RS UVS Oberösterreich 1993/05/27 VwSen-220571/2/Gu/Gr

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Veröffentlicht am 27.05.1993
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Rechtssatz

Keine Strafbarkeit des Außenvertretungsbefugten einer GmbH, wenn im Tatzeitpunkt über die GmbH bereits der Konkurs eröffnet war. Stattgabe.

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Konkursedikt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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