RS UVS Niederösterreich 1992/04/21 Senat-TU-91-005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Wagenfarbe (silber statt grau) und auch der Typ (Kombi oder PKW) ist irrelevant, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges eindeutig abgelesen wurde und der Beschuldigte die Anwesenheit bei der Eisenbahnkreuzung zur Tatzeit nicht bestreitet.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten