Rechtssatz: Keine Strafbarkeit des Außenvertretungsbefugten einer GmbH, wenn im Tatzeitpunkt über die GmbH bereits der Konkurs eröffnet war. Stattgabe. Schlagworte Konkursedikt mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 21.3.1991 in **** O als Inhaberin der Werbeargentur "A*****" zwei ihrer Mitarbeiter als Werber für den Beitritt als Förderer der Ö*************** R****************** eingeteilt bzw werben lassen, obwohl sie nicht im Besitz einer behördlichen Bewilligung nach dem NÖ Sammlungsgesetz 1974 gewesen sei. Sie habe somit ihren beiden Mitarbeitern die Begehung einer Verwaltungsübertretung ermöglicht. Die ... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber wurde im Straferkenntnis angelastet, am 17.4.1991 in Wien 8, einen Münzgewinnspielapparat der Type "Multi 7 Bonus", am 29.4.1991 in Wien 2, einen Unterhaltungsspielapparat der Type "Novo-Darts" und am 14.5.1991 in Wien 6, einen Münzgewinnspielapparat der Type "Admiral Super Fruit Pot" ohne die dafür erforderliche Konzession des Magistrates der Stadt Wien betrieben zu haben. In seiner rechtzeitig eingebrachten, fälschlich als Einspruch bezeichneten und nur ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gerät Novo Darts ist kein Sportgerät: Unter einem Apparat wird ein aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät verstanden, das bestimmte Funktionen erfüllt bzw eine bestimmte Arbeit leistet. Die Funktion eines Spielapparates besteht nun darin, durch seine Inbetriebnahme ein "Spiel" (eine zweckfreie Beschäftigung aus Freude an ihr selbst und/oder an ihren Resultaten, zur Unterhaltung, Entspannung oder zum Zeitvertreib) zu ermöglichen. Dabei muß ein untrennb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparate ohne diese behördliche Bewilligung betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung (§32 Abs1 Z1 leg cit). Der Berufungswerber kann sich daher nicht auf irgendwelche, für ihn nicht vorhersehbare Verzögerungen in der Erteilung der Gastgewerbekonzession für die R GmbH einerseits und daraus resultierend in der Erteilung der Spielautomatenkonzession an ihn berufen, zumal er die Spielapparate vor Erteilung der Konzession überhaupt nicht bet... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Beschuldigtenladungsbescheid vom 15.5.1991, der am 17.5.1991 zur Post gegeben wurde und somit die Behördensphäre verlassen hat, wurde dem Berufungswerber die Verwaltungsübertretung vom 17.4.1991 konkret vorgeworfen. Verfolgungsverjährung liegt daher nicht vor. Der Vollständigkeit halber sei bemerkt, daß auch hinsichtlich der am 29.4.1991 (und der nicht angefochtenen, am 14.5.1991) begangenen Tat(e)n keine Verfolgungsverjährung eingetreten ist, zumal die diesbezügliche(n) Anz... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.4.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A M in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma M R******** und V*************** GesmbH in **** K, G*****straße **, gemäß der Bestimmung des §9 VStG wegen Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz die in den Punkten 1 a - 14 c des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 43.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 804 Stun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.10.1992, Zl 3-****-92, wurde über Herrn H G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma G H GesmbH, Transportunternehmen in **** L, O, S***gasse **, wegen zweier Übertretungen nach dem AZG Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 8.000,-- verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß einerseits das gemäß §14 Abs2 AZG höchstzulässige Ausmaß der gesamten Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen genügen nicht den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, daß es die tatsächliche Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherstellt. mehr lesen...
Rechtssatz: Werden Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften von Arbeitnehmern ohne Wissen oder Willen des Arbeitgebers bzw des gemäß §9 VStG Verantwortlichen begangen, so ist dieser trotzdem strafbar. Nur wenn der Arbeitgeber, bzw der gemäß §9 VStG Verantwortliche, glaubhaft macht, daß ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften trotz Bestehens und Funktionierens eines Kontrollsystems ohne Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm der Verstoß in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht n... mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 2.1.1991 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in E, Kgasse 5, zu verantworten hat, daß vom 11.12.1990 bis mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3- -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...
Begründung: 1. Der gegenständlichen Berufung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Magistrat der Stadt Wien erließ gegenüber der Berufungswerberin ein Straferkenntnis vom 11.9.1992 mit dem
Spruch: (wörtlich): "Sie haben es als handelsrechtlich bestellte Geschäftsführerin und somit zur Vertretung nach außen Berufene der H-gesellschaft mbH als Komplementärin der A Gesellschaft als Arbeitgeberin I) die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes insoferne nicht eingehal... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 VStG sind die zur Vertretung nach außen Berufenen berechtigt, eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften obliegt. Um von einem derartigen verantwortlichen Beauftragten sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dieser Gesetzesstelle dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Die... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, vom 2.10.1981, BGBl 1981/473 ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Betriebes oder des Unternehmens, dem der Betrieb angehört, auskunftspflichtig. Ist der Beschuldigte jedoch nur Kommanditist einer Kommanditgesellschaft und nicht gewerberechtlicher Geschäftsführer, ist er nach der zitierten Verordnung nicht auskunftspflichtig (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Im Spruchteil c) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde Herrn G P vorgeworfen, es als zur Vertretung der N GmbH nach außen Berufener (§9 VStG) zu verantworten zu haben, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Organen des Magistrates der Stadt xx vom 12.11.1990 im Lager der genannten Gesellschaft in xx, Ggasse das kosmetische Mittel "Urstoff-Zahnpasta" durch Importieren und Lagern in Verkehr gebracht wurde, wobei nicht das vorgeschriebene Kennzeichenselement (§3 Abs3 Z2) der Verordnung... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2. Dezember 1991, GZ ************53 wurde der Beschuldigte der Übertretung des §101 Abs1 lita KFG in Verbindung mit §103 Abs1 KFG für schuldig befunden und über ihn gemäß §134 KFG eine Geldstrafe in Höhe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt, weil er als gemäß §9 VStG verantwortliche Geschäftsführer der Firma J O, Transportunternehmen, **** W******** ****** **, diese ist Zulassungsbesitzerin des LKW ********36, ni... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält im wesentlichen folgenden Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 30.11.1991-1.12.1991 Ort: T, str im Lokal des "T österr KV. Tatbeschreibung Sie haben als nach §9 VStG Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der R und S GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft einen Glücksspielautomaten (Pokerautomat der Marke Euromat Nr 101071) der dem Glücksspielmonopol unterliegt, außerhalb einer Spielbank... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beschuldigten muß innerhalb der Verjährungspflicht die von der ersten Instanz angelastete Verwaltungsübertretung konkret umschrieben vorgehalten werden, was dann nicht der Fall ist, wenn der
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses an der Feststellung mangelt, daß es sich beim Beschuldigten um das zur Vertretung berufene Organ einer Firma als juristischer Person im Sinne des § 9 VStG handelt und auch nicht ansatzweise im Bereich des Lebensmittelrechts auf die falsche Beze... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält im wesentlichen folgenden Spruch: "Sie haben als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der (handelsr Geschäftsführer) Fa H B GesmbH, in xx, straße , etabliert, nicht dafür gesorgt, daß in der Filiale in yy, straße 1, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden, da festgestellt werden konnte, daß am Sonntag, den 24.2.1991, Frau C S, von 10,00 bis 16,00 Uhr beschäftigt wurde, obwohl werdende und stillend... mehr lesen...
Rechtssatz: Objektive Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH wegen Verweigerung der Auskunftserteilung nach § 103 Abs. 2 KFG auch dann noch gegeben, wenn die GmbH in Konkurs gegangen und ein Masseverwalter bereits eingesetzt ist. Kann in subjektiver Hinsicht jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß sich das erforderliche Fahrtenbuch tatsächlich nicht beim Geschäftsführer, sondern in der Verfügungsgewalt des Masseverwalters befindet, so ist die Verwaltungsübertretung dem Geschäftsführe... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung setzt eine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten voraus. Die Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung dieser Person zur Bestellung nachgewiesen wird. Ausschlaggebend dafür, daß eine zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person in rechtswirksamer Weise als Adressat der Verwaltungsstrafnorm an die Stelle des zur Vertretung... mehr lesen...
Begründung: Seitens des Generalinspektorates der Sicherheitswache wurde am 21.11.1991 um 12.35 Uhr in Wien, H-gasse Höhe Umkehrschleife der nach Nummern zuordbare Personenkraftwagen Audi mit dem amtlichen Kennzeichen N-44 angezeigt, weil die, auf diesem Personenkraftwagen, angebrachte Begutachtungsplakette nicht mehr den Vorschriften entsprach. Der Kontrollausdruck für den Zulassungsbesitzer wies den Berufungswerber Michael V, in M, als Zulassungsbesitzer aus, weshalb gemäß den kraftfahrre... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der kraftfahrrechtlichen Bestimmung des §103 KFG ist maßgeblich, wer zum Tatzeitpunkt Zulassungsbesitzer ist; die Verantwortlichkeit obliegt diesem. Nur im Falle einer juristischen Person, so eine solche als Zulassungsbesitzerin ausgewiesen ist, kann iVm §9 VStG eine vertretungsbefugte Person zur Verantwortung gezogen werden. Es ist unerheblich, welche Eigentumsverhältnisse der Fahrzeughaltung zu Grunde liegen. Ist Zulassungsbesitzer eine natürliche Person, kann daher kei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Arbeitnehmerschutz gehört nicht zu den gewerberechtlichen Vorschriften, für deren Einhaltung der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortlich ist. Strafrechtlich verantwortlich ist der handelrechtliche Geschäftsführer alleine. Dabei macht die Mitteilung des Landes- als Handelsgericht über die Person des handelsrechtlichen Geschäftsführers einer Firma vollen Beweis. mehr lesen...
Rechtssatz: Gegen eine Person, die im Handelsregister lediglich als Gesellschafterin nicht aber auch als nach außen hin vertretungsberechtigte handelsrechtliche Geschäftsführerin eingetragen ist, kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG 1987) nicht eingeleitet bzw geführt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der strafrechlichen Verantwortlichkeit kommt es nicht allein auf die Erklärung verantwortlich zu sein an, sondern in erster Linie darauf, ob die Verantwortlichkeit auch nach dem Gesetz vorhanden ist. Eine Bestellungserklärung, wonach der Beschuldigte zum verantwortlichen Beauftragten, welcher in seiner Funktion als Leiter Filialorganisation (Filialbetreuer) für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften für den näherstehenden bezeichneten abgegrenzten Untern... mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt es einen behördlich genehmigten Stellvertreter iSd § 5 Oö VeranstG, so ist nur diese Person der Behörde gegenüber für die Einhaltung der Bestimmungen des OöVeranstG verantwortlich, selbst wenn vereinsintern zwischenzeitlich ein Obmannwechsel stattgefunden hat und sich dieser offensichtlich auch auf einen entsprechenden Wechsel der Person des behördlich gnehmigten Stellvertreters beziehen sollte, eine entsprechende Bekanntgabe an die Behörde aber unterblieben ist. Richtete ... mehr lesen...