1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2 Um die vom Gesetzgeber bei einer Entscheidu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10VwGG §30 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/08/0119 B 23. September 2021 RS 1 (hier Haftung gemäß § 67 Abs. 10 ASVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung nach dem ASVG - Im Fall der Auferlegung von Geldleistungen ist es notwendig, die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünft... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des aus dem Irak stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung in den Irak zulässig sei, legte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nich... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2 Um die vom Gesetzgeber bei einer Entscheidu... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - im Beschwerdeverfahren - dem Revisionswerber, einem iranischen Staatsangehörigen, den ihm mit Erkenntnis des BVwG vom 18. April 2019, L519 2120158-1/19E, zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab, stellte fest, dass dem Revisionswerber die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukomme, erkannte ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu, er... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 20. April 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigen und des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, sprach aus, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei, und legte ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Asylangelegenheit - Der Verfassungsgerichtshof hob das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, gegen die Feststel... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - im Beschwerdeverfahren - dem Revisionswerber der ihm früher zuerkannte Status des Asylberechtigten aberkannt, ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt, ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen erteilt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidung sowie ein auf die Dauer von sieben Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen, festgestellt, dass seine Abschiebung in die Russische Föderation zulässig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §59 Abs4VwGG §30 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/19/0532 B 24. Mai 2018 RS 1 (hier nur der dritte Satz) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Asylangelegenheit - Gegen den (aus der Russischen Föderation stammenden) Revisionswerber wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass eine Abschiebu... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 31. Mai 2021 wurden die Anträge der beiden Revisionswerberinnen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 Asylgesetz abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 3 Asylgesetz iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurden gegen die Revisionswerberinnen Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen (Spruchpunkt II.). Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der... mehr lesen...
1 In der gegenständlichen Asylangelegenheit verband der Revisionswerber seine Revision mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und brachte im Wesentlichen vor, der sofortige Vollzug der angefochtenen Entscheidung (Abschiebung) wäre für ihn mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat zu diesem Antrag keine Stellungnahme abgegeben. 3 Gemäß § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG hat der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der aus dem Irak stammenden Revisionswerber gegen die Aberkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 7 Abs 1 Z 2 Asylgesetz 2005, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen sowie gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in den Irak als auch der gewährten Frist für die freiwillige Ausreis... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des aus dem Irak stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung in den Irak zulässig sei, legte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest, und sprach aus, dass die Revision gemäß Ar... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - die Anträge der revisionswerbenden Parteien (eine Familie aus der russischen Föderation bestehend aus den Eltern und ihren sieben Kindern) auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihnen keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen die revisionswerbenden Parteien Rückkehrentscheidungen, stellte fest, dass ihre Abschiebu... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des aus dem Irak stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung in den Irak zulässig sei, und legte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest. Die Revision erklärte das BVwG gemäß Art. 1... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 19. April 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des aus Benin stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung nach Benin zulässig sei, erkannte einer Beschwerde gegen diese Entscheidung die aufschiebende Wirkung ab, und legte eine Frist für die freiwillige Ausre... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des aus dem Irak stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass seine Abschiebung in den Irak zulässig sei, und legte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest. Die Revision erklärte das BVwG gemäß Art. 1... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für de... mehr lesen...
1 Mit Mandatsbescheid der Antragstellerin vom 14. Juli 2020 wurde der C Bank gemäß § 70 Abs. 2 Z 4 Bankwesengesetz (BWG) mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt und ein näher genannter Wirtschaftsprüfer zum Regierungskommissär für die C Bank bestellt. Die mitbeteiligte Partei hatte bei der C Bank ein Geschäftskonto. 2 Mit Bescheid der Antragstellerin vom 28. Jänner 2021 wurden die Anträge der mitbeteiligten Partei auf Bekanntgabe ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs2 Z4VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Stattgebung - Verweigerung der Akteneinsicht in einem Verfahren nach § 70 Abs. 2 BWG - Der durch den Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses drohende Nachteil - nämlich die Gewährung der Akteneinsicht und Bekanntgabe der gewünschten Daten - könnte im Fall des Erfolgs der Revision n... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber gemäß § 30 TSchG der Ersatz der für die Rahmen der vorgenommenen veterinärmedizinischen Versorgung und Unterbringen der am 20. Juni 2019 beschlagnahmten Tiere entstandenen Kosten in Höhe von € 32.028,82 auferlegt. 2 Gemäß § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG ist der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12. August 2019, mit dem dem Revisionswerber der Status des Asylberechtigten aberkannt, ihm kein subsidiärer Schutz oder Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 zuerkannt wurde, gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Abschiebung in die Russische Föderation für zulässig erklärt, eine Frist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TierschutzG 2005 §30VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Stattgebung - Vorschreibung von Kostenersatz nach dem TSchG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber gemäß § 30 TSchG der Ersatz der für die Rahmen der vorgenommenen veterinärmedizinischen Versorgung und Unterbringen der beschlagnahmten Tiere entstandenen Kosten in Höhe von € 32... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Februar 2020 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, entzog ihm die befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung, erklärte die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan für unzulä... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeweg ergangenen Erkenntnis vom 9. Juni 2021 bewilligte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich der Marktgemeinde T. die dauernde Rodung auf einem näher bezeichneten Grundstück in der KG T. im Ausmaß von 2.920 m² zum Zweck des Ausbaus der Unterführung W. und der neuen Einbindung der E.-Straße entsprechend den Projektunterlagen unter Vorschreibung von Auflagen. 2 Mit der dagegen von den Revisionswerbern erhobenen Revision ist der Antrag verbunde... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde in der Sache ein Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung in die Türkei zulässig sei, eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt und ausgesprochen, dass die Revision nicht zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein A... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
1 In den gegenständlichen Asylangelegenheiten verbanden die revisionswerbenden Parteien ihre Revisionen mit Anträgen auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und brachten im Wesentlichen vor, der sofortige Vollzug der angefochtenen Entscheidungen (Abschiebung) wäre für sie mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat sich zu den Anträgen innerhalb der gesetzten Frist nicht geäußert. 3 Gemäß § 30 Abs. 2 erster Sa... mehr lesen...
1 In der gegenständlichen Asylangelegenheit verband der Revisionswerber seine Revision mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und brachte im Wesentlichen vor, der sofortige Vollzug der angefochtenen Entscheidung wäre für ihn mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat zu diesem Antrag innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme abgegeben. 3 Gemäß § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG hat der Ver... mehr lesen...