Die Beschwerdeführer behaupten in ihrer Säumnisbeschwerde nachstehenden Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben am 24. April 2004 ein Bauansuchen zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf einem näher bezeichneten Grundstück der KG Neukrichen bei Lambach eingebracht, welches mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Neukirchen bei Lambach vom 11. November 2004 abgewiesen worden ist. Mit Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Neukirchen bei Lambach vom ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/03/0207 E 4. Mai 2006 RS 2 Stammrechtssatz Mit der Aussetzung des Berufungsverfahrens gemäß § 38 AVG ist die Säumnis der Berufungsbehörde beendet (vgl das hg Erkenntnis vom 30. Jänner 2006, Zlen 2005/17/0231 bis 0233). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/06/0156 B 30. März 2004 RS 2 Stammrechtssatz Ist eine Behörde infolge einer mit Bescheid ausgesprochenen Aussetzung des Verfahrens gemäß § 38 AVG von ihrer Entscheidungspflicht für die Dauer derselben enthoben, ergibt sich daraus, dass von... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Gemeinderat hat mit seinem Bescheid das anhängige Berufungsverfahren gemäß § 38 AVG ausgesetzt; über die gegen diesen Aussetzungsbescheid erhobene Vorstellung der Beschwerdeführer wurde von der Vorstellungsbehörde bisher nicht entschieden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/10/0082 B 30. April 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 27 VwGG vorgesehene Frist beginnt mit der Behebung eines Bescheides, durch die der Weg zu einer Sachentscheidung über das anhängige Rechtsmittel eröffnet wird, erneut zu laufen ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 30. Juli 2007 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die "Finanzlandesdirektion" als belangte Behörde geltend (ein am 14. August 2006 an die "Finanzlandesdirektion" gestellter Devolutionsantrag sei ohne "Stellungnahme oder irgendeine Äußerung der FLD" geblieben). Die Säumnisbeschwerde erweist sich aus folgenden Erwägungen als unzulässig: Dem § 260 BAO in der ab 1. Jänner 200... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie und M bewarben sich auf Grund einer Ausschreibung um eine schulfeste Leiterstelle an der Volksschule N. Mit Bescheid vom 14. Mai 2004 verlieh die niederösterreichische Landeslehrerkommission für allgemein bildende Pflichtschulen die schulfeste Leiterstelle an die Beschwerdeführerin und wies u.a. die Bewerbung der Mitbeteiligten ab. Der geg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §26;LDG 1984 §26a;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 2006, mit welchem spruchgemäß ein mit einer Berufung vom 5. Juli 2005 angefochtener Bescheid mit der Geschäftszahl "K4-LK-1/001-2005", mit welchem M die s... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die beschwerdeführende Partei die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz im Hinblick auf die von der beschwerdeführenden Partei am 6. April 2000 eingebrachte Berufung gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 1. März 2000 geltend. Mit Schreiben vom 16. April 1999 bzw. 26. April 1999 gab die J Vertriebs GmbH in 1170 Wien, J Gasse 3 - 7, dem Magistrat der Landeshaupt... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die beschwerdeführende Partei die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz im Hinblick auf die von der beschwerdeführenden Partei am 8. Juni 1999 eingebrachte Berufung gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. Juni 1999 geltend. Am 28. Mai 1999 brachte die beschwerdeführende Partei unter ihrer Steuernummer 1/1205 eine Getränke- und Speiseeisabgabeerklärung für den Mona... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. September 2004 beantragte die Beschwerdeführerin beim Bürgermeister der Gemeinde St. Andrä im Lungau die Bewilligung für den Betrieb eines Bordells. Mit Bescheid des Bürgermeisters der o.a. Gemeinde vom 10. August 2005 wurde dieses Ansuchen gemäß § 1e Z. 6 des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes abgewiesen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. August 2005 Berufung. In der vorliegenden, beim Verwaltungsgerichtshof am 12. April 2006 eingelang... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 Abs1;BAO §86a;LAO Stmk 1963 §62 Abs1;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Da die Geltendmachung der Entscheidungspflicht gemäß § 27 VwGG voraussetzt, dass eine Entscheidungspflicht der belangten Behörde bestanden hat (Hinweis auf den grundlegenden hg. Beschluss eines verstärkten Senates vom 15. Dez... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311;BAO §86a;LAO Stmk 1963 §232;LAO Stmk 1963 §62 Abs1;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Anbringen auf einem nicht zugelassenen Weg der Abgabenbehörde zugeleitet, so gilt es als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (Hinweis auf Ellinger/Iro/Kramer/Sutte... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;PolStG Slbg 1975 §1e Z6;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs4;
Rechtssatz: Durch die Zurückziehung eines Antrages (hier: auf Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb eines Bordells) ist ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 27 VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art, sodass infolge des Entscheidungsanspruches einer Partei (vgl. den hg. Beschluss eines verstärkten Senates vom 15. Dezember 1977, Zl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Sudan, reiste am 20. November 2002 in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Der Asylantrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14. Mai 2003 gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz 1997 (AsylG) als unzulässig zurückgewiesen. Seine Berufung gegen diesen Bescheid wies der unabhängige Bundesasylsenat mit Bescheid vom 6. Mai 2004 gemäß § 44 Abs. 5 AsylG als unzulässig... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 2007, 2007/13/0032-2, wurde dem Beschwerdeführer die von ihm eingebrachte Beschwerde betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht der nach § 311 BAO im Devolutionsweg angerufenen Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Familienbeihilfenangelegenheit gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung im Einzelnen angeführter Mängel zurückgestellt. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe, einen neuen, dem Mängel... mehr lesen...
1. Aus der Beschwerde und den ihr beigeschlossenen Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Schriftsatz ihres Rechtsvertreters vom 27. Oktober 2006 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag gemäß § 73 Abs. 2 AVG auf Übergang der Entscheidungspflicht an den Senat der Medizinischen Universität Wien, weil die zuständige Behörde über ihren Antrag vom 23. April 2006 "um Verlängerung der Übergangsfrist für den zweiten Studienabschnitt ab 30.4.2006" innerhalb der Entscheidungsfri... mehr lesen...
Mit 12. Mai 1999 stellte der Beschwerdeführer an den Bundesminister für Inneres (im Folgenden BMI) das Ersuchen um Auskunft über die in dessen Verantwortungsbereich ermittelten und verwendeten Daten betreffend die Person des Beschwerdeführers. Am 21. Juni 1999 brachte er bei der belangten Behörde ein mit "Individualbeschwerde" übertiteltes Schreiben ein, in dem er um "geeignete Veranlassung" bat, um zu der von ihm gewünschten, bisher nicht erteilten Auskunft zu kommen. Seines Wissens ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §39; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/12/0008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/18/0010 E 27. Juni 1990 VwSlg 13241 A/1990 RS 6 Stammrechtssatz Über die Frage der Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde ist keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 39 VwGG durchzuführen (Hinwei... mehr lesen...
In der Beschwerde wird (zusammengefasst) folgender Sachverhalt behauptet: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Marktgemeinde Pamhagen. Am 10. November 2005 erteilte ihm der Bürgermeister dieser Marktgemeinde die Weisung, ab sofort seinen Dienst im ersten Stock des Gemeindeamtes zu versehen. Darüber hinaus wurden ihm bisher übertragene Aufgaben entzogen und ihm ein vorläufiges (neues) Aufgabengebiet zugewiesen. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3
(Zusatz: Die Verletzung der Pflicht zur Weiterleitung gemäß § 6
AVG stellt keine Verletzung der Entscheidungspflicht dar.) Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die belangte... mehr lesen...
1. Mit der vorliegenden, am 31. Jänner 2007 zur Post gegebenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der Burgenländischen Landesregierung" mit dem Vorbringen geltend, die Burgenländische Gebietskrankenkasse habe gegen ihn mit Bescheid vom 21. Dezember 1995, Zl. BE 74/95/III/Wi/3575/95, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Haftungsbescheid über S 1,075.643,57 erlassen. Gegen diesen Bescheid, der ihm "nicht korrekt zugestellt" worden se... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundesfinanzakademie. Mit einer an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gerichteten Eingabe vom 25. Februar 2004 beantragte der Beschwerdeführer seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979). Mit einer an die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe als nicht zum Zug gekommene Bieterin in einem Vergabeverfahren der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH am 13. Dezember 2004 einen Nachprüfungsantrag an die belangte Behörde gestellt. Diese habe den Antrag mit Bescheid vom 20. Dezember 2004 als unzulässig zurückgewiesen. Dieser Bescheid sei mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. März 2005, Zl. 2004/04/0235, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben worden. Seit Erlassung ... mehr lesen...
1. Aus der Beschwerde und den ihr beigeschlossenen Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid vom 22. November 2004 wies die Vizerektorin für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck den Antrag der Beschwerdeführerin vom 12. Oktober 2004 auf Aufhebung einer näher bezeichneten Prüfung im Rahmen des Medizinstudiums gemäß § 79 UG 2002 ab. Mit Bescheid vom 22. November 2004 wies die Vizerektorin für Lehre und Studienangelegenheiten der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;UniversitätsG 2002 §46 Abs1;UniversitätsG 2002 §46 Abs2;UniversitätsG 2002 §79 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Beschluss vom 22. November 2006, Zl. 2006/10/0110, kommt dem Bundesminister nach dem UniversitätsG 2002 die Funktion ... mehr lesen...
1.1. Die vorliegende Säumnisbeschwerde richtet sich gegen die Säumnis des Gemeinderats der Großgemeinde Nickelsdorf mit der Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Großgemeinde Nickelsdorf vom 16. Jänner 2001 betreffend die Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühr für 2001 für eine näher bezeichnete Liegenschaft. Die Vorschreibung stützte sich auf die Verordnung des Gemeinderats der Großgemeinde Nickelsdorf vom 14. Dezember 2000 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;B-VG Art139;VwGG §27 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Für den auf Grund der Säumnisbeschwerde zur Entscheidung über die Berufung in der Sache zuständigen Verwaltungsgerichtshof besteht zwar keine unbedingte Bindung an geltende Verordnungen, wie sie für Verwaltungsbehörden bis zu einer allfälligen Aufhebung... mehr lesen...
In der am 28. Dezember 2006 eingelangten Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird die Verletzung der Entscheidungspflicht der Berufungskommission der Landeshauptstadt Klagenfurt geltend gemacht. Begründend führen die Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 9. Mai 2001 Dr. P. (im Folgenden: Bauwerber) die Baubewilligung für die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Nr. 340/68, KG Stein erteilt worden sei. Mi... mehr lesen...