RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Die Wendung "Gegen den Bescheid vom ... lege ich Berufung ein und ersuche zur Sachverhaltsdarstellung um eine mündliche Verhandlung (Einvernahme)" enthält keinen begründeten Berufungsantrag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020100.X01

Im RIS seit

16.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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