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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Die Wendung "Gegen den Bescheid vom ... lege ich Berufung ein und ersuche zur Sachverhaltsdarstellung um eine mündliche Verhandlung (Einvernahme)" enthält keinen begründeten Berufungsantrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020100.X01Im RIS seit
16.11.2005