Rechtssatz: Werden für eine bestimmte Zweigniederlassung und dort wiederum wirksam für eine bestimmte Baustelle zwei verantwortliche Beauftragte bestellt ? bei der Bestellung des späteren wurde die Bestellung des früheren verantwortlich Beauftragten nicht widerrufen ? so liegt keine rechtswirksame Bestellung eines verantwortlich Beauftragten für den Bereich vor, weil zur Tatzeit nach außen hin zwei verantwortliche Beauftragte für den Bereich der Zweigniederlassung A bestellt waren. Daran ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl 3-*****-**, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von ? 72,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 54 Stunden) wegen Übertretung des § 4 Abs 1 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes verhängt. Es wird ihm angelastet, als Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung darübe... mehr lesen...
Rechtssatz: §4 Abs1 des NÖ Kurzparkzoneabgabegesetzes kann nur von Zulassungsbesitzern von Fahrzeugen, für deren Halten oder Parken eine Abgabe zu entrichten war, übertreten werden. Bei der Eigenschaft ?Zulassungsbesitzer? handelt es sich nicht um ein Merkmal der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des §9 VStG, sondern um ein Tatbestandsmerkmal der verletzten Verwaltungsvorschrift. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma J. KEG mit Sitz in T., H. 24, zu verantworten, dass diese Firma zumindest seit 22.10.2002 folgende Bescheidauflagen nicht erfüllt habe: Bescheid vom 14.10.1997, Zahl 2/152-1245/37-1997, Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Auflagenpunkt 2 nämlich eine Baumeisterbestätigung über die öl- bzw. flüssigkeitsdichte Ausführung des Heiz- und Öllagerraumes... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verantwortung des gewerberechtlichen Geschäftsführers wird während der Konsumation des ihm als Arbeitnehmer zustehenden Urlaubes nicht unterbrochen. Der Beschuldigte bestätigte, dass er bis einschließlich 31.10.2002 bei der Gewerbeinhaberin in der Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers aufrecht beschäftigt gewesen sei, gab aber an, seit 1.10.2002 nicht mehr im Betrieb tätig gewesen zu sein, da er seinen Resturlaub konsumiert habe. Seine Verantwortung als gewerbere... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Jagdschützenverein, der auf einer Liegenschaft im Pachtverhältnis eine Vereinstätigkeit ausübt, hat im Wasserrechtsverfahren des Eigentümers der Liegenschaft keine Parteistellung. Dementsprechend entsteht durch den Wasserrechtsbescheid, adressiert an den Grundeigentümer, keine Verpflichtung, allfällige Auflagen dieses Bescheides durch den Verein zu erfüllen oder einzuhalten. Ob der Eigentümer gegenüber dem Jagdschützenverein einen Anspruch darauf hat, dass dieser die Schieß... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl. 3-****-02, wurde über die Berufungswerberin 1. wegen Übertretung des § 6 Abs 1 KFG 1967 iVm § 103 Abs 1 leg cit nach § 134 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von ? 72,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) und 2. wegen Übertretung des § 14 Abs 4 KFG 1967 iVm § 103 Abs 1 leg cit nach § 134 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von ? 43,-- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden sowie 3. wegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei zunehmendem Betriebsumfang ist es die Pflicht des strafrechtlich Verantwortlichen, welcher naturgemäß persönlich nicht mehr sämtlichen Aufgaben nachkommen kann, durch ein ausreichend dichtes und zulänglich organisiertes Netzwerk wiederum durch den strafrechtlich verantwortlichen Beauftragten überwachter Aufsichtsorgane dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen Beschäftigten nicht nur Kenntnis von den zu beachtenden Vorschriften haben, sondern dass die Vorschriften im Einzelf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl 3-****-02, war dem Berufungswerber folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt worden: Zeit....: ** ** **** ? 07,35 Uhr Ort.....: GREKO G****-N******** auf der B * Fahrzeug: Sattelanhänger *-****** Tatbeschreibung Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 VStG, handelsrechtlicher Geschäftsführer der B**** Internationale Spedition Gesellschaft mbH, die Zulassungsbesitzer des Sattelanhängers ist, zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatort bei der Übertretung des § 103 Abs 1 KFG ist nicht der Unternehmensstandort, sondern der Ort des ?Lenkens? des Fahrzeuges. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Schon nach dem Wortlaut des § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967 treffen die dort normierten Verpflichtungen eindeutig den Zulassungsbesitzer des jeweiligen Fahrzeuges, und zwar unabhängig von der Person des Verwenders. Der Zulassungsbesitzer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug den dort genannten Vorschriften entspricht. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: ISd § 9 Abs 2 VStG sind die zur Vertretung nach außen Berufenen berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte mit Wirksamkeit vom 16.1.2001 von seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter für das A-Werk I abberufen, so kann dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden, dass er als verantwortlicher Beauftragter am 18.1.2001 Verwaltungsübertretungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz zu verantworten hat. Dieses Ergebnis ist auch nicht dadurch relativiert, dass der Anzeige des Arbeitsinspektorates vom 25.1.2001 zu entnehmen ist, dass die A-Industriegesellscha... mehr lesen...
Rechtssatz: Trotz Mitteilung der Zustimmungserklärung des Beschuldigten an das Arbeitsinspektorat ist, vorliegend, dennoch nicht von einer rechtswirksamen Bestellung des Beschuldigten zum verantwortlichen Beauftragten für die verfahrensgegenständliche Baustelle auszugehen, weil im Unternehmen mehrere Bauleiter zu verantwortlichen Beauftragten bestellt worden sind, ohne dass deren Verantwortlichkeitsbereich klar abgegrenzt wurde. Dies ergibt sich daraus, dass die Bauleiter fallweise auch fü... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Sondernormen des Gewerberechts (siehe § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung) ist im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 VStG normierte Subsidiarität für den Bereich des Gewerberechts § 9 Abs. 2 VStG nicht anwendbar. Die Gewerbeordnung trifft im § 370 Abs. 2 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen für den Bereich des Gewerberechts und ist daher nach § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es muss bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der gegenständlichen Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis eines verantwortlichen Beauftragten eingelangt sein. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehun... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Vornahme eines Kahlschlages im Ausmaß von ca. 0,5 ha im Bereich einer seichtgründigen, schroffen Hanglage mit schwierigen Wiederbewaldungsbedingungen - somit in einem Schutzwald im Sinne des § 21 Abs. 2 lit. c ForstG - ist eine forstbehördliche Genehmigung erforderlich. Der Beschuldigte kann sich seiner Verantwortlichkeit im Sinne des § 90 Abs. 2 ForstG nicht dadurch entledigen, dass er die Entgegennahme von Schlägerungsaufträgen und die Organisation und Durchführung de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten Gesellschaft zu verantworten, dass im näher beschriebenen Tatzeitraum auf den angeführten Grundstücken eine Materialentnahme von Schotter im näher beschriebenen Ausmaß durchgeführt wurde, ohne dass hiefür eine Bergbauberechtigung vorlag. Über den Beschuldigten wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 17 Tage) verhängt. Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind mehrere handelsrechtliche Geschäftsführer und somit mehrere vertretungsbefugte Organe der Gesellschaft vorhanden, so ist grundsätzlich die Verantwortlichkeit jedes dieser vertretungsbefugten Organe gegeben und sind daher für eine Verwaltungsübertretung auch alle Geschäftsführer strafbar. An dieser strafrechtlichen Verantwortlichkeit ändert auch eine firmeninterne Aufteilung der Kompetenzen nichts. Soll eine firmenintern bestehende Aufteilung der Kompetenzen auch zu einer A... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: Gemäß § 9 Z. 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000 vom 17.8.1999, BGBl I Nr 163/99 i.V.m. § 5 Abs 2 der in § 73 Abs 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000 angeführten Verordnung vom 19.12.1995, BGBl Nr 826/1995 idF BGBl I Nr 163/1999, mit der statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden, der Sachgütererzeugung, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16.2.2000, Zahl UVS-06/18/545/1999/1 kann nicht abgeleitet werden, dass die Nichtübermittlung von statistischen Unterlagen nicht strafbar sei. Der UVS Wien hat darin ein Straferkenntnis der damals örtlich zuständigen Wiener Erstbehörde wegen einer Übertretung des (alten) § 11 Abs 1 BundesstatistikG 1965 lediglich aus formalen Gründen wegen eines seiner Ansicht nach mangelhaften Tatvorwurfes (dem Beschuldigte sei im... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber schuldig befunden, am ********* im Gemeindegebiet von S******** als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma F B GmbH gefährliche Güter der Klasse 3, Ziffer 71 ADR (ungereinigt leerer Tankanhänger, letztes Ladegut Klasse 3, Ziffer 31c ADR, UN 1202) dem Lenker des Lastkraftwagens mit dem Kennzeichen **-**** und des Tankanhängers mit dem Kennzeichen **-**** zur Beförderung üb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nach § 9 VStG verantwortliche Person kann sich in Ansehung eines Verstoßes gegen eine die juristische Person treffende Verpflichtung insoweit entlasten, als sie Maßnahmen getroffen hat, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte ist Inhaberin der Gewerbeberechtigung für das gegenständliche Lokal und betreibt dieses als Einzelunternehmerin. Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, dass sie als solche auch das gegenständliche Verhalten (Verweisen eines Gastes mit ürkischer ethnischer Herkunft aus dem Lokal, weil Ausländer unerwünscht seien) einer in ihrem Lokal beschäftigten Person zu verantworten hat. Die Verweisung der Gäste erfolgte im Rahmen des Betriebes des Lokals und die verw... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der F-I-P GmbH zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft von 2.7.1999 bis 15.11.1999 am Standort in S, A-H-Straße 12, das Handelsgewerbe (gem. § 124 Z 10 GewO 1994) ausgeübt worden sei, ohne nach dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers, Herrn R... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zivilrechtliche Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers entfaltet bei Anmeldungsgewerben erst mit der erfolgten Anzeige an die Gewerbebehörde die gewerberechtliche Wirkung. Verantwortlich für die Anzeige der Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers ist gemäß § 39 Abs 4 GewO der Gewerbeinhaber. Ist der Gewerbeinhaber eine juristische Person, so trifft die Verantwortung gemäß § 9 VStG das zur Vertretung dieser juristischen Person nach Außen berufenen Or... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs.1 Futtermittelgesetz - FMG 1993, BGBl. Nr. 95/1993, haben die Aufsichtsorgane Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen, einschließlich ihrer Verpackungen und Behältnisse vorläufig zu beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie entgegen § 3 Abs.2 und 3 Z1 bis 4 oder entgegen § 6 Abs.1 in Verkehr gebracht werden. Die vorläufige Beschlagnahme ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, diese hat binnen zwei Wochen nach Einlangen... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen der Strafbemessung hat die belangte Behörde keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Bw getroffen. Auch dem Akt sind dazu keine Daten zu entnehmen. In den rechtsfreundlich erstatteten Eingaben sind trotz Aufforderung anlässlich der Akteneinsicht keine Angaben zu den Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen gemacht worden. In einem solchen Fall hätte die belangte Behörde eine dem Parteiengehör zu unterziehende Einschätzung vornehmen sollen, u... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie schon im Ermittlungsverfahren vor der belangten Behörde bestreitet der Berufungswerber die objektive Tatseite auch in seinem Rechtsmittel nicht. Der maßgebende Sachverhalt wurde von der belangten Behörde in einem die Verteidigungsrechte des Beschuldigten wahrenden Verfahren vollständig ermittelt; in der rechtlichen Beurteilung wurde die Tatbestandsmäßigkeit zutreffend angenommen. Der Sachverhaltsfeststellung durch die belangte Behörde und - im Ergebnis - der rechtlichen Beu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.1 Z1 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem § 16 Abs.2 leg.cit. mit einer Geldstrafe bis zu S 100.000,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen, wer eine verbotene Veranstaltung durchführt (§ 14) oder in seiner Betriebsstätte bzw. mit seinen Betriebseinrichtungen duldet. Nach § 14 Z4 Oö. Veranstaltungsgesetz 1992 ist die Durchführung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ohne Bewilligung (§ 2 Abs.... mehr lesen...