Entscheidungen zu § 9 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-150 von 208

TE UVS Tirol 1995/04/07 1/7-1/1995

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH mit dem Firmenbuchsitz in N, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ (§9 VStG) zu verantworten, daß die Firma B AbfallaufbereitungsgesmbH in der Zeit vom 30.01.1991 bis 08.09.1993 gefährlichen Abfall mit der Schlüss... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 07.04.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/03/30 VwSen-260115/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.2 lit.h WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem Einleitungssatz, sofern die Tat nicht einer strengeren Strafe unterliegt, mit einer Geldstrafe bis zu S 30.000,-- zu bestrafen, wer eine bewilligungspflichtige Einleitung in eine Kanalisation (§ 32 Abs.4) ohne Bewilligung oder entgegen einer solchen vornimmt. Wer als Indirekteinleiter gemäß § 32 Abs.4 WRG 1959 idF BGBl. Nr. 252/1990 Einbringungen in eine bewilligte Kanalisation vornimmt, bedarf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.03.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/03/28 VwSen-260113/6/Wei/Bk

Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs 4 lit.i WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit einer Geldstrafe bis zu S 250.000,-- zu bestrafen, wer einem ihm gemäß § 138 Abs.1 erteilten Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht nachkommt. Nach dem gegenständlich relevanten § 138 Abs.1 lit.a WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen des WRG 1959 übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/13 KUVS-777/13/94

Rechtssatz: Stirbt die Betreiberin eines Bordells und arbeitet der Beschuldigte als Kellner in diesem Betrieb weiter und nimmt auch die Agenden der Verstorbenen wahr, ist er nicht als Betreiber des Bordells anzusehen, wenn er selbst als solcher nicht auftrat, ihn die im Lokal erwirtschafteten Gewinne nicht zufallen und vom nachmaligen Betreiber des Bordells für seine interimistische Leistungstätigkeit nur ein Gehalt bezog (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.02.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/31 KUVS-1120/3/94

Rechtssatz: Ist Zulassungsbesitzer eines PKW eine Firma "X KG, Y-Erben", die Aufforderung der Lenkerauskunft jedoch an eine nicht existente Firma "X KG, Y-Erben, X, Z", gegangen, so konnten diese Aufforderungen zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers keine Rechtswirkungen entfalten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/23 KUVS-1502/6/94

Rechtssatz: Bestehen in einem Unternehmen zwei handelsrechtliche Geschäftsführer, wobei der Beschuldigte augrund eines internen Organisationsschemas für die Bereiche Verkauf, Verwaltung und Finanzen, der weitere Geschäftsführer für technische Angelegenheiten zuständig ist, letzterer neben einem Sicherheitsingenieur auch Mitglied des eingerichteten sicherheitstechnischen Ausschusses ist, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des nicht für den technischen Bereich zustän... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.01.1995

RS UVS Kärnten 1994/11/23 KUVS-778-780/4/94;

Rechtssatz: In einem Transportunternehmen mit zehn Sattelzugmaschinen ist eine gegengezeichnete Dienstanweisung an zwei Disponenten, in welcher sie angeleitet werden, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten und die dementsprechenden Überprüfungen vorzunehmen und sind Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sofort der Geschäftsführung bekanntzugeben, keine wirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten, da es völlig an der vom Gesetz geforder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.11.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/11/10 VwSen-250339/11/Gu/Atz

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit des zur Vertretung nach außen Berufenen, wenn sich dieser einer tauglichen Person als Erfüllungsgehilfen bedient und jene stets zur sorgfältigen Einhaltung der Vorschriften des AuslBG angehalten hat, er aber für den konkreten Einzelfall keine Vorkehrungen gegen das Versehen seines Erfüllungsgehilfen treffen konnte. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.11.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/19 KUVS-761-762/6/94;

Rechtssatz: Spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens muß bei der Behörde ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten einlagen. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann aber nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor Begehung der Tat vorhanden war (etwa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-229-344/11/94

Rechtssatz: Ein leitender Angestellter ist für einen wesentlichen Teilbereich des Betriebes gleichsam Unternehmensführer und befugt, allen ihm in diesem Teilbereich unterstellten Arbeitnehmern Weisungen betreffend Inhalt und Organisation ihrer Tätigkeit sowohl genereller als auch individueller Art zu geben. Eigenverantwortlich bedeutet nicht, daß der betreffende Arbeitnehmer in diesem Bereich völlig weisungsfrei ist. Die Eigenverantworlichkeit eines Arbeitnehmers ist an einem relativen Maß... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-229-344/11/94

Rechtssatz: Eine Vorstandsanweisung, wonach Hauptabteilung,- Abteilungs-, Betriebs-, Bau- und Montageleiter beauftragt werden, auf das Ausmaß der Überstunden restriktiv einzuwirken und der Hinweis, die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen dürften keinesfalls verletzt werden, reicht als Übertragung der Verantwortlichkeit nicht aus und kann nicht als eine wirksame Bestellung eines verantworlich Beauftragten im Sinne des Gesetzes angesehen werden, so daß das beschuldigte Vorst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-229-344/11/94

Rechtssatz: Der Stellvertreter einer direkt dem Vorstand unterstellten Abteilung ist zum überwiegendsten Teil nur ausführendes Organ und wenn es sich beim Abteilungsleiter um einen leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes handelt, wird die Hauptlinie der Eigenverantwortlichkeit durch diesen vorgegeben, so daß es sich beim Stellvertreter nicht um einen leitenden Angestellten im Sinne des Arbeitsruhegesetzes handelt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/08/05 1-0625/94

Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde mit Beschluß der Gesellschafter vom 29.6.1993 als vertretungsbefugter Geschäftsführer der E Gesellschaft m. b.H. abberufen. Diese Abberufung war, wenngleich die Löschung als Geschäftsführer erst nach Ablauf des Tatzeitraumes erfolgte, sofort wirksam. Dies bedeutet, daß der Berufungswerber die ihm zur Last gelegte Tat - bezogen auf den Tatzeitraum - strafrechtlich nicht zu verantworten hat. Diesem Ergebnis steht auch die Bestimmung des § 15 HGB, welche ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/07/12 KUVS-K1-902-903/5/94

Rechtssatz: Erfolgt die Mitteilung über die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften an das Arbeitsinspektorat nicht, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des Dienstgebers als Beschuldigter auch dann bestehen, wenn der Bauleiter im Zuge des Verfahrens angibt, für die Baustelle voll verantwortlich zu sein und kann daher auch der Bauleiter der Baustelle nich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/19 KUVS-563-601/1/94

Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage gilt die erfolgte Bestellung von veranwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 bis 4 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften und für die Einhaltung des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 erst dann, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des/der Bestellten eingelangt ist, - Ausnahme Bestellung auf Verlangen der Behörde nach § 9 Abs 2 VStG - wobei dies... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.05.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/04/28 Senat-GD-94-011

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, im Februar 1992 in seiner Videothek in W/T eine Jugendliche beschäftigt zu haben und dabei   - die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten zu haben (Punkt 1), - die vorgeschriebenen Ruhepausen nicht gewährt zu haben (Punkt2), - an 4 Tagen der Woche die Jugendliche in den Nachtstunden beschäftigt zu haben (Punkt 3), - keine ununterbrochene Wochenendfreizeit in der Dauer von 43 Stunden gewährt zu haben (Punkt 4), - ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.04.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/04/28 Senat-GD-94-011

Rechtssatz: Ein Betriebsinhaber muß durch eine entsprechende Vertretungsregelung bereits im voraus sicherstellen, daß im Falle seiner Verhinderung ausreichend dafür Sorge getragen ist, daß die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit gutem Grund erwartet werden kann. Dies trifft auch auf Fälle zu, wo der Betriebsinhaber überraschend verhindert ist, wie im konkreten Fall durch eine sofortige Verhaftung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.04.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/26 KUVS-K1-692/11/93

Rechtssatz: Bestellt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H. (Dachdeckungsunternehmen) einen bereits seit 21 Jahren im Unternehmen als Fachkraft (mit Gesellenprüfung) beschäftigten Vorarbeiter als Bevollmächtigten, der mit seinem Einverständnis mit der Überwachung der Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Baustelle bzw auf der jeweiligen Baustelle, an der er als Vorarbeiter tätig ist, betraut und vom Beschuldigten auch m... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/12/03 VwSen-240062/2/Gf/La

Rechtssatz: Nach § 17 Abs. 1 GenG wird die Genossenschaft durch den Vorstand vertreten, wobei diese Vertretungsmacht durch die Satzung nicht beschränkbar ist. War der Berufungswerber daher bloß Angestellter, nicht aber Vorstandsmitglied der Genossenschaft und wurde er auch nicht zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellt, kann er sohin auch nicht verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.12.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/11/29 VwSen-240054/02/Gf/La

Rechtssatz: Davon ausgehend, daß ein dem § 9 VStG entsprechender Bestellungsnachweis wegen des nicht bestehenden Neuerungsverbotes zulässigerweise auch erst während des Berufungsverfahrens vorgelegt werden kann, lehnt es der Oö. Verwaltungssenat angesichts der Geringfügigkeit der verhängten Geldstrafe ab, zu dieser Frage ein umfangreiches und von vornherein aussichtsloses Beweisverfahren darüber abzuführen, ob dieser Nachweis, der seinem Inhalt nach bereits vor dem Tatzeitpunkt erstellt wo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.11.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/11/10 1-902/93

Rechtssatz: Hat ein Unternehmen, das ein Taxigewerbe betreibt (Ges.m.b.H.), neben dem handelrechtlichen Geschäftsführer auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt, so ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes der gewerberechtliche und nicht der handelsrechtlichen Geschäftsführer verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.11.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/20 KUVS-967-968/4/93

Rechtssatz: Ein Kontrollsystem in der Abstufung  Gebietsleiter, Rajonsleiter und Filialleiter in Verbindung mit wöchentlichen Besprechungen des jeweiligen Gebietsleiters mit den Rajonsleitern, monatliche Filialleiterbesprechungen an welchen der Beschuldigte als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer Vertriebsschiene "Frische K" teilnahm und ein Meldesystem vom Filialleiter zum Rajonsleiter, von dort zum Gebietsleiter und von dort wiederum zum gewerberechtlichen Geschäftsführer der Vertri... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/14 KUVS-1368/3/93

Rechtssatz: Bloße Nichtausübung einer Funktion - hier Geschäftsführer einer GesmbH - beseitigt nicht die strafrechtliche Verantwortung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/14 KUVS-1410/3/93

Rechtssatz: Von einem aus der Zeit vor der Begehung einer Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung  der zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war. Zur Erbringung des vom Gesetzgeber geforderten Zustimmungsnachweises genügt nicht die Berufung auf eine erst im Verwaltungsstrafverfahren abzulegende Zeugenaussage des verantwortlichen Beauftragten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/09/13 Senat-MD-92-510

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 28.8.1992, Zl 3-*****-91 wurde über Herrn G H in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter der Firma B Parfumerien GmbH mit dem Sitz in W********** wegen Übertretung der Bestimmung des §26 Abs1 AZG eine Geldstrafe von S 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfalle 6 Tage) gemäß §28 Abs1 AZG verhängt.   Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß nicht dafür Vorsorge getroffen wurde, daß in den seinen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.09.1993

TE UVS Wien 1993/09/03 03/12/2471/93

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 10.3.1992, 15.30 Uhr Ort:  Wien 23, A 23 Tatbeschreibung Sie haben als Anordnungsbefugter nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des am 10.3.1992, um 15.30 Uhr, von Erwin P in Wien 23, auf der A 23, gelenkten LKW's, Probefahrtkennzeichen LF der Vorschrift des §101 Abs1 lita KFG 1967 entspricht, da das höchste zulässige Gesamtgewicht um 1450 kg überschritten wurde... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.09.1993

RS UVS Wien 1993/09/03 03/12/2471/93

Rechtssatz: Die Heranziehung einer Person als "Anordnungsbefugten", der nach der Rechtsprechung eine unmittelbar mit dem Beladungsvorgang befaßte Person ist, kommt nur dann in Betracht, wenn diese vom Zulassungsbesitzer verschieden ist. Schlagworte Gesamtgewicht, höchtszulässiges; Ladung; Belader; Zulassungsbesitzer; Anordnungsbefugter; Verantwortlicher; Geschäftsführer, handelsrechtlicher mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/10 KUVS-K2-768-769/5/93

Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers als "Bevollmächtigter" nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz besteht neben der Verantwortung des Arbeitgebers. Bloße stichprobenartige Überprüfung der Baustellen für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften reicht nicht aus; dies selbst dann, wenn es sich bei den Arbeitnehmern um "langjährige, zuverlässige" Mitarbeiter (hier laut Verantwortung des Beschwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/09 KUVS-741-742/3/93

Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers bezieht sich ausschließlich auf die Einhaltung von Vorschriften, die letztlich auf die Kompetenz des Bundes nach Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG, 1. Tatbestand, Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie zurückgeführt werden können, also auf die Gewerbeordnung, die darauf basierenden Verordnungen und Bescheide sowie die gewerberechtlichen Nebengesetze, z.B. Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz, Öffnungszeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/06/02 KUVS-K3-119/7/93

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte lediglich verantwortlicher Bauleiter einer Baufirma, werden aber die Gerüstarbeiten einer subunternehmerischen Fassadenbaufirma im Werkvertragsverhältnis selbst verantwortlich mit eigenen Dienstnehmern, zu denen der Beschuldigte nicht gehört, durchgeführt, und ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag der Fassadenfirma die Pflicht derselben ..."die Baustelle gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und mit den von der Auftragsgebern bereitgestellte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.06.1993

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