RS OGH 2007/5/4 21R113/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2007
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Norm

KO §6
KO §21
KO §23
BauRechtsG §3

Rechtssatz

Zur Qualifikation der Bauzinsforderung im Konkurs des Bauberechtigten:

Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des § 6 Abs. 1 KO unterliegen.

Ein Absonderungsrecht hiefür steht dann zu, wenn in der Baurechtseinlage eine Reallast verbüchert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000067

Dokumentnummer

JJR_20070504_LG00199_02100R00113_07M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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