1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. März 2020, Zl. LVwG-AV-695/002-2018, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. März 2020, Zl. LVwG-AV-695/002-2018, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fri... mehr lesen...
1 Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit 25. Juli 2016 auf Grund einer Säumnisbeschwerde des Antragstellers zu I409 1435409-2 ein Verfahren anhängig. 2 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Oktober 2019 wurde dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 3 Am 9. Jänner 2019 beantragte das Bun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4 VwGG §42a VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 15. Jänner 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag mit Schriftsatz vom 17. März 2020 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeine... mehr lesen...
1 Gemäß § 24 Abs. 1 VwGG sind Fristsetzungsanträge beim Verwaltungsgericht einzubringen. 1 Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, VwGG sind Fristsetzungsanträge beim Verwaltungsgericht einzubringen. 2 Der vorliegende Fristsetzungsantrag wurde von den Rechtsvertretern des Antragstellers am 18. Dezember 2019 (unmittelbar) beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und von diesem mit Verfügung vom 3. Februar 2020 an das zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVwG) weitergeleitet, wo d... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 4. Dezember 2019 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 21. November 2018 (gegen den Bescheid vom 9. November 2018) - über welche die belangte Behörde zunächst mit Beschwerdevorentscheidung vom 20. Dezember 2018 entschieden hatte und in Ansehung derer der Antragsteller am 3. Jänner 2019 einen Vorlageantrag gestellt hatte - eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsa... mehr lesen...
1 Der am 19. Dezember 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schreiben vom 3. März 2020 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. 2 Gemäß Pa... mehr lesen...
1 Der am 19. Dezember 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde mit Schriftsatz vom 3. März 2020 zurückgezogen, beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erkl... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die versäumte Entscheidung mit Erkenntnis vom 20. Februar 2020, W227 2140176-2/7E, nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen (vgl. VwGH 26.9.2019, Fr 2019/18/0034, mwN). 2 Der Fristsetzungsantrag war daher ... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 14. Jänner 2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Angelegenheit das Erkenntnis vom 14. Februar 2020, W112 2183095-1/30E, erließ und eine Abschrift dieser Erledigung samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorlegte. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der n... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragsstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 14. Februar 2020, Zl. G312 2207402-1/7Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 3.10.2019, Fr 2019/01/0029, mwN). Damit hat d... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht Wien entschied mit dem am 10. Dezember 2019 mündlich verkündeten Erkenntnis, VGW- 151/066/11447/2018-11, über die Beschwerde und legte sowohl eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls als auch eine Ausfertigung des Erkenntnisses vor. 2 Da das Verwaltungsgericht somit seiner Entscheidungspflicht nachkam, war gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG das Verfahren einzustellen (vgl. VwGH 8.7.2019, Fr 2019/22/0011, mwN). 3 Die Entscheidung über den Aufwand... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Verhandlung am 13. Jänner 2020 zur Zl. W238 2190979-1/19Z die Entscheidungen, womit - nach deren Spruch: unzweifelhaft ausschließlich nur - über die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. und II. des vor dem Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheides abgesprochen wurde, durch mündliche Verkündung erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des über die mündliche Verkündung angefertigten Protokolls vorgelegt. Insoweit... mehr lesen...
1 Der Antragsteller stellte mit Schreiben vom 4. April 2019 beim Verwaltungsgericht den Antrag, unter anderem jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28-601/2017-10, im Beschwerdeverfahren einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. In diesem Antrag brachte er als Sachverhalt unter Punkt I. vor, dass ein Beschluss der V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs1 Z3 VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs4VwGVG 2014 §32 Abs1VwGVG 2014 §8 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 5. Februar 2020, W194 2158557-1/19E, hat das Bundesverwaltungsgerichts über die bei ihm am 23. Mai 2017 eingelangte Beschwerde der Antragstellerin entschieden, somit das versäumte Erkenntnis nachgeholt und eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 1 Mit Erkenntnis vom 5. Februar 2020, W194 2158557-1/19E, hat das Bundesv... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 23. Jänner 2020, W272 2151956-1/20Z, hat das Bundesverwaltungsgericht das versäumte Erkenntnis innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren eingeräumten Frist nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die bei ihm am 21. September 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 5. Februar 2020, Zl. L511 2206180-1/21Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. Jänner 2020, W221 2213456-1/14E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Ein Aufwandersatz findet nicht statt. Aufwandersatz kann gemäß dem sich aus § 59 VwGG ergebenden Antragsprinzip nur zuges... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 30. Jänner 2020, W204 2164382-1/19E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher infolge Nachholung der versäumten Entscheidung gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher infolge Nachholung der versäumten Entscheidung gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einz... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Jänner 2020 zu L519 2171253-1/37E das Erkenntnis, mit dem die Beschwerde der antragstellenden Partei - infolge nach dem Spruch: nicht eingeschränkter Beschwerdestattgebung (gerade noch) hinreichend erkennbar zur Gänze - erledigt wurde, mündlich verkündet und dem Verwaltungsgerichtshof das gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG gekürzt ausgefertigte Erkenntnis vorgelegt. 1 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Jänner 2020 zu L519 2171253-1/37E das Erk... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 6. Dezember 2019 begehrte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 26. Jänner 2015 gegen den Bescheid der Landesschiedskommission für das Land Steiermark vom 30. Dezember 2014 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 1 Mit Fristsetzungsantrag vom 6. Dezember 2019 begehrte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 27. November 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 23. Jänner 2020 zurück. Das diesbezügliche Verhandlungsprotokoll wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Erkenntnis vom 17. Dezember 2019, W256 2199947-1/11E, erlassen und dieses samt Hinweis auf die Zustellung desselben an den Rechtsvertreter des Antragstellers im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs dem Verwaltungsgerichtshof gemeinsam mit dem am 2. Dezember 2019 eingebrachten Fristsetzungsantrag vorgelegt. Da das BVwG seiner Entscheidungspflicht somit nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG in sinn... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 17. Dezember 2019, Zl. RV/7103868/2017, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Nachweises über die Zustellung der Entscheidung an die antragstellende Partei dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 VwGG §38 Abs4 VwGG §52 Abs1 VwGG §56 Abs1 VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat über die bei ihm am 19. April 2018 eingelangte Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 13. Jänner 2020, Zl. G305 2193015-1/10Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa V... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Dezember 2019, G309 2195926-1/11E, innerhalb der gesetzten dreimonatigen Frist erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof am 9. Dezember 2019 vorgelegt. 2 Mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2019 zog der Antragsteller seinen Fristsetzungsantrag zurück und beantragte den Ersatz der Kosten. 3 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. November 2019, W186 2188169-1/9E, W186 2188179-1/8E, W186 2188161-1/8E, W186 2188176-1/8E, W186 2188173-1/8E und W186 2188165-1/8E, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. November 2019, W186 2188169-1/9E, W186 2188179-1/8E, W186 2188161-1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG §47 VwGG §56 Abs1 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...