RS OGH 2000/2/24 8Ob247/99b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

KO §6 Abs1
KO §8 Abs1
KO §105 Abs5
KO §110

Rechtssatz

Der Prüfungsprozess gegen den eine Forderung bestreitenden Konkursgläubiger (§ 105 Abs 5 KO), der selbst in Konkurs verfallen ist, ist gemäß § 6 Abs 1 KO gegen dessen Masseverwalter zu führen. Tritt der Masseverwalter nicht als Beklagter in das Verfahren ein, treten Säumnisfolgen, nicht jedoch die Wirkungen gemäß § 8 Abs 1 KO, ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113287

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_0080OB00247_99B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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