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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Ein "begründeter Berufungsantrag" im Sinne des § 63 Abs 3 AVG verlangt eine Darstellung der Partei, ob und aus welchen Gründen sie den angefochtenen Bescheid hinsichtlich des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes oder hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage bekämpft. Die angeführten Bestandteile müssen nicht als solche bezeichnet und entsprechend getrennt sein, es genügt, dass aus einer "Berufung" die wesentlichen Teile hervorgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040123.X05Im RIS seit
28.02.2006