescheid wird insofern angefochten, als eine Betriebsbewilligung für Betr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;GewO 1973 §74 idF 1988/399;GewO 1973 §78 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/04/0252 1 Stammrechtssatz Wurde die Berufung der Bfin gegen den gewerbebehördlichen Bescheid, mit dem der mitbeteiligten Partei gem §§ 74, 75, 77, 78 Abs 2 und 81 GewO die Genehmigung für die Änderung d... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Klagenfurt (in der Folge: FA) setzte mit Bescheid vom 17. April 1986 gegenüber dem Beschwerdeführer - einem Landwirt - für den von ihm auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1984 gegenüber dem Verkäufer erworbenen Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Grundstückes - ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 4,050.000,-- - Grunderwerbsteuer mit dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 432;
Rechtssatz: In Ablehnung einer überspitzten formalistischen Anwendung der Verfahrensgesetze kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt einer Eingabe an, um zu beurteilen, welches Begehren einem Anbringen wirklich zugru... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten wurde der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg 1) mit Straferkenntnis vom 16. Dezember 1988, Zl. 3-4531-88, dreier Verwaltungsübertretungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes und 2) mit Straferkenntnissen vom 16. Dezember 1988, Zlen. 3-E-856/42, 3-E-856/47, 3-E-856/48, 3-2304-88, 3-2305-88 und 3-3696-88, und vom 19. Dezember 1988, Zl. 3-E-856/44, wegen zahlreicher weiterer Verwaltungsübertretungen des Arbeitszeitgesetzes un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0102
Rechtssatz: Selbst wenn Straferkenntnisse verschiedenen Datums vorliegen, so ist die Berufungsbehörde an das Parteibegehren nach Überprüfung einer gemäß § 63 Abs 3 AVG bestimmt bezeichneten Entscheidung auch dann gebunden, wenn das ergriffen... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 31. August 1982, AZ S n1/82, wurde über das Vermögen des Arbeitgebers des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer beantragte die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld, u.a. für Abfertigung und für Provisionen. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Wr. Neustadt vom 27. Mai 1983 wurde dem Beschwerdeführer Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung in der Höhe von S 518.400,-- zuzüglich Zinsen in der Höhe von S 6.912,-- zuerkan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages stellt einen inhaltlichen Mangel der Berufung dar und kann nicht als Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG angesehen werden (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0311). Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hietzing, vom 21. November 1989 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO 1960 eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig die Berufung mit nachstehendem Wortlaut: "Betrifft:... mehr lesen...
Im Spruch: des Straferkenntnisses des Magistrates Salzburg vom 1. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Z-GmbH (§ 9 VStG 1950) a) neun namentlich genannte ausländische Dienstnehmer beschäftigt, ohne daß für diese Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien, und b) die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse mit diesen Dienstnehmern per 19. Mai 1989 bis zumindest 6. Juni 1989 nicht angezeigt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH liegt ein begründeter Berufungsantrag dann vor, wenn die Eingabe erkennen läßt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, Prugg Verlag, Eisenstadt, 3. Auflage, 1987, S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;AVG §63 Abs3;VStG §19;VStG §20;VStG §21 Abs1;VStG §24;VStG §51;
Rechtssatz: Wird in der Berufung nur das Strafausmaß bekämpft, dann hat die Berufungsbehörde von dem in erster Instanz zur Schuldfrage festgestellten Sachverhalt auszugehen. Schlagworte Allgemein
B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §8 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Enthält die Berufung keinen begründeten Berufungsantrag und keinen Hinweis, worin der Berufungswerber die Rechtswidrigkeit des erfolgten Schuldspruches (hier: nach § 8 Abs 4 StVO) erblickt, dann entspricht die Zurückweisung ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Tirol verweigerte mit dem Bescheid vom 1. Februar 1985 dem Beschwerdeführer die beantragte "Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf sieben Lkw im Standort Innsbruck, A-Straße." Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit Schriftsatz vom 17. Juli 1986 erhob der Beschwerdeführer erstmals gegen den Bundesminister für öffentliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Beachte Vorgeschichte:
E 8. April 1988, 88/18/0022;
Rechtssatz: Zwar ist bei der Beurteilung der für ein zur meritorischen Behandlung geeignetes Rechtsmittel im Gesetz aufgestellten Voraussetzungen eine streng formalistische Auslegung nicht vorzunehmen. Gleichwohl muß aus der Berufung zumindest erkennbar sein, aus welch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Beachte Vorgeschichte:
E 8. April 1988, 88/18/0022;
Rechtssatz: Sofern in der Rechtsmittelbelehrung ein entsprechender Hinweis enthalten ist, liegt in dem Mangel eines begründeten Berufungsantrages nicht ein bloßes Formgebrechen, das die Beh zur amtswegigen Behebung des Mangels gem § 13 Abs 3 AVG zu veranlassen hätte, sondern ein Ma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;GewO 1973 §28 Abs1 Z1 lita;VwGG §41 Abs1; Beachte Vorgeschichte:
E 8. April 1988, 88/18/0022;
Rechtssatz: Eine Berufung mit folgendem Inhalt: "Betrifft: Geschäftszahl IIa-16.112/4, Einspruch gegen den Bescheid vom 1.02.1985, bei uns eingegangen am 6.02.1985. Sehr geehrter Herr Dr. X. Ich erhebe Eins... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Mai 1988 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich das Nichtzutreffen der Voraussetzungen für die Anerkennung des Beschwerdeführers, eines persischen Staatsangehörigen, als Flüchtling fest. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer folgendes aus: "Gegen diesen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich, Zahl wie oben, erhebe ich innerhalb offener Frist Berufung. Ich stelle ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine Eingabe ist nur dann als Berufung iSd § 63 AVG anzusehen, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeichnete Bescheid angefochten wird, dh, daß die Partei mit der Erledigung der erkennenden Beh nicht einverstanden ist. Des weiteren muß aber aus der Eingabe auch ersichtlich sein, aus welchen Er... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BauRallg;
Rechtssatz: Lässt eine Berufung erkennen, was die Berufungswerber anstreben und womit sie ihr Begehren begründen, so liegt ein begründeter Berufungsantrag im Sinne des § 63 Abs 3 AVG vor. Auf die Stichhältigkeit der
Begründung: kommt es nicht an (Hinweis E 14.4.1988, 87/06/0026). Schlagworte Bauverfahren ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BauO OÖ 1976 §56 Abs3;BauO OÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, dass im Berufungsvorbringen die Aufgabenstellung der Berufungsbehörde i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2206/59 E 7. Juli 1960 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0341 E 8. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Erkennbarkeit des mangelnden Einverständnisses mit einem Bescheid stellt nicht schon einen begründeten Berufungsantrag dar. (Der Asylwerber vertritt die Ansicht, dass ein Berufungsantrag lediglich auf Abänderung des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides im Sinne einer Anerkennung als Flüchtling hätte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...