Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er vor der Behörde erster Instanz Angaben über seine Flucht gemacht hat und diese von der Behörde erster Instanz nicht als Fluchtgründe anerkannt worden sind, stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar (Hinweis E 8.3.1989, 88/01/0341). Euro... mehr lesen...
Mit Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. November 1983 wurde bekannt gemacht, dass die mitbeteiligte Gemeinde beabsichtige, den Gemeindeweg nnn/1 zu sanieren und zu verbreitern. Zu diesem Zweck sei es erforderlich, Grundstücksteile u. a. der Beschwerdeführerin in näher bezeichnetem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. Da eine endgültige Einigung über die Abtretung dieser Grundstücksteile nicht möglich gewesen sei, habe der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde bei d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37; AVG §63 Abs3; AVG §63 Abs5; AVG §66 Abs4; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0396 E 29. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er vor der Behörde erster Instanz Angaben über seine Flucht gemacht hat und diese von der Behörde erster Instanz nicht als Fluchtgründe anerkannt worden sind, stellt keinen begründeten Berufungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0341 E 8. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0214 E 4. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass aus der Formulierung "dass ich aus meinem Heimatland aus schwer wiegenden politischen und religiösen Gründen weggegangen bin" ersichtlich ist, aus welchen Erwägungen die Partei die Entscheidung der Behörde bekäm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt s... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;GdO Bgld 1965 §77 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 363;
Rechtssatz: Konnte - trotz der Anführung des Bescheides des Bürgermeisters anstatt jenes des Gemeinderates (als Abgabenbehörde zweiter Instanz) im
Betreff: der Vorstellung - kein Zweifel darüber bestehen, dass der zule... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 363; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0926/77 E 16. März 1978 VwSlg 9506 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze der §§ 6 und 7 ABGB muß ein Rechtsmittel iSd § 63 Abs 3 AVG und des § 412 Abs 1 ASVG in einer Weise bezeichnet sein, die eine Unterscheidung zuläßt und die Möglich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut "Gegen das Straferkenntnis lege ich hiermit Berufung ein und verweise insofern auf den bereits geführten Schriftverkehr in dieser Sache" ergibt sich welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt. Sohin genügt dies für einen begründeten Berufungsantrag. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0252 E 4. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Wortfolgen "ich erhebe Berufung" und "die ausführliche
Begründung: werde ich nachträglich einreichen" sind eine Berufungsanmeldung. Nach dem Willen des Gesetzgebers bilden Berufungsanmeldungen und Berufungsbegründung eine Einheit. Da ein begründeter Berufungsantrag einen wesen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wortfolgen "ich erhebe Berufung" und "die ausführliche
Begründung: werde ich nachträglich einreichen" sind eine Berufungsanmeldung. Nach dem Willen des Gesetzgebers bilden Berufungsanmeldungen und Berufungsbegründung eine Einheit. Da ein begründeter Berufungsantrag einen wesentlichen Bestandteil der Berufung bildet, ohne den eine dem Gesetz entsprechende Berufung nicht vorliegt, ist, wenn der begründete Antrag erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgetragen wird, die Berufu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass aus der Formulierung "dass ich aus meinem Heimatland aus schwer wiegenden politischen und religiösen Gründen weggegangen bin" ersichtlich ist, aus welchen Erwägungen die Partei die Entscheidung der Behörde bekämpft. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8;
Rechtssatz: § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die mangelnde Beherrschung der deutschen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Mangel eines begründeten Berufungsantrages kann nicht als bloßes Formgebrechen angesehen werden (Hinweis E 27.10.1976, 1131/76). An dieser Rechtslage hat sich durch die AVG-Novelle 1982, BGBl 1982/199, durch die dem § 61 AVG der Abs 5 angeführt wurde, nur insofern eine Änderung ergeben, als für den Fall des Fehlens eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0123 E 1. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, selbst wenn die
Begründung: nicht als stichhältig anzusehen ist (Hinweis E 25.3.1983, 82/04/0154, E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0185 E 21. Dezember 1987 RS 2
(hier: auf die
Begründung: werde "zu gegebener Zeit noch gesondert"
zurückgekommen werden) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss aber aus einer Berufung doch eindeutig zu entnehmen sein, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0035 E 21. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Dem Mangel des begründeten Berufungsantrages kann nach Ablauf der Berufungsfrist nicht mehr abgeholfen werden, weil eine zulässige Ergänzung des Berufungsvorbringens das Vorliegen einer innerhalb der Berufungsfrist wirksam erhobenen Berufung voraussetzt (Hinweis auf E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1 Satz2;AVG §63 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1244/80 E 27. Juni 1980 VwSlg 10187 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG können im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung die zu § 63 Abs 3 AVG in der Rechtsprechung entwickelten Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine als Berufung eingebrachte Eingabe die nach § 63 Abs 3 AVG erforderliche
Begründung: aufweist, lässt sich nicht losgelöst von dem im Verwaltungsrechtszug bekämpften Bescheid durch einen bloßen Vergleich mit Worten beantworten, die in einem anderen Fall vom VwGH für die Annahme des Vorliegens eines begründeten Berufungsantrages als a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen, dass im vorliegenden Beschwerdefall die Erklärung "das Rechtsmittel der Berufung gegen das Strafausmaß" zu erheben, nicht als Aussage gewertet wurde, die sich als
Begründung: im Sinne des § 63 Abs 3 AVG darstellen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040005.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Die Berufung: "Gegen das Straferkenntnis der BH Bregenz vom 28.10.1988, ... erhebe ich innert offener Frist Berufung. Das bezeichnete Straferkenntnis wird in seinem gesamten Umfang angefochten. Es ist rechtswidrig. Ich stelle die Anträge, meiner Berufung Folge zu geben und das Verwaltungss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen des Umfanges des Berufungsantrages European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987060054.X02 Im RIS seit 13.03.2006 Zuletzt aktualisiert am 14.08.2015 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ist aus den Berufungsausführungen nur zu entnehmen, dass der Berufungswerber von der Behörde erster Instanz Angaben und
Gründe: über seine Flucht gemacht hat und diese von der Behörde erster Instanz nicht als Fluchtgründe anerkannt worden sind, so ist daraus nicht ersichtlich, aus welchen Erwägungen die Parte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung und aus der behördlichen Manuduktionspflicht kann nicht abgeleitet werden, die Behörden wären bei Vorliegen gravierender Formmängel, wie dies bei Fehlen eines begründeten Berufungsantrages der Fall ist, verpflichtet, eine derartige mangelhafte Eingabe - im Beschwerdef... mehr lesen...