RS OGH 2001/8/7 1Ob159/01s, 10ObS48/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2001
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Norm

KO §1
KO §6
KO §7

Rechtssatz

Die Regel, dass die Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters im Zweifel zu bejahen ist, kommt nur zur Anwendung, wenn Tatfragen strittig sind; hängt die Klärung der Prozessführungsbefugnis des Masseverwalters allein von der Lösung reiner Rechtsfragen ab, so ist für diese Zweifelsregel kein Raum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115464

Im RIS seit

06.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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