Entscheidungen zu § 44a VStG

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1.866 Dokumente

Entscheidungen 1.801-1.830 von 1.866

RS UVS Kärnten 1992/10/29 KUVS-746/1/92

Rechtssatz: Wird jemand durch die erste Instanz spruchgemäß der Anstiftung für schuldig erkannt, muß im
Spruch: , um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG gerecht zu werden, die Tatzeit (der Tatzeitraum) hinsichtlich der Veranlassung und nicht in Ansehung der Begehung der Tat durch den unmittelbaren Täter angeführt werden. Dabei verlangt die Verwirklichung des Tatbildes der strafbaren Anstiftung im Sinne des § 7 VStG ein bewußtes Einwirken auf den unmittelbaren Täter. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/10/21 1-93/91

Rechtssatz: Der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses war dahingehend zu ändern, daß durch die rechtswidrige Beschäftigung der vier näher angeführten ausländischen Staatsangehörigen nicht eine Übertretung, sondern vier Verwaltungsübertretungen begangen wurden. Schlagworte unzulässige Beschäftigung mehrerer Ausländer, mehrere Übertretungen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.10.1992

TE UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Begründung: Unbestritten ist, daß der Berufungswerber das beanstandete Kraftfahrzeug als Lenker gegenüber Stephansplatz Nr 6 abgestellt hat. Der Berufungswerber führte ergänzend aus, daß sich der Abstellort neben der Ausfahrt der Stephansplatzgarage befand (an der gleichen Stelle wie im Akt MA 70 - 9/207/89/Str). Der Berufungswerber fuhr nach seinen Angaben, von der Churhausgasse kommend, zunächst zu Stephansplatz 5 zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit und nach deren Abschluß zum... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Ist eine Straßenstelle nur (im Sinne von ausschließlich) durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichbar, so stellt sich die nähere Ausführung der demonstrativen Aufzählung im Klammerausdruck des §24 Abs1 litn StVO 1960, dem Sinn des Gesetzes entsprechend, nicht als notwendiges Tatbestandselement dar. Der Sinn des Gesetzes liegt nämlich darin, daß ein an einer solchen Stelle angezeigter Absteller eines Kraftfahrzeuges, welcher aufgrund seiner folgenden verfahrensrechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Die seitliche Anbringung eines Straßenverkehrszeichens in einem Abstand von mehr als 2 m ist nicht nur dann zulässig, wenn die Einhaltung dieser Grenze schlicht unmöglich ist, sondern immer dann, wenn Umstände vorliegen, die in ihrer Gesamtheit die Anbringung des Verkehrszeichens außerhalb dieser Zone zweckmäßig erscheinen lassen, wobei primäres Kriterium der Zweckmäßigkeit die leichte und rechtzeitige Erkennbarkeit ist. Aus der Zweckbestimmung einer Fußgängerzone ergibt sich, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: In Berücksichtigung des Umstandes, daß in einer beschilderten Fußgängerzone die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehsteig naturgemäß nicht gleich wichtig ist, wie auf einer Straße mit frequentem Fahrzeugverkehr, ist an die objektiven Abgrenzungskriterien ein weniger strenger Maßstab anzulegen. Deshalb ergibt sich, daß die durch Fremdenverkehrshinweisschild, Kandelaber, Telefonzelle und die Regenrinne gebildete Verlängerung des außerhalb der Fußgängerzone vorhandenen Randsteines... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber vermeint, eine Zufahrt durch Einfahren zur erlaubten Ladetätigkeit in die Fußgängerzone und Ausfahren zum anschließenden Abstellen am Anzeigeort wäre eine zulässige Zufahrt, so ist ihm zu entgegnen, daß sich aus §24 Abs1 litn StVO 1960 nicht entnehmen läßt, daß das Verbot dann nicht mehr gelte, wenn zunächst die Einfahrt zu einem erlaubten Zwecke erfolgt ist. Der Berufungswerber konnte ja die Straßenstelle zum (nachher erfolgten) Abstellen (Halten- oder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/09/22 Senat-AM-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft           vom 6. September 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K    H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/09/02 KUVS-921/1/92

Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/09/01 KUVS-834/2/92

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte einen Antrag die festgelegten Betriebszeiten des Bewilligungsbescheides zu erweitern, so berechtigt dieser Antrag vor Erledigung nicht die Betriebszeiten entgegen dem Bewilligungsbescheid zu erweitern. Dies auch nicht mit dem Hinweis, daß Verladearbeiten bei verderblichen Gütern unbedingt und sofort durchgeführt und die Waren geliefert werden müßten. Eine Notstandsituation im Sinne von § 6 VStG bei wirtschaftlichen Nachteilen ist nur dann anzunehmen, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.09.1992

RS UVS Salzburg 1992/08/24 4/76/1-1992

Rechtssatz: Die Tatzeitangabe "während der warmen Jahreszeit" beziehungsweise "bei warmem Wetter" entspricht nicht den Anforderungen gemäß §44a Zif1 VStG. Schlagworte Tatzeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 24.08.1992

RS UVS Steiermark 1992/08/03 30.7-121/92

Rechtssatz: Dem Tatvorwurf, verbotenerweise pyrotechnische Gegenstände der Klasse II im Ortsgebiet verwendet zu haben (Knallkörper), fehlt die Angabe der konkret verwendeten Gegenstände, um deren Einordnung in die Klasse II von pyrotechnischen Gegenständen vornehmen zu können. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.08.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/07/28 VwSen-100091/16/Weg/Ri

Rechtssatz: Wenn sich im Ermittlungsverfahren herausstellt oder aufgrund der Aktenlage ergibt, daß die Tatzeit seitens der Erstbehörde aufgrund nicht rekonstruierbarer Vermutungen angenommen wurde und eine Divergenz von mehr als einer Stunde möglich ist, so ist die Tat im Sinne des § 44a VStG nicht hinreichend umschrieben. Die im Straferkenntnis nicht enthaltene Tatzeit 16.20 Uhr kann aufgrund der kognitiven Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde (UVS) dann in die Entscheidung der Beru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.07.1992

RS UVS Steiermark 1992/07/21 30.7-27/92

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, wonach Eintragungen im Gästebuch entgegen § 6 Abs 4 Meldegesetz unvollständig ausgeführt worden seien, erfordert eine konkrete Angabe darüber, welche der im § 8 Abs 2 bis 5 Meldegesetz erforderlichen Eintragungen fehlen und daher gegen welchen Absatz verstoßen wurde. Schlagworte Tatbestandsmerkmal Beweiswürdigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/21 1-137/92

Beachte vgl.VwGH 27.11.1990, Zl. 90/04/0176 Rechtssatz: Nicht jegliche Änderung der Betriebsanlage und somit auch nicht der Betrieb nach jeglicher Änderung sind genehmigungspflichtig. Eine weitere Voraussetzung hiefür ist die Möglichkeit neuer oder größerer Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiliger Einwirkungen im Sinne des §74 Abs2 GewO. Derartige Sachverhaltselemente muß der
Spruch: eines verurteilenden Straferkenntnisses enthalten. Schlagworte Betrieb e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.1992

TE UVS Steiermark 1992/07/16 30.10-2/92

Aus dem von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz durchgeführten Ermittlungsverfahrens ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Referat Gruppe 8.3 der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung hat eine Anzeige vom 7.12.1990 an das Strafreferat derselben Behörde folgenden Inhalts erstattet:   "Bei der Überprüfung des Tierbestandes am 6.12.1990 von Herrn K. J., Z. Nr.7 wurde festgestellt, daß die bewilligte Bestandsobergrenze gemäß § 13 des Viehwirtscha... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.07.1992

RS UVS Steiermark 1992/07/16 30.10-2/92

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ist vor allem die Bezeichnung der Tierart, deren Bestandobergrenze überschritten wurde. Somit ist die bloße Vorhaltung, die bewilligte Bestandobergrenze überschritten zu haben, keine ausreichende Tatbeschreibung. Schlagworte landwirtschaftl. Angelegenheiten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.07.1992

TE UVS Steiermark 1992/07/15 30.6-106/92

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Jagdpächter der Eigenjagd "E." den Wildabschußplan für das Jahr 1991/1992 hinsichtlich einem Stück Rotwild nicht erfüllt.   Hiedurch wurde eine Übertretung gemäß §§ 56 und 77 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 begangen und gemäß § 21 VStG eine Ermahnung ausgesprochen.   In seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte der Berufungswerber im wesentlichen vor, daß am 31.12.1991 in einem Nachbarrevie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 15.07.1992

RS UVS Steiermark 1992/07/15 30.6-106/92

Rechtssatz: Essentielles Tatbestandsmerkmal ist im Sinne des § 44 a Z 1 VStG bei Nichterfüllung des Abschußplanes, daß dem Beschuldigten die Nichterfüllung innerhalb der nach § 56 Abs 6 des Stmk Jagdgesetzes gesetzten Nachfrist vorgeworfen wurde. Schlagworte Abschußplan Stmk Jagdrecht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/13 1-010/92

Rechtssatz: Ein Vorbringen, wonach bestimmte Baumaßnahmen (hier: Verlegung eines Plastikschlauches, Installierung eines Wasserrohres) nicht der Bewilligungspflicht unterlägen, geht dann ins Leere, wenn die Strafbehörde damit lediglich zusammen mit der übrigen Tatumschreibung die gesamthaft unter dem Gesichtspunkt der Bewilligungspflicht relevante Bauführung umschrieben hat. Schlagworte bewilligungspflichtige Bauführung, Umschreibung der Tat mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/06/22 1-172/92

Rechtssatz: Hinsichtlich der näheren Auslegung des "versuchten Lenkens" im Sinne des §5 Abs2 StVO ist §8 VStG nicht heranzuziehen. Der Sinn und Zweck liegt darin, daß eben nicht sofort an Ort und Stelle einer Person durch das berechtigte Organ mit letzter Bestimmtheit als Voraussetzung für die Aufforderung zur Ablegung des Alkotests nachgewiesen werden muß, daß ihr Lenkversuch auch ein tatsächlich tauglicher war. Vielmehr könnte diese Person den Einwand, daß ihr Versuch, das Fahrzeug zu le... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.06.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/06/22 1-172/92

Rechtssatz: Hinsichtlich der näheren Auslegung des "versuchten Lenkens" im Sinne des § 5 Abs. 2 StVO ist die Bestimmung des § 8 VStG deshalb nicht heranzuziehen, weil die zuletzt genannte Bestimmung allenfalls für eine "versuchte Verweigerung" in Frage käme. Dies deshalb, weil es sich bei dem "versuchten Lenken" - wie bei der Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung - lediglich um eine Tatbe standsvoraussetzung für die Aufforderung handelt, nicht jedoch um die Verwaltungsübertretung selbst. D... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.06.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/06/22 1-172/92

Rechtssatz: Es handelte sich um ein "versuchtes Lenken" im Sinne des §5 Abs2 StVO, ohne daß hiebei §8 VStG heranzuziehen war, da der Bw und der Zeuge die Absicht hatten, das Fahrzeug des Berufungswerbers aus dem Kreuzungsbereich heraus auf die andere Straßenseite auf einen freien Parkplatz zu bringen, und sich der alkoholisierte Berufungswerber zu diesem Zweck auf den Fahrersitz hinter das Lenkrad setzte, dieses betätigte, indem er die Räder geradestellte, während der Zeuge über Ersuchen d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/21 KUVS-408/1/92

Rechtssatz: Ein Schuldspruch betreffend die Verletzung nach Art IX Abs 1 Z 2 EGVG muß, um das Erfordernis des § 44 a Z 1 VStG zu erfüllen, unter anderem auch zum Ausdruck bringen, durch welches konkrete Verhalten das Tatbestandsmerkmal des "ungestümen Benehmens" erfüllt wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/12 KUVS-284-285/4/92

Rechtssatz: Wird im
Spruch: ein Sachverhalt einem Straftatbestand unterstellt, der durch die Tat nicht verletzt wurde oder wird die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift aber nicht unter Zitierung der entsprechenden
Norm: im
Spruch: angeführt, so wird dem Gebot des § 44a lit b VStG nicht entsprochen, ist der erstinstanzliche Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit zu beheben, denn der Beschuldigte hat ein rechtliches Interesse daran, daß ihm einerseits die als erwiesen angenommen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/05 Senat-GF-91-063

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Die Beschuldigte hat am 26.7.1991 in xx 31 Lebensmittel, nämlich 1 Partie Gurken, 1 Partie Tomaten und 1 Partie Salat ohne Kennzeichnung zum Verkauf bereitgehalten.   Die Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9 Qualitätsklassengesetz iVm §56, 64, 72 Qualitätsklassenverordnung.   Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über ihn folgende Strfe verhängt: Geldstrafe von Schiling 200,--, falls diese uneinbr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.05.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/05/05 1-017/92

Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die von der Erstinstanz vorgenommene unzutreffende Feststellung hinsichtlich der Erscheinungsform des Delikts - hier: Beihelfer statt richtig Mittäter (unmittelbarer Täter) - richtigzustellen, da in der Verfolgungshandlung die Ausführungshandlungen des Beschuldigten korrekt umschrieben wurden. Schlagworte Erscheinungsform des Delikts, Beihilfe statt unmittelbare Täterschaft, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/05 Senat-GF-91-063

Rechtssatz: Da jede Bestimmung (§56 QualitätsklassenV = Gurken, §64 QualitätsklassenV = Tomaten, §72 QualitätsklassenV = Salat) eine eigene Übertretungsnorm darstellt, und es sich somit um verschiedene Deliktstypen handelt, ist für jede der drei Übertretungen eine eigene und nicht eine einheitliche Geldstrafe zu verhängen.   Durch die Verhängung einer einzigen Geldstrafe für alle drei Deliktstypen ist außerdem die Höhe der Geldstrafe pro Delikt nicht nachvollziehbar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/21 Senat-TU-91-005

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dipl Ing  P R das Straferkenntnis vom 15. April 1991,         , erlassen. Darin wurde diesem zur Last gelegt, er habe am 14. September 1990 um 16,05 Uhr im Ortsgebiet von H auf der LH     - Eisenbahnkreuzung mit der Franz-Josefs-Bahn - Fahrtrichtung Norden als Lenker des Kombi KZ          das Fahrzeug nicht vor den Schranken der Eisenbahnkreuzung angehalten, obwohl optische Zeichen ein Schließen der Schranken angekündigt hätten. Aus diesem Grun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/21 Senat-TU-91-005

Rechtssatz: Die Wagenfarbe (silber statt grau) und auch der Typ (Kombi oder PKW) ist irrelevant, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges eindeutig abgelesen wurde und der Beschuldigte die Anwesenheit bei der Eisenbahnkreuzung zur Tatzeit nicht bestreitet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 21.04.1992

Entscheidungen 1.801-1.830 von 1.866

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