1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 21. November 2022, W129 2243004-1/14E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Ab... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 14. Oktober 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2022 zurückgezogen. Beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vom Landesverwaltungsgericht Burgenland mit Schreiben vom 7. November 2022 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist auch ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, ... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 5. Februar 2021 leitete das Bundesfinanzgericht als Disziplinargericht für die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Revisionswerber, einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts, wegen des Verdachts der Verletzung der allgemeinen richterlichen Pflichten nach § 57 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) aufgrund näher konkretisierter Verhaltensweisen die Disziplinaruntersuchung ein. Mit Beschluss vom 5. Februar 2021 lei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG §51 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2 B-VG Art133 Abs7 VwGG §34 Abs1 VwGG §38 Abs1 VwGG §38 Abs4VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit dem am 4. Oktober 2022 beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Schriftsatz beantragte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 22. Februar 2018 zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht legte diesen Antrag am 7. November 2022 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 24. Oktober 2022, RV/3200002/2021, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das Verwa... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 24. Oktober 2022 das Erkenntnis zur Geschäftszahl W244 2249215-1/16Z - in Abwesenheit des Antragstellers - verkündet und eine Kopie der Niederschrift sowie einen Nachweis der Zustellung der Niederschrift an die Rechtsvertretung des Antragstellers dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen V... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. März 2022 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Antragstellers bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab, erkannte ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr. 2 Mit beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 27. Oktober 2022 begehrte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog seinen Fristsetzungsantrag vom 18. Jänner 2022 mit Schriftsatz vom 25. Jänner 2022 zurück. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Infolge Antragszurückziehung war der Fristsetzungsantrag daher mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz eins, VwGG sinngemäß anzuwenden. ... mehr lesen...
1 Der mit 27. September 2022 datierte und am 28. September 2022 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde mit Schriftsatz vom 28. September 2022 zurückgezogen, beide Schriftsätze wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) mit Beschluss als gegenstandsl... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. August 2022, Zl. VGW-152/090/14643/2021-5, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. August 2022, Zl. VGW-152/090/14643/2021-5, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgele... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 25. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 30. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 6. Oktober 2022, Zl. L530 1219889-4/53E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz V... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. September 2022, Zl. W252 2245821-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 31.8.2022, Fr 2022/01/0018, mwN). Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 28. September 2022, Zl. W252 2245821-1/14Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgeleg... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 6. September 2022, L502 2231135-1/19E, L502 2231134-1/12E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift sowie den Zustellnachweis vorgelegt. 2 Die zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Verfahren über die Fristsetzungsanträge waren daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Die zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Verfahren über die Fristsetzungsanträge waren daher gemäß Parag... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte mit Schriftsatz vom 4. August 2022 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. 2 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit Erkenntnis vom 24. August 2022, W186 1406988-4/5E, entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verwaltungsgerichtshof den Fristsetzungsantrag mit einer Abschrift des Erkenntnisses sowie mit dem Zustellnachweis vorgelegt. 3 Das Verfahren über den Fristsetzungs... mehr lesen...
1 Mit dem Fristsetzungsantrag vom 6. September 2022 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 14. Juni 2021 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 28. September 2022 gemeinsam mit einer Abschrift des Erkenntnisses vom 26. September 2022, W2592243350-1/4E, samt Zustellnachweis vor. 3 Da das Bundesverwaltungsgericht sein... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8. Jänner 2014 wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Errichtungsbewilligung für ein selbständiges Ambulatorium für MRT-Untersuchungen (zum dritten Mal; siehe dazu die Erkenntnisse VwGH 27.3.2007, 2005/11/0020, und VwGH 20.2.2013, 2012/11/0045, mit denen die abweisenden Bescheide vom 30. November 2004 und vom 21. Oktober 2009 aufgehoben wurden) abgewiesen. Das über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde ergangen... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz e... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 8. Juli 2022 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 20. September 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absatz e... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schreiben vom 4. August 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge die Bestimmung des Paragra... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte mit Fristsetzungsantrag vom 24. Juli 2022, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien vom 20. Mai 2020 erhobene Beschwerde eine angemessene Frist zu setzen. Das Verwaltungsgericht entschied über die Beschwerde mit dem im Anschluss an die Verhandlung am 6. September 2022 mündlich verkündeten Erkenntnis, VGW-151/029/10057/2020-22, wobei die Anwesenheit der Parteien nicht erforderlich war (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Der am 31. Mai 2022 beim Bundesfinanzgericht eingelangte Fristsetzungsantrag vom 27. Mai 2022 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 30. Juni 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist ein Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens der Fristsetzungsantrag zurückgezogen wurde. Gemäß Paragrap... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin erhob am 12. April 2022 den gegenständlichen Fristsetzungsantrag, nachdem das Verwaltungsgericht Wien über ihre am 16. Jänner 2020 vorgelegte Beschwerde gegen einen (näher bezeichneten) Bescheid des Landeshauptmanns von Wien noch nicht entschieden hatte. Mit verfahrensleitender Anordnung vom 11. Mai 2022 forderte der Verwaltungsgerichtshof das Verwaltungsgericht (insbesondere) auf, die Entscheidung binnen drei Monaten zu erlassen. Mit Bericht vom 21. Juni 2022 legt... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. August 2022, W247 2245653-1/18Z, mündlich verkündet und eine Kopie der Niederschrift über die mündliche Verkündung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 27.6.2022, Fr 2022/14/0033, mwN). Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Frists... mehr lesen...
1 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat in der mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2022 das Erkenntnis LVwG-AV-1448/001-2020, LVwG-AV-1450/001-2020 und LVwG-AV-1451/001-2020, verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die ... mehr lesen...
1 Der Fristsetzungsantrag vom 22. April 2022 wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. Juli 2022 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Demnach ist der Fristsetzungsantrag als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, wenn dieser in irgendeiner Lage des Verfahrens zurückgezogen wird. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge Paragraph 33, Absat... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 23. August 2022, W213 2180766-2/20E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ver... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 23. August 2022, W213 2180766-2/20E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ver... mehr lesen...