Rechtssatz: Die Tatzeitangabe erfordert beim ungesetzlichen, vorsätzlichen Versuch nach EGStVG Art VII Abs 2 und Abs 3, einer in Untersuchungshaft befindlichen Person eine Jause zu übergeben, die Angabe der betreffenden Uhrzeit. Daher wird die Tatzeit mit dem Hinweis auf den jeweiligen Tag und die erfolgte Ausführung in die Wohnung nicht ausreichend konkretisiert. Schlagworte Tatzeit mehr lesen...
Rechtssatz: Tatumschreibung nach § 5 Abs. 2 StVO erfordert Konkretisierung in örtlicher Hinsicht; erfolgte die Verweigerung des Alkotestes tatsächlich nicht - wie mit dem angefochtenen Straferkenntnis vorgeworfen - in einem Wachzimmer, sondern am Ort der Anhaltung, so entspricht dies nicht dem Konretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz:
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des §44a Z. 1 VStG iVm § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO (konsensloser Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage), wenn - da es sich hier um ein fortgesetztes Delikt handelt und die Verjährung somit erst ab dem Abschluß dieser Tätigkeit zu berechnen ist - in diesem der Tatzeitraum, d.h. dessen Beginn und Ende, nicht eindeutig kalendermäßig umschrieben ist. Keine Spruchkorrektur durch UVS, wen... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Bereich von § 97 Abs 5 StVO ist es zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinnes des § 44a Z 1 VStG 1991 erforderlich, im
Spruch: zu umschreiben, welches bestimmte Zeichen des Straßenaufsichtsorganes nicht befolgt wurde. Im Beweisverfahren ist festzustellen, ob der Fahrzeuglenker das Haltezeichen erkennbar wahrgenommen hat (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens weder die Tatzeit noch der Tatort feststellbar, so ist das Verfahren einzustellen und können diese mangelnden Ermittlungsergebnisse nicht zu Lasten des Beschuldigten verwertet werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird einem Dienstgeber durch das erstinstanzliche Erkenntnis der Hinweis: "Er (hier ein Dienstnehmer) teilte mit (dem Arbeitsinspektorat), daß ihm von seinem Vorgesetzten, dem Beschuldigten, der Auftrag erteilt worden ist, dem Arbeitsinspektor keine Auskünfte über Arbeitszeiten zu erteilen" vorgehalten, so ist das kein rechtsgenüglicher Vorhalt im Sinne von § 18 Abs 1 ArbIG, da daraus weder zu entnehmen ist gegen welche der zwei Tatbilder des § 18 Abs 1 leg cit der Beschuldigte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 18 Abs 1 Arbeitsinspektionsgesetz enthält zwei Tatbilder, nämlich wer Arbeitsinspektoren ..."in der Ausübung ihres Dienstes behindert"... und ..."die Erfüllung ihrer Aufgaben vereitelt"... und hat der
Spruch: des Straferkenntnisses erster Instanz die vorgeworfene Tat in so konkretisierter Umschreibung zu enthalten, daß der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen und der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter welchen Voraussetzungen ein den Verfallausspruch rechtfertigender Zusammenhang angenommen werden kann, ist ausschließlich anhand des jeweiligen konkreten Tatvorwurfes, das heißt, der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z 1 VStG) beurteilt werden. Ein solcher Zusammenhang liegt dann nicht vor, wenn sich der Verfall auf Gegenstände bezog, die der Beschuldigte ohne im Besitz einer Gewerbeberechtigung zu sein, konkret gar nicht zum Verkauf anbot (vorliegend waren die Gegenst... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden von der Bezirkshauptmannschaft xx dem Beschuldigten drei Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959 angelastet. Es handelte sich hiebei um eine Übertretung gemäß §32 Abs4 WRG 1959 wegen Einleitung von Waschwässern aus der Bürstenwaschanlage für KFZ nach Reinigung in einem Benzinabscheider in den Fäkalkanal der Stadtgemeinde xx und um zwei Übertretungen gemäß §32 Abs2 litc WRG 1959 wegen Versickerung der im Tankstellenbereich anfallenden Oberflä... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Übertretung nach §32 Abs4 WRG 1959 liegt eine den Erfordernissen des §44a VStG entsprechende Tatbeschreibung nur dann vor, wenn neben der konkreten Beschreibung des tatsächlich gesetzten Verhaltens auch angegeben wird, daß dieses Verhalten ohne die hiefür erforderliche Bewilligung gesetzt wurde. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn G H das Straferkenntnis vom 30. Oktober 1991, Zl 3- -91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er sei am 14. April 1991 um 14,55 Uhr in xx auf der S**********straße, Fahrtrichtung S********, mit dem PKW ******** 1. im Ortsgebiet von xx auf der S**********straße auf Höhe des Friedhofes schneller als die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (ca 100 km/h gefahrene Geschwindigkeit) und habe 2. im Ortsgebiet von... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält im wesentlichen folgenden Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 30.11.1991-1.12.1991 Ort: T, str im Lokal des "T österr KV. Tatbeschreibung Sie haben als nach §9 VStG Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der R und S GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft einen Glücksspielautomaten (Pokerautomat der Marke Euromat Nr 101071) der dem Glücksspielmonopol unterliegt, außerhalb einer Spielbank... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Betreiber im Sinne des §52 Abs1 Z5 Glücksspielgesetz ist anzusehen, wer einem bestimmten oder unbestimmten Kreis von Interessenten Gelegenheit zum Glücksspiel gibt. Das ist in der Regel der, auf dessen Gewinn bzw Verlust der Automat betrieben wird. Im Falle der Veräußerung eines Automaten ist dies im Regelfall der Käufer, und zwar auch bei Eigentumsvorbehalt. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf, Pokerautomaten außerhalb einer Spielbank betrieben zu haben, erfordert eine konkrete Beschreibung der Funktionsweise des Automaten, weil nicht jeder Pokerautomat dem Glücksspielmonopol unterliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Grenzwert für erlaubte Ausspielungen gemäß §4 Abs2 Glücksspielgesetz (vermögensrechtliche Leistung über S 5,-- oder Gewinn über S 200,--) überschritten wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Einstellung des Strafverfahrens, wenn belangte Behörde den
Spruch: ihres Straferkenntnisses nicht in einer den Anforderungen des § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise konkretisiert. Wenn die belangte Behörde als Tatzeitpunkt "mittags" nennt, so kann es nicht Aufgabe des UVS sein, aus einer Zeitspanne zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr einen geigneten Tatzeitpunkt festzulegen. Schlagworte Beschädigung einer Hecke; Nichtmeldung; Verkehrsunfall. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung im Hinblick auf § 44a Z. 1 iVm § 58 Abs. 1 Z. 2 lit. a KDV, wenn anstelle eines Tatortes nur eine Fahrtrichtungsbeschreibung erfolgt. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des §14b Abs1 Z1 FrPolG erfordert auch die Anführung des Bescheides, mit welchem das Aufenthaltsverbot verhängt wurde, und des Zeitpunktes der Zustellung dieses Bescheides. Schlagworte Tatbildumschreibung mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beschuldigten muß innerhalb der Verjährungspflicht die von der ersten Instanz angelastete Verwaltungsübertretung konkret umschrieben vorgehalten werden, was dann nicht der Fall ist, wenn der
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses an der Feststellung mangelt, daß es sich beim Beschuldigten um das zur Vertretung berufene Organ einer Firma als juristischer Person im Sinne des § 9 VStG handelt und auch nicht ansatzweise im Bereich des Lebensmittelrechts auf die falsche Beze... mehr lesen...
Rechtssatz: Legt das erstinstanzliche Straferkenntnis in einer Lebensmittelverwaltungsstrafsache zwar die richtige Tatzeit zugrunde, stützt aber das Erkenntnis auf ein Lebensmitteluntersuchungsgutachten, welchem eine Probenziehung zu einem anderen Zeitpunkt zugrunde lag, so ist mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Sind im erstinstanzlichen
Spruch: des Straferkenntnisses der Tatvorwurf nach § 8 lit f und § 9 Abs 1 lit a LMG die verba legalia "falsch bezeichnet" und "in Verkehr bringen" nicht aufgenommen, liegt ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot nach § 44a lit a VStG vor und ist das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG einzustellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Nach den Intentionen des Gesetzgebers soll der Beschuldigte beim Lesen des Spruchs des Straferkenntnisses in die Lage versetzt werden, zu verstehen, welches verwaltungsstrafrechtlich zu ahnende und zu bestrafende Verhalten er gesetzt hat. Läßt die grammatikalische Ausgestaltung des Spruchs das eindeutige Erkennen des zu bestrafenden Fehlverhaltens nicht zu, so werden die Erfordernisse des § 44a zur Sanierung des Spruchs durch den Unabhängigen Verwaltungssenat nicht erfüllt. mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Qualifikation einer der im § 1 Abs. 3 OöJagdG aufgezählten Nachstellungs- oder Verfolgungshandlungen als Jagdausübung bedarf es des Vorliegens einer tatsächlichen Jagdabsicht, d.h. eines Verhaltens, aus dem auf den Willen des Jagdteilnehmers geschlossen werden kann, sich gleich dem Jagdinhaber selbst an einer Jagd zu beteiligen und in dieser Eigenschaft jagdbaren Tieren nachzustellen oder sie in der gleichen Absicht zu verfolgen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschuldigten folgendes vorgeworfen: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 28.5.1991, 10,02 Uhr Ort: A im Gemeindegebiet von xx, Bezirk yy, nächst Str Km 0,1, Fahrtrichtung yy Fahrzeug: Kombi, Kennz zz Tatbeschreibung: Die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. 80 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit. 113 km/h g... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im erstinstanzlichen Erkenntnis in der Verfolgungshandlung zumindest der Beschuldigte, der Tatort und die Tatzeit zu erkennen und wurde im Berufungsverfahren dem Beschuldigten kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt, als jener der ersten Instanz, ist die Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift durch die Berufungsbehörde auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich. § 33 Abs 1 und Abs 7 Arbeitnehmerschutzgesetz ist zwingend im
Spruch: ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13. September 1991, Zl 3-****-91 wurde der Beschuldigte wegen Übertretung des §52 Ziff10a StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 mit einer Geldstrafe in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 40 Stunden) bestraft, weil er am 21. Mai 1991, um 19,05 Uhr im Ortsgebiet von P, auf der B **, H**************straße, auf Höhe des Straßenkilometers 31.016 in Fahrtrichtung R a d R mit dem PKW N ******* die auf Grund des angebrachten Vorschr... mehr lesen...
Herrn M S wurde mit der Anzeige des Gendarmeriepostens xx an die BH xx vom 12.11.1991 zur Last gelegt, am 1.10.1991 gegen 06,15 Uhr als Lenker eines LKW-Zuges (Zugfahrzeug , Anhänger ) auf der B Richtung F fahrend einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und die Fahrt ohne sofort anzuhalten und ohne den Unfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu melden, fortgesetzt zu haben. Die Anzeige stützt sich auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt die Beschädigung eines PKW durch den LKW oder den Anhänger eines Kraftwagenzuges, dann ist im
Spruch: des Straferkenntnisses das Kennzeichen jenes Fahrzeuges (LKW oder Anhänger) anzuführen, durch welches der Schaden verursacht wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei mehreren Tätigkeiten (in concreto: Warenpräsentation, Inkassotätigkeit und Zustellung der Ware) im Zuge der unbefugten Gewerbeausübung ist die Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des 44 a Z 1 VStG soweit zu konkretisieren, daß die erhaltene Provision für die inkriminierte Tätigkeit zugeordnet werden kann. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Rechtssatz: Legt die erste Instanz dem Rechtsmittelwerber zur Last, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Tatörtlichkeit ..."auf dem Verkehrszeichenträger, ... Postkasten, ... der Eingangstüre, ... Umweltkontainer, ... der Haltstellentafel, ... dem Müllkorb, ... Zeitungskasten, ... Werbeträger mit der Aufschrift ... und Emblem angebracht ... und somit das erhaltenswerte Ortsbild in grober Weise gestört ...", zu haben, so erfüllt diese Tatbestandsbeschreibung nicht die erforderl... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "Inverkehrbringen" nach § 1 Abs 2 Qualitätsklassengesetz, das das Feilbieten, Verkaufen oder jedes sonstige erwerbsmäßige Überlassen einer Ware an andere darstellt, wird mit dem bloßen Hinweis auf eine Warenlieferung nicht eindeutig konkretisiert. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...