RS Vwgh 1987/11/11 86/03/0237

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Veröffentlicht am 11.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VStG §49 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die ihm angelasteten Geschwindigkeitsüberschreitungen seien "wohl kaum möglich" gewesen, bekämpft der Beschuldigte (auch) den Schuldspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030237.X02

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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