Norm: ZPO §1245 ZPO §426 KO §110KO §171 ZPO § 426 heute ZPO § 426 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 426 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022
Rechtssatz: § 124 ZPO ist auch im Konkursverf... mehr lesen...
Norm: ZPO §124 ZPO §426 Abs1KO §110KO §171 ZPO § 124 heute ZPO § 124 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 426 heute ZPO § 426 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Norm: KO §110
Rechtssatz:
§ 110 KO ist dahin auszulegen, dass die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges der Einbringung einer Prüfungsklage nur dann entgegensteht, wenn der zu Grunde liegende Anspruch außerhalb des Konkursverfahrens im außerstreitigen Rechtsweg oder vor einer Verwaltungsbehörde geltend zu machen wäre. Dies trifft auf Streitigkeiten, die nach § 8 Abs 1 VerG vor der Geltendmachung im ordentlichen Rechtsweg vor ein... mehr lesen...
Norm: KO §110
Rechtssatz:
Nach Aufhebung des Konkurses (nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleichs) ist die ursprünglich auf Feststellung eines Konkursteilnahmeanspruchs gerichtete Prüfungsklage auf Leistung (der Ausgleichsquote) umzustellen. Danach ist eine Schlüssigstellung der Klage durch ergänzendes Vorbringen - ohne Rücksicht auf den Inhalt der seinerzeitigen Forderungsanmeldung - möglich.
E... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 C ZPO §20 IKO §110KO §112 ZPO § 17 heute ZPO § 17 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 20 heute ZPO § 20 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45 KO §103KO §110 ZPO § 45 heute ZPO § 45 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 45 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002
Rechtssatz:
Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO zugunsten des M... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §110
Rechtssatz: Wird entgegen §6Abs1 KO nach Konkurseröffnung eine Klage gegen den Gemeinschuldner eingebracht, so ist sie zurückweisen; ein allenfalls durchgeführtes Verfahren ist für nichtig zu erklären. Zur Heilung der Nichtigkeit (und damit Wegfall eines Klagezurückweisungsgrundes) kommt es allerdings, wenn vor der gerichtlichen Wahrnehmung der Unzulässigkeit des Rechtsweges der Prozessgegner des anmeldenden Gläubiger... mehr lesen...
Norm: KO §103KO §110
Rechtssatz: Sind mit der Forderungsanmeldung überreichte Beilagen den einzelnen Positionen der Forderungsanmeldung zuordenbar, sind sie zu deren Konkretisierung heranzuziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 173/02b Entscheidungstext OGH 22.05.2003 8 Ob 173/02b 8 Ob 16/07x Entscheidungstext OGH 22.02.2007 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §159 ZPO §232 ZPO §233 KO §7KO §110KO §111KO §113 ZPO § 159 heute ZPO § 159 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ZPO § 159 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 ZPO § 232 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §166 KO §7KO §110KO §113 ZPO § 166 heute ZPO § 166 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Die Fassung eines ausdrücklichen Wiederaufnahme(Fristsetzungs-)beschlusses ist jedenfalls dann erforderlich, wenn das Prozessgericht nicht nur zu erheben hat, ob die Klageforderung im Konkurs ... mehr lesen...
Norm: JN §40a KO §110 JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Feststellung der "Richtigkeit" von Unterhaltsforderungen von Minderjährigen als Konkursforderungen selbst hat entsprechend §110 Abs3KO so wie auch sonst die Besti... mehr lesen...
Norm: EO §308a Abs2 Z2 EO §311 Abs1KO §110 EO § 308a heute EO § 308a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 308a gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 3... mehr lesen...
Norm: IO §110 JN §56 Abs2 GGG §14 KO §110 RATG §4 IO § 110 heute IO § 110 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 110 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 110 gültig vo... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs1KO §8 Abs1KO §105 Abs5KO §110
Rechtssatz:
Der Prüfungsprozess gegen den eine Forderung bestreitenden Konkursgläubiger (§ 105 Abs 5 KO), der selbst in Konkurs verfallen ist, ist gemäß § 6 Abs 1 KO gegen dessen Masseverwalter zu führen. Tritt der Masseverwalter nicht als Beklagter in das Verfahren ein, treten Säumnisfolgen, nicht jedoch die Wirkungen gemäß § 8 Abs 1 KO, ein. Der Prüfungsprozess gegen den eine Forderung ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs3KO §14 Abs1KO §110
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess zwischen Konkursgläubigern nach § 110 KO, wobei der bestreitende Konkursgläubiger selbst in Konkurs verfallen ist, besteht das sonst für die Zulässigkeit des Prozessweges bestehende Erfordernis der Anmeldung der Forderung im Konkurs und deren Bestreitung nicht, weil kein Rechtsverhältnis vorliegt, das einen Leistungsanspruch begründen könnte. Dieser Anspruch unterliegt n... mehr lesen...
Norm: KO §110 JN §56 Abs2 RATG §7 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 56 gültig von 01.01.1998 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: ZPO §§405. 559. 553KO §110ABGB §§870. 871. 877 WG Art11. 17. 43KO §67 WG Art. 11 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 550/1994 WG Art. 11 gültig von 20.06.1990 bis 31.12.1992
Rechtssatz:
Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen... mehr lesen...
Norm: RATG §7 KO §110 JN §56 Abs2 RATG § 7 heute RATG § 7 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 RATG § 7 gültig von 01.07.1969 bis 31.12.2004 JN § 56 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 ZPO §477 Abs1 Z5 ZPO §411 KO §7 Abs1KO §110KO §60 ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1 ZPO §406 AaKO §110 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 406 heut... mehr lesen...
Norm: KO §103KO §110
Rechtssatz: Die Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs des Arbeitgebers ist auch dann ausreichend konkretisiert, wenn für einen bestimmten Monat "Lohn inklusive Überstunden" mit einem Gesamtbetrag, ohne Aufschlüsselung in fortlaufendes Gehalt und Überstundenentlohnung, angemeldet wird. Entscheidungstexte 8 Ob 31/95 Entscheidungstext OGH 29.02.1996 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VKO §46KO §50KO §110 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein Eventualbegehren in der Form, daß eine Forderung, die im Konkurs aus einem bestimmten Rechtsgrund angemeldet wurde, für den Fall, daß sie als primä... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs3KO §7 Abs1KO §110 IO §6 Abs3 IO §8a IO § 6 heute IO § 6 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 6 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 6 gültig von 01.01... mehr lesen...
Norm: KO §109KO §110
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann seine Bestreitungserklärung nachträglich durch eine (prozessrechtliches) Anerkenntnis ersetzen; diese Erklärung ist gegenüber dem Konkursgericht abzugeben und im Anmeldungsverzeichnis zu berücksichtigen; sie macht den Prüfungsprozess unzulässig. Daher kann eine Prüfungsklage nicht auf eine derartige nachträgliche Änderung der Prüfungserklärung gestützt werden. Ein privatrechtliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1KO §6KO §23KO §110 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Ein gegen den Gemeinschuldner erhobenes Begehren auf Räumung eines Bestandobjekts, das er im Rahmen seines Unternehmens gemietet hat, betrifft sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen un... mehr lesen...
Norm: KO §17KO §61KO §110
Rechtssatz:
Solange und soweit der Mitverpflichtete des Gemeinschuldners auf die Forderung des Hauptgläubigers Zahlungen nicht geleistet (§ 17 Abs 1 KO) oder nach Konkurseröffnung die Forderung nicht eingelöst (§ 17 Abs 3 KO) hat und sich der Hauptgläubiger am Konkursverfahren beteiligt, stehem ihm (dem Mitverpflichteten) keine über die bedingte Anmeldung seiner Rückgriffsforderung hinausgehenden Teilnahmere... mehr lesen...
Norm: KO §110
Rechtssatz:
Das Feststellungsbegehren nach § 110 KO, dem der streitige ordentliche Rechtsweg offen steht, ist schon nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen in dem - offenbar irrtümlich - erhobenen Leistungsbegehren als minus enthalten. Das Feststellungsbegehren nach Paragraph 110, KO, dem der streitige ordentliche Rechtsweg offen steht, ist schon nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen in dem - off... mehr lesen...
Norm: KO §17KO §61KO §110
Rechtssatz:
Das Feststellungsbegehren des Mitverpflichteten des Gemeinschuldners (hier: eines Bürgen) im Prüfungsprozeß ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen, wenn die vom Hauptgläubiger im vollen Umfang im Konkurs angemeldete Konkursforderung in der Prüfungstagsatzung wie angemeldet festgestellt und vom Gemeinschuldner nicht bestritten worden ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §110
Rechtssatz: Im Prüfungsprozess ist nur die Feststellung einer im Prüfungsverfahren bestrittenen Forderung zulässig, die in der Anmeldung ausreichend substantiiert und konkretisiert wurde (so schon 5 Ob 307, 308/83). Entscheidungstexte 4 Ob 4/84 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 4/84 8 Ob 597/89 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KO §54 Abs1KO §110
Rechtssatz:
Die Konkursmasse ist durch die im Prüfungsprozeß vorgenommene Verrechnung der bis zur Konkurseröffnung entstandenen Prozeßkosten mit (hier:) vom geltend gemachten Bruttolohn abzuziehenden Teilzahlungen nicht beschwert, da die Kosten mit der Forderung im gleichen Rang stehen. Eine unzulässige Aufrechnung liegt nicht vor.
Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...