Rechtssatz: Dem rechtlichen Gebot nach § 44a lit a VStG, wonach im
Spruch: die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben sind, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht, ist dann nicht entsprochen, wenn im erstinstanzlichen
Spruch: des Straferkenntnisses der Zeitpunkt der Bege... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Unterlassung gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO - Präzisionspflicht. Die Tathandlung "Unterlassen der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes" nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden durch eine Person, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, ist zu konkretisieren. Die Nennung der konkreten Tathandlung, wodurch die Übertretungshandlung gesetzt worden ist (Tun oder Unterlassen) muß nachvollziehbar sein. Schlagworte Unterlassen... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber wurde die Verantwortung für die Hinterlegung von Werbematerial an parkenden KFZ zur Last gelegt. Da kein Kontakt des Werbematerials direkt mit der Straße stattfand, fällt diese Tätigkeit nicht unter die Benützung der Straße an sich, sondern unter die Benützung des darüber (= über der Straße) befindlichen, für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs. Da das Wesen des § 82 StVO v... mehr lesen...
Beachte Im Spruch: des Straferkenntnisses fehtl ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, daher ist der Anforderung des § 44a Z 1 VStG 1950 nicht entsprochen.
Rechtssatz: Da das Wesen des § 82 StVO vor allem darin liegt, Sorge für die Sicherheit des Verkehrs auf Straßen und Wegen zu tragen, ist auch die (Benützung des) für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden Luftraumes ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, denn die Auslegung des § 82 Abs 1 StVO findet ihre Schranken dor... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Umschreibung "...wie von einem Berg- und Naturwachorgan am 11.4.1990 festgestellt worden ist..." im
Spruch: eines Bescheides ist hinsichtlich der Tatzeit nur der genannte eine Tage umfaßt. Schlagworte Tatzeit mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH 22.11.1984, 84/02/0172 Rechtssatz: Die unrichtige Annahme, das Tatbild nach § 5 Abs. 2 StVO sei erfüllt, obwohl die sich als einheitliches Tatgeschehen darstellende Tathandlung an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, bedeutet einen Verstoß gegen § 44a Z1 VStG. Eine Präzisierung dieses Tatvorwurfs durch die Berufungsbehörde ist nicht möglich, wenn damit der Beschuldigte einer Tat für schuldig befunden würde, die ihm von der Verwaltu... mehr lesen...