RS UVS Kärnten 1992/05/05 KUVS-100-104/3/92

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Veröffentlicht am 05.05.1992
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Rechtssatz

Werden verantwortliche Beauftragte bestellt, ist der handelsrechtliche Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich dann exkulpiert, wenn ein Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung vorliegt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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