1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mur... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8; VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs7;VwGVG 2014 §28;VwGVG 2014 §7 Abs3; AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 28. Oktober 2016 wurde der Revisionswerber für schuldig befunden, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten GmbH zu verantworten, dass durch diese Gesellschaft die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge nicht ausreichend berücksichtigt und dokumentiert worden seien, weil der Arbeitsvorgang des Werkzeugwechsels an der Exzenterpresse nicht beachte... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 8. November 2016 wurde der Mitbeteiligten als Obfrau und somit als zur Vertretung nach außen berufenem Organ des Vereins F (im Folgenden Verein F) mit näherer Konkretisierung vorgeworfen, das Taxigewerbe mit einem Kraftfahrzeug ohne Konzession ausgeübt zu haben. Sie habe dadurch § 366 Abs. 1 Z 1 und § 1 Abs. 6 GewO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG) verletzt. Über die Mitbeteiligte wurde wegen dieser Ü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132 Abs1 Z1; VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs7; VwGG §42 Abs2 Z2; B-VG Art. 132 heute B-VG Art. 132 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 132 gültig v... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen, angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) und § 9 Abs. 1 VStG gemäß § 52 Abs. 1 und 2 dritter Strafrahmen GSpG sechs Ge... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber ... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis wurde die Erstrevisionswerberin in Bestätigung eines Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 4. August 2016 als nach außen zur Vertretung Berufene der Gesellschaft A.d.o.o. mit Sitz in Slowenien der Übertretung des § 7d Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG (in der hier maßgebenden Fassung BGBl. I Nr. 152/2015) schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft sechs namentlich genannte Arbeitnehmer (jeweils mit der Staatsangehö... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde (soweit von der Revision bekämpft) die Revisionswerberin in Bestätigung eines Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 23. März 2017 als nach außen zur Vertretung Berufene der Gesellschaft E.d.o.o. mit Sitz in Slowenien der Übertretung des § 7d Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG (in der hier maßgebenden Fassung BGBl. I Nr. 152/2015) schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft sechs namentlich genannte Arbeitnehmer (je... mehr lesen...
Index: E1E40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: 12010E056 AEUV Art56;AVRAG 1993 §7d Abs1;AVRAG 1993 §7i Abs4 Z1; VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs2; VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 VStG § 9 gültig von 01.01.2002... mehr lesen...
1.1. Mit dem (im zweiten Rechtsgang gefällten) Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Mai 2015 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der K & Partner OG (im Folgenden nur: OG) sei, und damit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener unterlassen, die von der OG als Dienstgeberin bei Veranstaltungen vom 24. bis zum 27. Juli 2014 und vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §111 Abs1 Z1; ASVG §33 Abs1; ASVG §4 Abs2; VStG §9 Abs1;VwRallg; ASVG § 111 heute ASVG § 111 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 ASVG § 111 gültig... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber als vertretungsbefugtem Organ eines näher bezeichneten Unternehmens ("Call-Centers") eine Übertretung des § 107 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Abs. 4 Z 8 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) zur Last gelegt und es wurde über ihn eine Geldstrafe von EUR 500,-- verhängt sowie ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 7 VStG wurde überdies die Haftung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §107;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/03/0044 B 26. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Der verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche einer juristischen Person kann sich bei Übertretung des § 107 TKG 2003 nur exkulpieren, indem er die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems darlegt (vgl etwa VwGH vom 19. Dezembe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18. September 2017 bestätigend, den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufenen der P. S.R.L. mit Sitz in Rumänien zu verantworten, dass näher bezeichnete Arbeitnehmer von diesem Unternehmen beschäftigt und nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs1;ArbIG 1993 §23 Abs2; VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs2; VStG §9 Abs6; VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 VStG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 04.01.2008 zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs1;ArbIG 1993 §23 Abs2; VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs2; VStG §9 Abs6; VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 VStG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 04.01.2008 zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; VStG §9 Abs2; VStG §9 Abs6; VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 VStG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 04.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 25. November 2016 wurde der Revisionswerber als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten KG der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 3. Fall iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz iVm § 9 Abs. 1 VStG mit drei Eingriffsgegenständen sowie einem "E-Kiosk" schuldig erkannt; es wurden über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von je EUR 15.000,- sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §2 Abs4;GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §9 Abs1; VwGG §30 Abs2; VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 VStG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 04.01.2008 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 4. April 2016 wurde der Mitbeteiligte als der für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften bestellte verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft zweier arbeitnehmerschutzrechtlicher Übertretungen nach § 130 Abs. 5 Z 1 ASchG iVm § 82 Abs. 6 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe von insgesamt EUR 16.800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Monat, 1 Woche, 5 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; VStG §9 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; VStG §9 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 18. April 2017 wurde der Revisionswerber als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer namentlich genannten Gesellschaft in drei Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn drei Geldstrafen von jeweils 4.000,-- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, weil diese Gesells... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. März 2016 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der T GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin hinsichtlich mehrerer LKW-Lenker näher bezeichnete Bestimmungen des AZG und der VO (EG) Nr. 561/2006 nicht eingehalten habe. Über den Revisionswerber wurden dafür Geldstrafen (Ersatzf... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen befugte Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes durch diese in neun Fällen Geldstrafen und für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen. Die Revision gemäß Art. 1... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 21. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft der neunfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall iVm § 1, § 2, § 3 und § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn neun Geldstrafen in Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von 33 Stunden) verhängt, weil die G... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 10. August 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten GmbH der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn drei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 2.000,- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von 40 Tagen) verhängt, weil diese GmbH als Veran... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der B-GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 10. März 2015 um 15:23 Uhr den kosovarischen Staatsangehörigen A M auf einer näher bezeichneten Baustelle in V mit Abbrucharbeiten und Aufräumen von Bauschutt beschäftigt habe, obwohl für diesen keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsm... mehr lesen...