Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;GewO 1973 §323e;GewO 1973 §323f;GewO 1973 §376 Z9;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990040330.X01 Im RIS seit 28.05.1991 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 1 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982 aufgetragen, zwei Hütten von einem näher bezeichneten Grundstück bis spätestens 31. Juli 1990 zu entfernen. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid in offener Frist Berufung mit folgendem Wortlaut: "Betr.: N-450502/Gt Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes vom 6.7.1990 bis 2.9.1990 ist es mir unmöglich, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Damit eine Berufung die für einen begründeten Berufungsantrag wesentlichen Elemente enthält, ist es nicht erforderlich, daß die einzelnen Bestandteile als solche bezeichnet und entsprechend getrennt sind. Insbesondere besteht kein Erfordernis eines formellen Antrages (Hinweis E 15.9.1987, 87/04/0020). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/30 88/18/0361 2 Stammrechtssatz Zwar ist bei der Beurteilung der für ein zur meritorischen Behandlung geeignetes Rechtsmittel im Gesetz aufgestellten Voraussetzungen eine streng formalistische Auslegung nicht vorzunehmen. Gleichwohl muß aus der Berufung zumindest erkennbar sein, aus welch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 31. Juli 1990 war dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 456, EZ 188, KG X, C-Gasse Nr. n7, gemäß § 70a Abs. 1 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, in der Fassung LGBl. Nr. 14/1989, in Verbindung mit § 57 Abs. 1 lit. f leg. cit. sowie gemäß § 3 Abs.1 leg. cit. und § 6 Abs. 2, 3 und 4 des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 1980, LGBl. Nr. 33, folgender Auftrag erteilt worden: "1.) Die Arbeiten zur Absenkung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid, gegen den sie sich richtet, in einer Weise zu bezeichnen, daß unverwechselbar der mit der Berufung angefochtene Bescheid feststeht (Hinweis E 16.3.1978, 926/77, VwSlg 9506 A/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990060223.X03 ... mehr lesen...
Die belangte Behörde legte dem Verwaltungsgerichtshof nur Teile der das vorliegende Verwaltungsverfahren betreffenden Verwaltungsakten vor, sodaß die dem Verwaltungsgerichtshof vorliegende Aktenlage kein vollständiges Bild des Verwaltungsgeschehens bildet. Der Verwaltungsgerichtshof geht daher bei seiner vorliegenden Entscheidung zufolge § 38 Abs. 2 VwGG hinsichtlich jenes Verwaltungsgeschehens, das nicht durch die ihm vorliegenden Akten dokumentiert ist, von den Behauptungen des Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG;
Rechtssatz: Dem AVG ist jeder übertriebene Formalismus fremd (Hinweis E 20.1.1981, 79/07/0183, VwSlg 10343 A/1981). Schlagworte Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988180041.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Enthält ein Schriftsatz alle wesentlichen Merkmale einer Berufung, nämlich die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag, so vermag die unrichtige Bezeichnung dieses Schriftsatzes den Charakter als Berufung iSd § 63 AVG nicht zu beseitigen (hier: Bezeichnung als "Aufsichts... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung stellte der Beschwerdeführer lediglich einen Antrag auf Akteneinsicht und auf Einstellung des Verfahrens. Mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Läßt sich die Berufungsbehörde in das Verfahren ein und führt ohne sofortige Zurückweisung der Berufung ein Ermittlungsverfahren durch, wird die Unzulässigkeit der Berufung dadurch nicht berührt. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ein erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgetragener begründeter Antrag vermag an der Unzulässigkeit der Berufung nichts zu ändern (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0146). Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ist aus der in der Berufung abgegebenen Erklärung nicht zu erkennen, womit der Berufungswerber seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, so liegt ein begründeter Berufungsantrag nicht vor (Hinweis E 20.2.1991 91/02/0016). Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M vom 11. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1990 gemäß § 63 Abs. 3 AVG 1950 als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Gemäß § 63 Abs. 3 AVG 1950 hat die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0016 E 19. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer
Begründung: nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/012... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/11/0230 1 Stammrechtssatz Das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages stellt einen inhaltlichen Mangel der Berufung dar und kann nicht als Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG angesehen werden (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0311). Schlagworte Verbesserun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Dezember 1989 in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag Asylantrag. Nach seinen niederschriftlichen Einvernahmen am selben Tag und am 19. Jänner 1990 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich mit Bescheid vom 28. März 1990 fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Zur Begründung: wurde lediglich ausgeführt, die niederschriftliche Vernehmung habe ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1990/01/10 89/01/0339 1 Stammrechtssatz Eine Eingabe ist nur dann als Berufung iSd § 63 AVG anzusehen, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeichnete Bescheid angefochten wird, dh, daß die Partei mit der Erledigung der erkennenden Beh nicht einverstanden i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Enthält die Berufung des Asylwerbers eine, wenn auch knappe
Begründung: darüber, worin die Unrichtigkeit des Bescheides der Behörde erster Instanz gelegen sein soll, nämlich darin, daß der Asylwerber aus denselben Gründen, die er bei der ersten Befragung angegeben habe, in seiner Heimat einer Gef... mehr lesen...
Beide Beschwerden wurden wegen ihres sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbunden. Die Beschwerdeführer, ein Brüderpaar iranischer Staatsangehörigkeit, reisten gemeinsam am 27. Oktober 1989 in das Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Asylantrag. Nach ihrer niederschriftlichen Einvernahme zu ihren Fluchtgründen am 11. Dezember 1989 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark mit zwei Bescheiden vom 22. Mä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/01/0127 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/10 89/01/0339 1 Stammrechtssatz Eine Eingabe ist nur dann als Berufung iSd § 63 AVG anzusehen, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/01/0127
Rechtssatz: Die Berufungen der Asylwerber enthalten eine, wenn auch knappe
Begründung: dafür, worin die Unrichtigkeit der Bescheide erster Instanz gelegen sein solle, nämlich in der Beurteilung der behaupteten Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/01/0127 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsant... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer am 23. Mai 1989 begangenen Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1983 schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist langte bei der Erstbehörde ein von der "N-KG" gezeichneter Schriftsatz mit folgendem wesentlichen Inhalt ein: "Wir bestätigen den Erhalt des Straferkenntnisses und teilen ihnen dazu mit, daß es mögli... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier am 24. April 1988 in Wien begangener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist übermittelte der Beschwerdeführer das von ihm ausgefüllte, für den Einspruch gegen eine Strafverfügung vorgesehene Formular Lager Nummer 193 a an die Erstbehörde. Unter der Rubrik "allfällige Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so hat die Beh die Berufung zurückzuweisen und darf eine materielle Entscheidung nicht erlassen. Wenn die Beh dem Besch im Berufungsbescheid überdies den Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, so wird dieser in seinen subjektiven Rechten verletzt (Hinweis E 22.6.1988, 87/02/0168, 0169; E 21.6.1989, 89/01/0204; E 22.2.1990, 90/1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis E 28.6.1972, 242/72 und di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §74 Abs2;AVG §75;VStG §24;VStG §51;VStG §64;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0174 1 Stammrechtssatz Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so... mehr lesen...