Norm: KO §6
Rechtssatz:
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch die Masse betrifft oder nicht, ist von den Klagsbehauptungen auszugehen.
Entscheidungstexte 8 Ob 61/08s Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 61/08s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123465 ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2 WEG 2002 §52 Abs2KO §6KO §7KO §8aKO §11 Abs1AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4 WEG 2002 § 27 heute WEG 2002 § 27 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 27 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §21KO §23BauRechtsG §3
Rechtssatz:
Zur Qualifikation der Bauzinsforderung im Konkurs des Bauberechtigten: Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des § 6 Abs. 1 KO unterliegen. Die mit Abschkluss des Baure... mehr lesen...
Norm: ZPO §244 ZPO §248 KO §6 ZPO §41 ZPO § 244 heute ZPO § 244 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 244 gültig von 01.04.2009 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 244 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Norm: KO §6
Rechtssatz:
Die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für den vor Konkurseröffnung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Kläger kann ausnahmsweise dann gegen den Masseverwalter geltend gemacht werden, wenn ein enger Sachzusammenhang mit dem Hauptbegehren besteht (hier: Feststellung der beendigungsabhängigen Entgeltansprüche ist ebenso wie die Ausstellung des Dienstzeugnisses von der Vorfrage des Vorliegens eines Betriebsü... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §110
Rechtssatz: Wird entgegen §6Abs1 KO nach Konkurseröffnung eine Klage gegen den Gemeinschuldner eingebracht, so ist sie zurückweisen; ein allenfalls durchgeführtes Verfahren ist für nichtig zu erklären. Zur Heilung der Nichtigkeit (und damit Wegfall eines Klagezurückweisungsgrundes) kommt es allerdings, wenn vor der gerichtlichen Wahrnehmung der Unzulässigkeit des Rechtsweges der Prozessgegner des anmeldenden Gläubiger... mehr lesen...
Norm: EuGVVO Art6 Z1KO §6
Rechtssatz:
Die Zurückweisung der Klage gegen einen inländischen Streitgenossen wegen Konkurseröffnung hindert nach Missbrauchskontrolle nicht die Annahme des Gerichtsstandes der Streitgenossenschaft nach Art 6 Z 1 EuGVVO hinsichtlich des anderen Beklagten mit Sitz im Ausland. Die Zurückweisung der Klage gegen einen inländischen Streitgenossen wegen Konkurseröffnung hindert nach Missbrauchskontrolle nicht di... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 III ABGB §934 KO §6KO §102 ABGB § 932 heute ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2021 ABGB § 932 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001 ABGB § 932 gültig von... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6
Rechtssatz:
Die Befugnis als Masseverwalter zum Einschreiten im Rechtsstreit hat auf jeden Fall auch eine prozessrechtliche Dimension, die von der materiellrechtlichen Verfügungsbefugnis zu trennen ist.
Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 159/01s Veröff: SZ 74/134 Eur... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz:
Wurde der Rechtsstreit, da rechtsirrtümlich angenommen wurde, dass der prozessverfangene Anspruch Massebestandteil ist, obwohl er das zur Konkursmasse gehörige Vermögen überhaupt nicht betrifft (§ 6 Abs 3 KO), zu Unrecht gemäß § 7 Abs 1 KO als durch die Konkurseröffnung unterbrochen angesehen und deshalb - gleichfalls zu Unrecht - nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle gegen den Masseverwalter fortgesetzt,... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z5 D5KO §1KO §3KO §6 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6KO §7
Rechtssatz: Die Regel, dass die Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters im Zweifel zu bejahen ist, kommt nur zur Anwendung, wenn Tatfragen strittig sind; hängt die Klärung der Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters allein von der Lösung reiner Rechtsfragen ab, so ist für diese Zweifelsregel kein Raum. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: §51 ZPO , §6 KO, §173a KO, §89k GOG, §14 IEG ZPO § 51 heute ZPO § 51 gültig ab 01.01.1898 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Bei Beurteilung des Verschuldens nach § 51 Abs 1 ZPO im Fall der Klagsführung ungeachtet der bereits erfolgten Konkurseröffnung über das... mehr lesen...
Norm: ZPO §159 KO §6KO §7 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010
Rechtssatz: Prozesse, die die Konkursmasse nur teilweise betr... mehr lesen...
Norm: ZPO §521a Abs1 Z3KO §6KO §181 ff ZPO § 521a heute ZPO § 521a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 521a gültig von 01.04.2009 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 521a gültig von 08.... mehr lesen...
Norm: EO §74 KO §6KO §10 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §6KO §27 ZPO § 17 heute ZPO § 17 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Der Gemeinschuldner kann auf Seiten des Masseverwalters dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten, sofern die Voraussetzungen für die Nebenintervention vorliegen. (Hier: kein eigenes rechtliches ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1KO §6KO §7 ZPO § 51 heute ZPO § 51 gültig ab 01.01.1898 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Einer Bank ist die Unkenntnis von einer Konkurseröffnung als Verschulden zuzurechnen, wenn sie die Möglichkeiten der elektronischen Informationsmedien (teletext) ... mehr lesen...
Norm: IO §7 KO §6KO §7 ZPO §159 ZPO §164 ZPO §165 IO § 7 heute IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 7 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 7 gültig von 01.01... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6
Rechtssatz:
Ist die Gemeinschuldnerin zur Lastenfreistellung einer vor Konkurseröffnung verkauften Liegenschaft verpflichtet, kann auch der Anspruch auf Herausgabe von Löschungsquittungen solange nur gegen den Masseverwalter und nicht direkt gegen die Gemeinschuldnerin geltend gemacht werden, als der Kläger nicht auf die Befriedigung seiner (Schadenersatzansprüche) Ansprüche aus der Konkursmasse verzichtet hat.
... mehr lesen...
Norm: ZPO §159 ZPO §163 KO §6KO §7KO §7 Abs3 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 ZPO § 163 heute ... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §6
Rechtssatz:
Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit des Gemeinschuldners ist von der Bestimmung des § 6 KO auszugehen. Danach fehlt (in Verbindung mit § 1 Abs 1 KO) dem Gemeinschuldner die aktive und passive Prozessfähigkeit im Masseprozess. Soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind, erhält aber die Konkursmasse ein ex lege vertretungsbefugtes und vertretungsverpflichtetes Organ in der Person des Ma... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1KO §6KO §23KO §110 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Ein gegen den Gemeinschuldner erhobenes Begehren auf Räumung eines Bestandobjekts, das er im Rahmen seines Unternehmens gemietet hat, betrifft sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen un... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7
Rechtssatz:
Das Erstgericht hat auf Grund des Antrages der Klägerin die Aufnahme des Verfahrens beschlossen und gleichzeitig dem Masseverwalter die Erstattung einer Klagebeantwortung aufgetragen und wurde dieser Beschluß dem Masseverwalter zugestellt, von ihm aber nicht bekämpft und daher rechtskräftig, ist nicht mehr zu prüfen ob der Aufnahme des Verfahrens gegen den Masseverwalter ein Hindernis entgegengestanden ist... mehr lesen...
Norm: KO §6
Rechtssatz:
Die Konkursteilnahmeverzichtserklärungen müssen sich auf die prozeßgegenständlichen Ansprüche beziehen; nur im Konkursverfahren abgegebene Erklärungen, die lediglich einen Teil der Forderungen betreffen, reichen nicht.
Entscheidungstexte 6 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 6 Ob 542/87 Veröff: GesRZ 1989,45 (Fink) ... mehr lesen...
Norm: KO §6 ZPO §6 ZPO § 6 heute ZPO § 6 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
§ 6 KO normiert ein Prozeßhindernis, das jedoch für die davon betroffenen Ansprüche durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung (Konkursteilnahmeverzichtserklärung) beseitigt werden kann; jedoch keine Durc... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §7 ZPO §14 Ba ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Im Rechtsstreit auf Feststellung der Größe der Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ARGE) hat die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer der Parteien die Unterbrechung des Verfah... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 3. 1984 erhobenen Klage begehrte Franz S*****, die „W*****“ Gesellschaft m.b.H. schuldig zu erkennen, die Erklärung abzugeben, der Ausfolgung des bei Rechtsanwalt Dr. O***** als Betriebskostenpauschale einer Wohnungseigentümerin erliegenden Geldbetrages von 21.048 S an den Kläger zuzustimmen. Die Klage samt Ladung zur Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. 3. 1984 wurde der beklagten Gesellschaft am 14. 3. 1984 durch postamtliche Hinterlegung... mehr lesen...
Norm: AO §3 Abs2 AO §81 Abs2KO §6KO §7KO §8 ZPO §158 AO § 3 gültig von 01.10.1997 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 3 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1994 AO § 3 gültig von 01.01.1991 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ff EheG §81 KO §6 AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...