Entscheidungen zu § 9 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 181-208 von 208

TE UVS Wien 1992/09/03 03/10/1739/92

Begründung: Die Berufungswerberin macht im wesentlichen geltend, daß es die Behörde unterlassen hätte, festzustellen, wem nun tatsächlich Anordnungsbefugnis im Unternehmen der Beschuldigten zukomme. Tatsächlich hätte die Berufungswerberin die Anordnungsbefugnis für die Beladung der LKW ihrem im Unternehmen mitarbeitenden Sohn Johannes R übertragen, welcher vielfach selbst persönlich die Beladung vornehme. Gegenständlicher Sachverhalt sei darüber hinaus einer unrichtigen rechtlichen Beurtei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/03 03/10/1739/92

Rechtssatz: Nach §9 Abs3 VStG kann auch eine physische Person, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens ist, für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen Beauftragten bestellen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der den Bescheid angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis einen derartigen ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.09.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/07/28 Senat-NK-91-038

Mit dem bekämpften Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx, M Bezirksamt xy vom 14.6.1991, Zl xx, wurde über Mag Dr K H als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen vertretungsbefugtes Organ der S-K W GesmbH wegen verschiedener Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz BGBl Nr 461/1969 und des Arbeitsruhegesetzes BGBl Nr 144/1983 idgF eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von S 92.000,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 46 Tagen nach den einschläg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.07.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/16 KUVS-115/7/92

Rechtssatz: Spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens muß bei der Behörde ein aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten einlangen. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat vorhanden war (etwa in ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.07.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/29 Senat-WB-92-035

Mit dem bekämpften Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx, M Bezirksamt xy vom 16. Jänner 1992, Zl xx, wurde über Herrn S S     als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D     P       S      S     GesmbH wegen Übertretungen nach den Bestimmungen des §9 Arbeitszeitgesetzes BGBl Nr 461/1969 idgF eine Geldstrafe für 21 Verwaltungsübertretungen in der Gesamthöhe von S 36.000,--, im Nichteinbringungsfa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/11 Senat-WB-91-032

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. September 1991, Zl 3-     -91, wurde über Herrn P B als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, zur Vertretung nach außen Berufener der Firma G D GesmbH & CO KG wegen verschiedener Übertretungen nach den Bestimmungen der §§ 3 Abs2, 6 Abs1, 7, Abs1 ARG iVm §27 Abs1 ARG, BGBl Nr 144/1983 idgF eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von S 57.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 114 Tagen verhängt.   Dem ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/09 Senat-WB-91-033

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.9.1991, Zl 3-     -91, wurde über Herrn P B als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, zur Vertretung nach außen Berufener der Firma G D GesmbH & Co KG wegen verschiedener Übertretungen nach den Bestimmungen des §9 iVm §7 Abs1 AZG, BGBl Nr 461/1969 in der geltenden Fassung und des §12 AZG eine Geldstrafe gemäß §28 AZG in der Gesamthöhe von 144.800,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 189 Tagen und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/25 Senat-MD-91-126

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "1) Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der Firma xx Warenhandel AG mit dem Sitz in W N folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Vom Arbeitsinspektorat wurde festgestellt, daß in der xx-Filiale in Wien xx, xxgasse 3, folgende Arbeitnehmerinnen nach 20 Uhr beschäftigt wurden: 1) S N    am 23.11.1990 bis 20,30 Uhr und 2) S P    am  6.12.1990 bis 20,30 Uhr   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9, §3 d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/05 KUVS-100-104/3/92

Rechtssatz: Werden verantwortliche Beauftragte bestellt, ist der handelsrechtliche Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich dann exkulpiert, wenn ein Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung vorliegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/07 Senat-WM-92-006

Mit Straferkenntnis vom 29. November 1991, 14/            , wurde Frau G H folgende Tat zur Last gelegt: "Sie haben es als zur Vertretung der Fa G H GesmbH nach außen Berufene (§9 VStG) zu verantworten, daß laut dienstlicher Wahrnehmung eines Sachbearbeiter für Lehrlings- und Jugendschutz von der Arbeiterkammer NÖ vom 29.04.1991 anläßlich einer Überprüfung der Filiale der genannten Gesellschaft in W N, xxplatz 10, der jugendliche Lehrling S G nur zum Schein in der bezeichneten Filiale ange... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/03 Senat-WM-92-001

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt xx vom 19.11.1991, Zl               , wurde Herrn H R zur Last gelegt, es als zur Einhaltung des Öffnungszeitengesetzes für die B W AG Filiale Bgasse 40, xx   A, bestellter Beauftragter zu verantworten, daß oben genannte Filiale sowohl am Freitag, dem 21.12.1990 bis 20,00 Uhr als auch am Samstag, dem 22.12.1990 bis 17,00 Uhr offen gehalten wurde, wobei das gesamte Sortiment während dieser Zeiten zum Verkauf angeboten wurde. Herr H R wurde hie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/03 KUVS-124/3/91

Rechtssatz: Unter Beihilfe ist die vorsätzliche Unterstützung des tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Verhaltens eines anderen zu verstehen, ohne daß dabei Ausführungshandlungen gesetzt werden. Die Tätigkeit des Gehilfen besteht somit in einem ursächlichen Beitrag zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen, der auf jede andere Weise als durch unmittelbare Täterschaft erbracht werden kann. § 7 VStG setzt nicht nur ein Zusammenwirken zwischen Täter und Gehilfen voraus, sondern erfo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/24 Senat-KO-91-015

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. April 1991, Zl         , wurde M S zur Last gelegt, als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma xx GesmbH unter anderem nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Unter den Punkten 3, 4, 5 und 7 des gegenständlichen Straferkenntnisses wird ihm angelastet, daß in vier Filialen in             , nämlich in der Filiale xxstraße 1, der Filiale xxstraße 1a, der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/18 KUVS-36/2/92

Rechtssatz: Die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung setzt eine wirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten voraus. Spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens muß bei der Behörde ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten einlangen. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann aber nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.03.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/02/27 VwSen-240024/11/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwGH vom 7.3.1984, 84/09/0032; vom 13.2.1985, 84/09/0106, VwSen-100127 vom 20.1.1992; VwSen-240023 vom 25.2.1992 Rechtssatz: Keine Bestrafung, wenn einander widersprechende, aber gleichermaßen glaubwürdige Zeugenaussagen vorliegen: Grundsatz des "in dubio pro reo". Unternehmer tut seiner Verantwortlichkeit genüge, wenn er Direktiven erteilt und diese in wirksamer Weise stichprobenartig kontrolliert.   Zum entscheidenden Faktum, ob der in Verkehr gebrachte Leberkäs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.02.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/02/06 Senat-BN-91-009

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2. April 1991, Zl xx, wurde über Herrn A W eine Geldstrafe von S 60.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Kostentragung in Höhe von S 6.000,-- ausgesprochen. Nach Ansicht der Strafbehörde erster Instanz habe er es als der nach §9 VStG Verantwortliche zu vertreten, daß die A W Gesellschaft mbH am 25. Februar 1991 auf den Parzellen Nr x, y und z (alle KG T) entgegen der mit Bescheid der Bezirks... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.02.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/11/26 VwSen-240018/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240014 vom 20.11.1991; VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Die Wendung "kreislaufanregend" i. V.m.  einem Badekonzentrat wird von einem objektiven Durchschnittsbetrachter nicht als ein heilmittelartiger, sondern bloß als ein regenerierender Effekt verstanden. Keine Substitution des fehlenden erstbehördlichen Ermittlungsverfahren durch UVS. Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/26 VwSen-240019/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Der Angabe "Regenerierend" kommt im allgemeinen Sprachgebrauch nicht die Bedeutung einer Erneuerung, sondern vornehmlich die einer Wiederauffrischung zu. Beweislast der Behörde. Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/26 VwSen-240020/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Kein Inverkehrbringen von irreführend und daher falsch bezeichneten Kosmetika: Die Angabe "Normalisiert den Stoffwechsel der Kopfhaut" konnte von der belangten Behörde nicht widerlegt werden. Keine Substitution des fehlenden Ermittlungsverfahrens oder der
Begründung: der erstbehördlichen Entscheidung durch den UVS.  Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/21 VwSen-240016/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240017 vom 8.11.1991; VwSen-240014 vom 20.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarwäsche): Bezeichnungen, die sich auf eine entzündungshemmende, pilzabtötende und regenerierende Wirkung beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmet... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/21 VwSen-240015/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarwäsche): Bezeichnung, die sich auf eine entzündungshemmende Wirkung bezieht, begreift auch einen reizlindernden Effekt in sich und ist daher - weil zutreffend - unbedenklich.  Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den §§ 1 Abs. 2, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/20 VwSen-240014/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240008 vom 11.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Haarmaske): Bezeichnungen, die sich lediglich auf das Aussehen des Haares beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/19 VwSen-240011/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Irreführende und daher verbotene gesundheitsbezogene Angabe bei Kosmetikum (Kinderbad): Bezeichnungen, die sich auf eine entspannende Wirkung beziehen, sind irreführend, weil durch hauttonisierende Stoffe gerade der gegenteilige Effekt erreicht wird.  Abweisung.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in Verkehr bringt; gemäß § 26 Abs. 2 i. V.m. den §§ 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/19 VwSen-240012/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991 Rechtssatz: Irreführende und daher verbotene gesundheitsbezogene Angabe bei Kosmetikum (Nachtcreme): Bezeichnung, daß das Kosmetikum durchblutungsfördernde Stoffe enthält, obwohl dies nach den eigenen Angaben des Herstellers i.V.m. der Kosmetikverordnung BGBl. Nr. 534/1990 nicht zutrifft. Abweisung.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/19 VwSen-240013/2/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-240007 vom 8.11.1991; VwSen-240008 vom 11.11.1991; VwSen-240012 vom 19.11.1991 Rechtssatz: Keine irreführenden und daher erlaubte Angaben bei Kosmetikum (Hautöl): Bezeichnungen, die sich nur auf das Aussehen der Haut beziehen, sind aus lebensmittelpolizeilicher Sicht unbedenklich. Stattgabe.     Gemäß § 74 Abs. 1 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete kosmetische Mittel in ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/11/11 VwSen-240008/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Angabe "Natürlicher Birkensaft bildet die Basis" ist nicht gesundheitsbezogen. Bezüglich der Angabe "wird die Tätigkeit der Talgdrüsen günstig beeinflußt": Wenn Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis kommt, daß Kosmetika grundsätzlich einen - wenn auch einen "kaum signifikanten" physiologischen bzw.  pharmakologischen Effekt auf die Haut ausüben können und der Beschwerdeführer behauptet, daß dieser Effekt mehr als bloß "kaum signifikant" ist, so kann die belangte Behörde nic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.11.1991

TE UVS Wien 1991/10/16 04/23/194/91

Begründung: In der Berufung wird unter anderem vorgebracht, daß für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes die Filialleiterin W zur verantwortlichen Beauftragten bestellt worden sei. Frau W habe ihrer Bestellung durch Unterfertigung der Bestellungsurkunde vom 11.4.1990 nachweislich zugestimmt. Zum Beweis für dieses Vorbringen wurde eine Kopie der Bestellungsurkunde vorgelegt. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat erwogen: Gemäß § 9 Abs 2 VStG sind die zur Vertretung n... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.10.1991

RS UVS Wien 1991/10/16 04/23/194/91

Rechtssatz: Spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens muß bei der Behörde ein - aus der Zeit vor der Begehung der Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten einlangen. Von einem aus der Zeit vor der Begehung der Verwaltungsübertretung stammenden Zustimmungsnachweis kann aber nur dann gesprochen werden, wenn ein die Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten betreffendes Beweisergebnis schon vor der Begehung der Tat - etwa in Form... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.10.1991

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