Entscheidungen zu § 9 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

208 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 208

RS UVS Oberösterreich 1999/01/29 VwSen-280430/34/Gu/Pr

Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.01.1999

RS UVS Kärnten 1998/09/28 KUVS-32/6/98

Rechtssatz: Gemeinden sind, sofern sie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, nicht anders als juristische Personen des Privatrechts verpflichtet, die Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß die Gemeinden die in Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Ausnahmegenehmigungen udgl zu beantragen legitimiert und - um nicht gegen Verwaltungsvorschriften zu handeln - verpflichtet sind. Sind somit Gemeinden in ihrer Privatwirtsc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/23 KUVS-720/3/98

Rechtssatz: Bescheinigt der Beschuldigte im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß er für den abgegrenzten Bereich einer Geschäftsfiliale einen anderen förmlich, mit dessen Zustimmung, zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellte, ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Verletzung des Lebensmittelrechts exkulpiert. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/05/20 KUVS-1458-1460/5/97

Rechtssatz: Bestimmt die Geschäftsordnung eines Abfallwirtschaftsverbandes, dass er Verbandsvorsitzende den Verband nach außen vertritt und ist dieser überdies noch Vorstand der Geschäftsstelle, welche vom Beschuldigten als Geschäftsführer und Leiter der Geschäftsstelle geführt wurde, so bleibt der Verbandsvorsitzende verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, da eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich ist. Der Beschuldi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.05.1998

RS UVS Kärnten 1998/04/16 KUVS-K2-1368/4/97

Rechtssatz: Übt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft mbH auf Namen und Rechnung dieser Gesellschaft vom 1.8.1995 bis 14.1.1997 am Standort A in Gewinnabsicht den Handel mit Heizungs- und Sanitäranlagen aus, ohne daß sie die dafür erforderliche Handelsgewerbeberechtigung erlangt hat, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.04.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/04/07 VwSen-300144/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Komplizierte Rechtslage durch divergierende Bescheide (Bezirkshauptmannschaft und Bürgermeister). Überschneidungen von Gewerbe- und Veranstaltungsrecht; Auswirkung im Strafverfahren; Vorwerfbare Rechtsirrtümer. Kein geringes Verschulden im Sinne des § 21 Abs. 1 VStG, aber Herabsetzung der Strafe, weil die rechtswidrige Sperrstundenverlängerung durch den Bürgermeister von P. zur Überschreitung des Bescheides der BH LL animierte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.04.1998

RS UVS Salzburg 1998/02/05 4/553/2-1998th

Rechtssatz: Nach § 9 Abs 1 GewO können auch juristische Personen Gewerbe ausüben, sie müssen jedoch zwingend einen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben. Aus § 370 Abs 2 GewO ergibt sich zur Verantwortlichkeit für ein von einer juristischen Person gesetztes gewerberechtlich strafbares Verhalten eine Sonderregelung, welche der allgemeinen Verantwortlichkeitsregelung in § 9 VStG vorgeht. Der gemäß § 9 VStG verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführer einer juristischen Person ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 05.02.1998

RS UVS Kärnten 1998/02/03 KUVS-986/5/97

Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer, nicht den gewerberechtlichen (VwGH 28.3.1980, 2665/79). Ist der Beschuldigte zur Tatzeit gewerberechtlicher Geschäftsführer der GesmbH, so gehört er damit nicht zum Kreis jener Personen, die in Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes zur Vertretung nach außen berufen sind. Er könnte zwar verantwortlicher Beauftragter... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.02.1998

TE UVS Wien 1997/11/24 07/S/05/112/96

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der I-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien, G-gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft von ihrem Sitz aus am 29. September 1994 auf der Baustelle in V, S-seite, folgenden, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften nicht entsprochen hat: I) Als Arbeiten zur Erri... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.11.1997

RS UVS Wien 1997/11/24 07/S/05/112/96

Beachte Behandlung vom VwGH abgelehnt, GZ 98/02/0027 vom 20.2.1998 Rechtssatz: Es erfolgt keine Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn aufgrund von überlappenden Verantwortungsbereichen mehrere Personen nebeneinander und auch kumulativ für einen bestimmten Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift bestraft werden können. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/20 KUVS-K2-902/1/97

Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung trifft grundsätzlich jeden zur Vertretung nach außen Berufenen, unabhängig davon, ob dies auf Gesetz oder auf einen sonstigen Rechtsakt zurückzuführen ist, soferne a) die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen oder b) nicht verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 Abs 2 VStG bestellt sind. Liegt eine solche bei der handelsrechtlichen Geschäftsführung der Beschuldigten nicht vor, ist die Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich exkulpi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.1997

TE UVS Wien 1997/10/10 07/L/36/332/97

Begründung: Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 7.7.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der H-KG zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Standort in S am 14.11.1995 in der weiteren Betriebsstätte in Wien, L-straße, 4 Kartons Ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.10.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/10/06 VwSen-104553/5/Le/Ha

Rechtssatz: § 84 Abs.2 StVO bestimmt, daß außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. (Der zweite Satz dieser Bestimmung ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar). Der Bw verantwortet sich im gesamten Verfahren damit, daß die von ihm angebrachten Tafeln keine Werbungen, sondern Kennzeichnungen von Betriebsstätten wären, zu deren Anbringung er nach § 66 Abs.1 Gewerbeordnung 1994 (im folge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.10.1997

TE UVS Wien 1997/09/23 05/F/38/265/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführerin der N-gesmbH (Aufstellerin und Lokalinhaberin) bis zum 14. Juni 1995 unterlassen, die Vergnügungssteuer für die Monate April 1995 bis Juni 1995 für den im Betrieb in Wien, P-gasse gehaltenen Unterhaltungsspielapparat "F" im Betrag von jeweils 3.000,-- S zu erklären und zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer in Wien für diese Monate mit dem Betrag von jeweils 3.000,-- S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/15 KUVS-1067/4/97

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen (Erkenntnis vom 31.1.1996, Zahl: 93/03/0156), daß der Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe gemäß § 103 Abs 2 KFG der Sitz der anfragenden Behörde ist. Dieser Ort ist somit auch Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft. Aufgrund dieses Erkenntnisses ist daher bei Nichterteilung der Lenkerauskunft im Ausland der Tatort immer Sitz der anfragenden inländische... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/02 KUVS-159/3/97

Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelnen Gesellschaftern der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu. Sie, bzw ihre zur Vertretung nach außen Berufenen im Sinne des § 9 Abs 1 VStG, sind in erster Linie Adressaten der Strafbestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Einstellung des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/08/21 KUVS-585-586/2/97

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte lediglich Angestellter und war weder ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft noch ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen auf der entsprechenden Baustelle bestellt worden, kann er nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes nicht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.08.1997

RS UVS Kärnten 1997/07/10 KUVS-K1-406/3/97

Rechtssatz: Hat zum Tatzeitpunkt eine GmbH drei handelsrechtliche Geschäftsführer, wovon einer der Beschuldigte war, so kann sich dieser nicht mit dem Hinweis exkulpieren, daß für Personalangelegenheiten die weitere handelsrechtliche Geschäftsführerin, nämlich seine Schwester, zuständig war, denn die bloße Nichtausübung einer Funktion nimmt dem ordnungsgemäß Bestellten nicht die Eigenschaft als Geschäftsführer. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.07.1997

RS UVS Kärnten 1997/06/10 KUVS-683-687/3/97

Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer (VwGH 28.3.1980, 2465/79 u.a.). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit kann jedoch einem verantwortlichen Beauftragten übertragen werden. Einem Verpflichteten, der nicht selbst in der Lage ist, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen, fällt nur dann kein Verschulden zur Last, wenn er glaubhaft macht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.06.1997

RS UVS Kärnten 1997/06/02 KUVS-349/7/97

Rechtssatz: Zufolge der Bestimmung des § 370 Abs 1 GewO - die eine besondere Verwaltungsvorschrift im Sinn des § 9 VStG darstellt - kommt als im Verwaltungsstrafverfahren Verantwortlicher für während der Dauer seiner Funktion gesetzte Handlungen der Gesellschaft ausschließlich der im Sinn des § 39 GewO bestellte gewerberechtliche Geschäftsführer in Betracht (VwGH 14.2.1984, Zahl: 83/04/0148 u.a.). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.06.1997

RS UVS Kärnten 1997/05/16 KUVS-K2-389/3/97

Rechtssatz: Sind in einem Unternehmen vier Personen zu verantwortlichen Beauftragten und für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen bestellt, so handelt es sich dann um keine wirksame Bestellung, wenn deren Verantwortlichkeitsbereiche nicht klar abgegrenzt sind. Dies liegt etwa dann vor, wenn die Bauleiter fallweise auch für mehrere Baustellen gleichzeitig zuständig waren und die einzelnen Baustellen nach nicht vorherbestimmbaren Kriterien zugewiesen wurden. Der räumliche und... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.05.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/21 KUVS-1242-1244/6/96

Rechtssatz: Ob ein Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last gelegten Übertretung, sondern ein die Frage der Verantwortlichkeit der von Anfang an als Beschuldigten angesprochenen Person betreffendes Merkmal, das aber auf die Vollständigkeit der Verfolgungshandlung im Sinn des § 32 VStG ohne Einfluß ist. Es lieg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.1997

TE UVS Wien 1997/02/12 04/28/1058/94

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Bevollmächtigte gemäß § 28 Abs 1 Arbeitszeitgesetz, BGBl Nr 461/1969 der "L Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wien, O-straße zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der weiteren Betriebsstätte in G, H-Straße 1) nachstehende Arbeitnehmer über die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden beschäftigt hat, obwohl die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf a) Die Arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.02.1997

RS UVS Kärnten 1997/01/30 KUVS-K1-1512-1513/5/96

Rechtssatz: Für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist der handelsrechtliche Geschäftsführer und nicht der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortlich (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.01.1997

RS UVS Kärnten 1997/01/28 KUVS-1544/3/96

Rechtssatz: Die Behörden haben in den von ihnen durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren zu prüfen, ob die von ihnen als Beschuldigte behandelten Personen für die den Gegenstand ihrer Verfahren bildenden strafbaren Verhaltensweisen überhaupt verantwortlich sind (VwGH 08.07.1994, 94/02/0079, VwGH Slg 14096). Eine wesentliche Voraussetzung, um von einem "verantwortlichen Beauftragten" im Sinne des § 9 Abs 2 (oder § 9 Abs 3) VStG, der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit anstelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.1997

TE UVS Wien 1997/01/23 04/A/28/241/95

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter Filialleiter der "B-Aktiengesellschaft" im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in K in der Filiale in Wien, K-straße, am 5., 6. und 7. September 1994 A) die in der Beilage A, die einen Bestandteil des "Straferkenntnisses" bildet, genannten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an den in dieser Beilage genannten Tagen zu den in der Bei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.01.1997

RS UVS Kärnten 1996/12/23 KUVS-783/3/96

Rechtssatz: Wird mit Bescheid die Zulassung eines Kraftfahrzeuges aufgehoben und der Zulassungsbesitzerin - vorliegend einer Gesellschaft mbH & Co KG, wobei sich die persönlich haftende GmbH in Liquidation befindet - aufgetragen, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein unverzüglich der Zulassungsbehörde zurückzustellen, so ist der Liquidator der persönlich haftenden GmbH verpflichtet diesen behördlichen Aufträgen nachzukommen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.12.1996

RS UVS Kärnten 1996/12/18 KUVS-K1-1263/5/96

Rechtssatz: Die Meldung der vorgesehenen Aufsichtsperson gemäß § 3 der Bauarbeitenschutzverordnung ist nicht einer Bestellung zu einem verantwortlich Beauftragten gleichzustellen. Dies insbesondere dann nicht, wenn der zu Bestellende niemals nachweislich seiner Bestellung zugestimmt hat, sodaß die Verantwortlichkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers aufrecht bleibt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.12.1996

RS UVS Kärnten 1996/11/04 KUVS-310/3/96

Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH ist für ein Verhalten der Gesellschaft nur dann zu bestrafen, wenn im Tatzeitraum kein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.11.1996

RS UVS Kärnten 1996/10/08 KUVS-K1-907/7/96

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine Verwaltungsübertretung nach dem Güterbeförderungsgesetz zur Last gelegt, welche er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma A mit dem Standort in B zu verantworten hätte, sich jedoch im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat herausstellt, daß er zum Tatzeitpunkt weder verantwortlicher Geschäftsführer noch verantwortlicher Beauftragter der Firma A war, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen (Einstellung des Verfahrens).... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.10.1996

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