Norm
KO §6Rechtssatz
Zur Qualifikation der Bauzinsforderung im Konkurs des Bauberechtigten:
Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des § 6 Abs. 1 KO unterliegen.Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des Paragraph 6, Absatz eins, KO unterliegen.
Ein Absonderungsrecht hiefür steht dann zu, wenn in der Baurechtseinlage eine Reallast verbüchert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000067Dokumentnummer
JJR_20070504_LG00199_02100R00113_07M0000_001